Hallo Freunde !
Bitte lest doch was Gerhard geschrieben hat:
EIN ZWISCHENSCHONMASS bedeutet, daß es zusätzlich zum gesetzlichen Schonmaß einen Schonbereich gibt.
Das heißt in keinem Falle, daß kapitale Fische zurückgesetzt werden müssen.
Ein Zwischenschonmaß ist an und für sich vernünftig, es gibt aber ein grundsätzliches Problem.
1. die Fische werden nicht alle kapital, so wie es beim Menschen großwüchsige und kleinwüchsige gibt, ist es auch bei Fischen. Nicht jede Forelle wird 40 cm lang und damit habe ich das Problem, daß ich die Kleinwüchsigkeit über einen längeren Zeitraum fördere, da ja immer nur die großwüchsigen Fische entnommen werden. Das Problem tritt auch nicht sofort auf, da die großwüchsigen Fische ja auch in der Zeit ihres Wachstums sich in der Schonphase vermehren. Auf die Dauer nimmt aber die Zahl der kleinwüchsigen Fische durch die Schonung automatisch zu und man erzielt dadurch den gegenteiligen Effekt als gewünscht.
2. es gibt bei einigen Fischarten einen nicht unbedeutenden Größenunterschied zwische Milchner und Rogner, meist sind die Rogner größer, besonders bei Äschen oder Hechten z.B. Dadurch tritt bei einem Zwischenschonmaß ebenfalls unter Umständen das Problem auf, daß der Entnahmedruck stark auf einem Geschlecht lastet und siehe Punkt 1., das andere wird kaum entnommen. Die Folge ist nach einigen Jahren ein Mißverhältnis zwischen Rogner und Milchner und in der weitere n Folge der schlimme Effekt : Unfruchtbarkeit beim Geschlecht, das überhand genommen hat!
Das Zwischenschonmaß sollte meiner Meinung nach immer nur kurzfristig, höchstens für 3-4 Jahre erlassen werden.
Viel besser wäre es, wenn jeder sich seinen Fang ansieht und z.B. feststellt: dieser starke Rogner soll sich vermehren, ich setze ihn zurück!
Dies ist auch durch alle Gesetze gedeckt, da in jedem Fischereigesetz der Begriff Hege vorkommt (in Deutschland schon ausjudiziert!).
freundlichst
RC






