Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von TheWallerhunter » 12.10.2016, 06:19

ubik hat geschrieben:
TheWallerhunter hat geschrieben:Hallo,
Aber wir werden uns für die Zukunft sicher noch ein gutes System überlegen, den Drill, die Landung und den Fisch quasi live zu filmen.... Sofern man in der Aufregung nicht darauf vergisst! :D
Lg Mandi
Mir hat da eine GoPro mit Chestmount super Dienste geleistet. Die merkt man nach einer Zeit nicht mehr.
Foto kannst du nachher aus dem Film schneiden. Aber in der Nacht ohne Licht ist das sicher auch nicht das beste.
Vorallem weil man die Fotos nicht gleich sieht.

Nichtsdestotrotz. Ein Wahnsinnsfisch für die Raab.
Gratulation. Aus der Anleinen/Nichtanleinen Diskussion halt ich mcih raus.

greez ubik
Vielen Dank!!! :la ola:
Lg Mandi

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Polsi
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Polsi » 12.10.2016, 09:48

Ich kann wiederum nur von Karpfen berichten, aber gerade heute Nacht hatte ich ein Erlebnis, wo ich an diesen Threat denken musste. Ich habe im Hauptstrom der Drau geangelt, einen Biss bekommen und einen Fisch gedrillt, von dem ich dachte: Das muss jetzt das Übermonster sein. Der Drill in der Strömung zog sich über eine halbe Stunde, schließlich habe ich den Karpfen ca 200 Meter von meinem Angelplatz entfernt keschern können. Es war zwar nicht der erhoffte Gigant, aber trotzdem mein Drau-PB, das nur nebenbei. Auf jeden Fall habe ich den Fisch schleunigst in eine Weigh Sling gepackt und diese so in der leichten Strömung am Ufer fixiert, dass der Kopf des Fisches gegen die Strömung schaute. Das kam mir in dem Moment viel sinnvoller vor, als ihn gleich zu verwiegen und zu fotografieren.

Bei einem anderen Fisch hatte ich aufgrund des temporär extrem klaren Wassers die Möglichkeit, ihn nach dem Zurücksetzen zu beobachten. Er schwamm instinktiv nicht in die Strömung hinaus, sondern stellte sich ufernah zwischen einige Steine, wieder mit dem Kopf gegen die Strömung. Dort blieb er mehrere Minuten ganz ruhig, nach ca 15 Minuten war er weg.

Anderes Beispiel: An den Gewässern des Carpcenter ist es sogar vorgeschrieben, einen gelandeten Fisch mindestens 15 Minuten im Kescher zu belassen, bevor man ihn auf die Matte legt. Auch das halte ich für sinnvoll.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von rob gone fishing » 12.10.2016, 09:58

die regel des carpcenters versteh ich nicht.
ich fotografiere die fische immer sofort nach der landung und lass sie danach ausruhen, sofern es der fisch braucht.
ein ausgeruhter fisch schlägt ja nur herum und da ist die verletzungsgefahr meiner meinung nach am höchsten. lg rob

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 12.10.2016, 10:09

Bei Polsis Beispiel 2 ists gut sichtbar: ein Fisch, den man ordnungsgemäß releast, der schafft das auch selber, ohne Hältern.

Wenns der Fisch nicht packt, muss man ihn halt abschlagen und mitnehmen... ist ja nix dabei.

Der Gedanke des Carpcenters ist sehr eigen. Ich lasse den Fisch ausruhen, bekämpfenden fitten Fisch dann auf der Matte und release dann. Wenn schon, dann müsste die Regel heißen "ist vor dem Releasen 15 Minuten im Kescher zu belassen" - aber so ist die Regel - sorry für den Ausdruck - Bullshit...

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Polsi » 12.10.2016, 10:51

Finde ich gar nicht. Einen Fisch nach ausgedehntem Drill für einige Minuten im Kescher im Wasser zu belassen und nicht gleich herauszuheben, halte ich für viel sinnvoller. Was ja nicht heißt, dass man ihn danach nicht nochmal ein paar Minuten im Kescher lassen kann, bevor man ihn releast.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 12.10.2016, 11:50

Ist natürlich immer die Frage - wenn man den Fisch in Carphuntermäßiger Manier 5-10 Minuten auf der Matte hat und verschiedene Posen macht, ists sicher nützlich wenn er vorher noch etwas Sauerstoff tanken kann...

Aber ich denke bei einem fischschonenden Angler sollte das Abhaken und Fotografieren in 60 Sekunden erledigt sein, da brauchts vorher keine Ruhephase.

Wenn an dem Gewässer eben hauptsächlich Karpfenspezis mit den oben genannten Fragwürdigen Praktiken (damit meine ich NICHT dich, Polsi!) fischen, dann macht die Regel durchaus Sinn.

Ansonsten wäre eine Regelung "der Fisch ist vor dem Zurücksetzen mindestens 5 Minuten im Kescher zu halten" deutlich sinnvoller.

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab

Beitrag von rob gone fishing » 12.10.2016, 12:46

*Chorche* hat geschrieben:
Aber ich denke bei einem fischschonenden Angler sollte das Abhaken und Fotografieren in 60 Sekunden erledigt sein, da brauchts vorher keine Ruhephase.

das seh ich genauso!

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 12.10.2016, 12:55

Eben. 60 Sekunden zum Abhaken und für ein Foto müssen eigentlich reichen, wenn ein Fisch nicht zum Abhaken geht oder sich beim Zurücksetzen nicht erholt, wird er halt entnommen, ist ja nix dabei.

Für minutenlange Fotosessions habe ich kein Verständnis, denn da gehts wirklich NUR mehr ums Ego, denn eine Erinnerung habe ich mit schönen Schnappschüssen auch. Genauso wie ich kein Verständnis habe, wenn jemand schwer verletzte, maßige Fische releast oder wenn Angler beim Big Game Schwertträger über die Bordwand hochziehen und dann releasen. Aber das ist eine andere Geschichte...

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von doubleH » 12.10.2016, 14:02

*Chorche* hat geschrieben: Wenns der Fisch nicht packt, muss man ihn halt abschlagen und mitnehmen... ist ja nix dabei.
Servus Chorche,

Ein Bekannter von mir hat sich eine Verwarnung eingefangen, weil er einen nicht maßigen, aber todgeweihten Fisch erlöst hat.
Lt. Statuten auf dem Gewässer hätte er den Fisch releasen müssen....weil eben nicht maßig. Das der Fisch so und so krepiert wäre,
war völlig nebensächlich.
Er hat das einzig richtige gemacht und das Wasserl aufgegeben.

Manchmal könnte man echt narrisch werden :evil:

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Helmut
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 12.10.2016, 14:12

Nicht maßig ist natürlich eine andere Sache. Ich bin eigentlich ein totaler Befürworter der Regelung "untermaßige/geschonte Fische müssen unabhängiv vom Gesundheitszustand zurückgesetzt werden", denn nur so verhindert man es, dass untermaßige abgeschlagen werden.

Ich finde es besser, einen sterbenden/todgeweihten Untermaßigen zu releasen als wenn jeder Angler meint, er muss einen blutenden Babyfisch abschlagen.

Also ich bin durchaus dafür, dass man untermaßige immer releasen muss...

Ob dein Freund richtig gehandelt hat? Ich finde nicht. Denn er hat sowohl gegen das Fischereigesetz als auch gegen die dortigen Bestimmungen verstoßen - wissentlich. Und das Argument "sonst wäre er im Gewässsr verendet" zieht nicht - denn in der Natur wird nix verschwendet, und ob der tote Untermaßige von einem Angler oder von anderen Fischen gefressen wird ist egal.

Just my two cents.

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Polsi » 12.10.2016, 15:22

doubleH hat geschrieben:
*Chorche* hat geschrieben: Wenns der Fisch nicht packt, muss man ihn halt abschlagen und mitnehmen... ist ja nix dabei.
Servus Chorche,

Ein Bekannter von mir hat sich eine Verwarnung eingefangen, weil er einen nicht maßigen, aber todgeweihten Fisch erlöst hat.
Lt. Statuten auf dem Gewässer hätte er den Fisch releasen müssen....weil eben nicht maßig. Das der Fisch so und so krepiert wäre,
war völlig nebensächlich.
Und damit hat der Verein vollkommen recht.

Dein Freund hat zwar moralisch richtig gehandelt, allerdings hat diese Regelung einen anderen Hintergrund. Ein untermaßiger Zander wird mitgenommen - "zu tief geschluckt". Dem Hecht wird beim Biss erstmal eine Zigarettenlänge bis zum Anschlag gegeben - "zu tief geschluckt". Wie oft hab ich das schon gehört/gesehen? Wenn man den Anglern es überlässt, verletzte Fische zu entnehmen, führt das über kurz oder lang zu Missbrauch.

Daher sollten verletzte Fische entweder trotzdem releast oder - wie ich es schon in einigen Karten gelesen habe - zerstückelt und ins Wasser geworfen werden. So nimmt man den menschlichen Kormoranen den Wind aus den Segeln.

PS: Ein Angler kann nicht immer beurteilen, ob ein Fisch lebensfähig ist oder nicht. Nur weil ein Fisch vielleicht blutet, bedeutet das noch lange nicht, dass er nicht überlebt.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von thomasfischt » 12.10.2016, 16:31

*Chorche* hat geschrieben:Und damit hat der Verein vollkommen recht.

Dein Freund hat zwar moralisch richtig gehandelt, allerdings hat diese Regelung einen anderen Hintergrund. Ein untermaßiger Zander wird mitgenommen - "zu tief geschluckt". Dem Hecht wird beim Biss erstmal eine Zigarettenlänge bis zum Anschlag gegeben - "zu tief geschluckt". Wie oft hab ich das schon gehört/gesehen? Wenn man den Anglern es überlässt, verletzte Fische zu entnehmen, führt das über kurz oder lang zu Missbrauch.

Daher sollten verletzte Fische entweder trotzdem releast oder - wie ich es schon in einigen Karten gelesen habe - zerstückelt und ins Wasser geworfen werden. So nimmt man den menschlichen Kormoranen den Wind aus den Segeln.

PS: Ein Angler kann nicht immer beurteilen, ob ein Fisch lebensfähig ist oder nicht. Nur weil ein Fisch vielleicht blutet, bedeutet das noch lange nicht, dass er nicht überlebt.
Absolut richtig und gut!

Deswegen ist zB in meinem Verein auch gereglt, das untermaßige Fische schonendst zu releasen sind oder TOTE untermaßige Fische in mundgerechte Häppchen ins Wasser einzubringen sind.
So kann sich wirklich keiner mehr rausreden.

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von doubleH » 12.10.2016, 21:32

Tjo, ich hätte mich wohl deutlicher ausdrücken müssen.....Sch* Stress in der Arbeit.

Der Fisch war ein Friedfisch, von vorne bis hinten verpilzt und zu groß (!!!) für die dortigen Statuten.
Gehakt am Bauch und ließ sich herein ziehen wie ein nasses Handtuch (und nein, es war keine Brachse). Das "Verwerten" am oder ins Wasser ist untersagt.

Klingt extrem, war aber so - wie hättet ihr gehandelt?

Sorry 4 off topic :oops:
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 12.10.2016, 21:43

Ich hätte den Fisch (nehme mal an ein Karpfen) im Kescher gehalten und dann Pächter/Gewässerwart angerufen, mit der Meldung, dass ich einen wahrscheinlich kranken Fisch habe - und dann gefragt was ich tun soll. Vermutlich hätt er eh gesagt "schlag ihn ab" oder "wart, ich schau mir den an" - aber wenn der Fisch laut dortigen Bestimmungen zu groß war, dann ists dämlich, ihn ohne Rücksprache zu entnehmen.

Ich hätt einfach den Pächter/Vereinschef/Wart angerufen und dann das gemacht, was der mir sagt. Und wenn ich niemanden erreiche, dann halt im Zweifelsfall releast.

Dein Kumpel hat da schöicht und einfach regelwidrig und unbedacht gehandelt...

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von doubleH » 12.10.2016, 22:14

Chorche, ich bin beindruckt, schläfst du auch mal?
:155:

An einer kleinen Vereinslacke, wo alles ehrenamtlich in der Freizeit abläuft, wirst du "unter der Woche" kaum ein Kontrollorgan finden, dass die Arbeit verlässt, um ans Wasser zu eilen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Angezeigt wurde der Vorfall von einem Pensionisten, der an diesem Tag am Wasser war.

Sind wir in so einem Fall päpstlicher als der Papst, oder vertraut man seinem gesunden
Menschenverstand? Da stellte ich ketzerisch das Thema "waidgerecht" in den Raum.
Oder Fischeuthanasie?

Ganz ehrlich, ich war froh, nicht an seiner Stelle zu sein.
Never surrender!

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