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Wer kennt sich aus mit unseren Gesetzen???

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Wer kennt sich aus mit unseren Gesetzen???

Beitragvon Wallerer » 02.03.2008, 16:29

Ich hab mal eine Frage, in Berndorf (NÖ) darf man mit 14 nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln (laut FV Berndorf)
Jedoch die ganze Triesting unter dem FV Baden darf man mit vollendetem 14. Lebensjahr ohne Begleitung befischen.
Soweit ich weiß darf man mit vollendetem 14. Lebensjahr alleine fischen.
Warum ist das in Berndorf nicht so??
Sollte sich nicht alle Fischereivereine an das eine Gesetz halten??
:?:
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Re: Wer kennt sich aus mit unseren Gesetzen???

Beitragvon Lupus » 02.03.2008, 17:31

Hallo Wallerer!
Ich kenne natürlich nicht die Statuten des FV Berndorf. Aber natürlich kann ein Verein seine eigenen Regelungen treffen, die vielleicht sogar strenger sind als jene des Landesgesetzes: Beispiel: Schonzeiten, Mindestmaße.....hier kann der Verein sagen, mir ist das Landesgesetz zu schwach ich verlängere die Schonzeit oder erhöhe das Mindestmaß oder schone eine Fischart überhaupt ganzjährig. Hingegen darf er nicht die Landesgesetze u n t e r schreiten. Vielleicht ist das bei der Begleitperson bei denen genauso. Sie dürfen nicht das Landesgesetz unterwandern, aber selber im Verein eine Verschärfung einführen. Sicher bin ich mir nicht, aber wie gesagt ist es nur eine Schlußfolgerung.
Gruss. Lupus
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Re: Wer kennt sich aus mit unseren Gesetzen???

Beitragvon Fish(k)ing » 03.03.2008, 08:42

hallo wallerer,

ja ich seh das auch wie lupus.
möglicherweise hat man das alter einfach höher gesetzt, am besten du rufst dort an uns erkundigst dich.
was die veränderungen von schonzeiten betrifft wollt ich kurz sagen das es meines wissens nach nicht ohne erlaubnis vom landesfischereiverband des jeweiligen bundeslandes möglich ist die schonzeiten bzw. brittelmaße zu verändern.

aber grundsätzlich möglich (man muss es nur begründen).

lg
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