Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

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Polsi
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Polsi » 13.10.2016, 08:51

doubleH hat geschrieben:
Der Fisch war ein Friedfisch, von vorne bis hinten verpilzt und zu groß (!!!) für die dortigen Statuten.
Gehakt am Bauch und ließ sich herein ziehen wie ein nasses Handtuch (und nein, es war keine Brachse). Das "Verwerten" am oder ins Wasser ist untersagt.

Klingt extrem, war aber so - wie hättet ihr gehandelt?
Gut, in DIESEM speziellen Fall hätte ich wahrscheinlich auch an Ort und Stelle kurzen Prozess gemacht. Wenn man weiß, dass die Vereinsleute empfindlich sind, hätte ich vielleicht, wie chorche gemeint hat, jemanden angerufen und vl. ein Handyfoto des Fisches geschickt. Irgendwo kommt man an dem Punkt, wo der Hausverstand über Regelhörigkeit siegen soll und das wäre wohl so ein Fall.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 13.10.2016, 09:15

Na rück doch gleich mit allen Infos raus, doubleH, anstatt uns hier ins blaue raten zu lassen ;-)

In diesem speziellen Fall hätte ich mal versucht den Vereinsvorstand anzurufen - wenn ich ihn nicht erreich hätte, hätt ich wohl den Fisch (so er nicht lebensfähig war) abgeschlagen, dem Vorstand ein Foto geschickt und geschrieben "war schwer krank, soll ich ihn euch zur Begutachtung vorbeibringen?". Ich denke so wär das Ganze leicht gelöst gewesen. Und so hat man auch Belege, und der Vorstand kann nachvollziehen, warum so gehandelt wurde.

Dass der andere Angler den Vorfall gemeldet hat verstehe ich durchaus - stellt euch vor, an eurem Gewässer ist ein Schonmaß sagen wir ab 5 Kilo. Jetzt seht ihr aus der Ferne einen Angler, der einen Fisch mit 10 Kilo abschlägt. Ich hätte das auch gemeldet - dass der Fisch so krank war sieht man ja aus der Ferne nicht.

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von doubleH » 13.10.2016, 11:02

Hallo Leute,

Es ist relativ schwer, die Situation an dem Wasserl zu beschreiben; irgendwie ist dort die Zeit stehen geblieben, aber ich möchte
da gar nicht näher drauf eingehen, sonst sprengt das den Rahmen. Ich will weiters nicht in die Richtung, ob er statutenrechtlich
rechtens gehandelt hat, denn die ist klipp und klar mit NEIN zu beantworten --> da bin ich bei euch!

Es sollte einfach ein Beispiel sein, "gesunder Menschenverstand versus strikter Regelauslegung".


Ich verstehe aber, dass er diesem Gewässer den Rücken gekehrt hat --> hätte ich genauso gemacht, da sämtliche
Argumente niedergeknüppelt wurden ("deis steht do in Regel Numma zwoa, dritte Zeiln - Punkt, aus!") und keine
Adaption/Ergänzung dieser "Regel" in Betracht gezogen worden ist.


Ein großes Danke für die Diskussion :prost:


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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von korsikaphil » 13.10.2016, 13:30

doubleH hat geschrieben: Der Fisch war ein Friedfisch, von vorne bis hinten verpilzt und zu groß (!!!) für die dortigen Statuten.
Gehakt am Bauch und ließ sich herein ziehen wie ein nasses Handtuch (und nein, es war keine Brachse). Das "Verwerten" am oder ins Wasser ist untersagt.

Klingt extrem, war aber so - wie hättet ihr gehandelt?
Wenn sich der Verein zur Hege und zu den anerkannten Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit bekennt dann gibt's nur eine richtige Lösung, wurscht was da noch an Zusatzparagraphen in der Karte steht.

Das Zurücksetzen offensichtlich verletzter Fische ist unter diesem Aspekt ebenfalls zu hinterfragen.

Das Bekenntnis zur Weidgerechtigkeit ist übrigens ein Standesbekenntnis (ähnlich dem Hippokratischen Eid, Anm.) und kann daher durch Einzelpersonen oder Vereine gar nicht torpediert werden. Da zudem die Beachtung dieser Grundsätze in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist, kann sich jeder Angler auf dieses ungeschriebene Regelwerk berufen. Die Weidgerechtigkeit ist als Grundsatz weiteren Bestimmungen übergeordnet und hebelt im Zweifelsfall sogar die Schonzeit aus. Nur zur Info falls ihr mal in so eine Situation geratet.
Zuletzt geändert von korsikaphil am 13.10.2016, 16:08, insgesamt 8-mal geändert.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von doubleH » 13.10.2016, 14:01

korsikaphil hat geschrieben: Wenn sich der Verein zur Hege und zu den anerkannten Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit bekennt dann gibt's nur eine richtige Lösung, wurscht was da noch an Zusatzparagraphen in der Karte steht.

Das Zurücksetzen offensichtlich verletzter Fische ist unter diesem Aspekt ebenfalls zu hinterfragen.
:good post:
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von korsikaphil » 13.10.2016, 14:17

Gedoppelt. Sch.... Handy Kruzitürken.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 17.10.2016, 09:04

Naja @korsikaphil, das Zurücksetzen verletzter/sterbender Fische ist insoferne leider sinnvoll und notwendig, als man einfach davon ausgehen muss, dass es einen gewissen Anteil der Angler gibt, der Fische die Untermaßig/geschont sind dann einfach schlucken lässt und dann leider leider mitnehmen muss, weil der Fisch ja LEIDER verletzt ist.

Diese Deppen lassen dem Gesetzgeber und auch dem gesunden Menschenverstand leider keine andere Wahl, als ein Zurücksetzen ohne wenn und aber vorzuschreiben....

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Polsi » 17.10.2016, 10:39

Es gibt einfach Situationen, die durch Regeln und Richtlinien nicht adäquat abgedeckt sind, bzw. wo ein Befolgen der vorgegebenen Regeln zu hinterfragen ist.

Wenn ich samstagmorgens um 3 durch die ausgestorbene Stadt laufe, warte ich nicht fünf Minuten an der roten Fußgängerampel.
Wenn ich beim Spinnfischen einen vollkommen verpilzten und eh schon halbtoten Karpfen von außen reiße, wird kurzer Prozess gemacht und der Fisch landet irgendwo im Wald als Fuchsfutter. Oder ich sage den Vereinsleuten im Nachhinein bescheid.
Das ist einfach eine andere Siuation als ein Hecht, dem nach dem Biss noch die traditionelle Zigarettenlänge Zeit gegeben wird, damit er ja schluckt. Allein am Aussehen des verpilzten Fisches sollte ja klar sein, dass der Angler ihn nicht für die eigene Küche abgemurkst hat.

Wenn ich dafür eine Verwarnung kassiere, naja, sei's drum.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von *Chorche* » 17.10.2016, 11:16

Du hast absolut Recht Polsi!

Ich wollte vorher nur festhalten, dass diese Regelungen prinzipell schon einen Sinn haben...

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Re: Waller in der Raab

Beitrag von jimmy » 24.10.2016, 22:04

TheWallerhunter hat geschrieben::la ola:
:danke:
Lg Mandi
Super ...zum Auslegen aha schönes Boot muss teuer gewesen sein ..wo gekauft...

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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von gutmanndaniel112 » 07.11.2016, 20:06

Hallo Mandi!
Petri zu dem Lebensfisch! Hätte in auch angeleint bis ein Kollege gekommen wär für ein Foto nur nicht zu Lange. 2 Verwandte von dem Fisch in der Größe in Hohenbrugg wurden auch angeleint, nur leider auf einem Baum.
Hab euch schon mal gesehen, ihr fischt immer in Höflach gleich neben der Brücke oder.
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Re: Waller Anleinen? - abgetrennt aus "Waller in der Raab"

Beitrag von Hardi » 07.11.2016, 20:38

gutmanndaniel112 hat geschrieben:...al gesehen, ihr fischt immer in Höflach gleich neben der Brücke oder.
Mag Daniel

Zumindest bald nicht mehr alleine :mrgreen:
:evil: Donauextremist :evil:

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