Fischereischein für Östereicher in Deutschland
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@ andal und wolfgang
andal schreibt, dass gastangler (ausländische angler) als deppen hingestellt werden. wie meinst das, müssen die mehr zahlen, dürfen die nicht ohne begleitung angeln gehen?
weil im posting vom wolfgang steht, dass der gastangler (ausländische angler ) keinerlei fischereischein b.z.w. fischereiprüfung braucht.
in ö.reich glaube ich ist es für gastangler wesentlich einfacher an eine gastkarte zu kommen als in der BRD.
es kann halt sein, dass du in ö.reich als tageskartenfischer (ohne mitgliedsschaft
in einem verein) statt um 11€ die karte um 19€ bekommst.
in öreich wird meines wissens nach beim gastangler kein unterschied
zwischen in- ausländer gemacht.
Ingobert
andal schreibt, dass gastangler (ausländische angler) als deppen hingestellt werden. wie meinst das, müssen die mehr zahlen, dürfen die nicht ohne begleitung angeln gehen?
weil im posting vom wolfgang steht, dass der gastangler (ausländische angler ) keinerlei fischereischein b.z.w. fischereiprüfung braucht.
in ö.reich glaube ich ist es für gastangler wesentlich einfacher an eine gastkarte zu kommen als in der BRD.
es kann halt sein, dass du in ö.reich als tageskartenfischer (ohne mitgliedsschaft
in einem verein) statt um 11€ die karte um 19€ bekommst.
in öreich wird meines wissens nach beim gastangler kein unterschied
zwischen in- ausländer gemacht.
Ingobert
Nein es wird meistens kein Unterschied bei uns zwischen in und ausländer beim Fischen gemacht !! Und in meinen Gefielden gibt es Gott sei dank noch nicht so viele Angelvereine die die ganzen Gewässer nur für Verreinsmitglieder offen halten anderer Seits merkt man das teilweise sehr stark am Besatz "Wir besetzen doch nicht für Gastangler, die sollen fangen was da oder eben nicht da ist"
In Bayern musst Du Dir als Ausländer erst mal einen Behördenmarthon antun, bevor Du Dir einen Schein holen kannst. Dann gibt Bundesländer, die erteilen die Angelkarten an Urlauber bei Vorlage des Passes und die meisten BLs erteilen gar nichts.
In Deutschland kocht eben jedes Land seine eigene Suppe. Auf der Strecke bleibt der Urlauber. In ganz Europa kann ich problemlos Angeln gehen nur in Deutschland wird so ein Geschisse gemacht.
Das meine ich mit "als Deppen hinstellen"!
In Deutschland kocht eben jedes Land seine eigene Suppe. Auf der Strecke bleibt der Urlauber. In ganz Europa kann ich problemlos Angeln gehen nur in Deutschland wird so ein Geschisse gemacht.
Das meine ich mit "als Deppen hinstellen"!
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Das schlimme ist, worauf ich schon hinwies, daß es in Deutschland kein einheitliches Fischereirecht gibt, also jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, diese Süppchen sind dann je nach Bundesland mehr oder weniger schmackhaft.
Meine Angaben bezogen sich nur auf mein Heimatbundesland!
Eines ist in ganz Deutschland aber gleich, es ist die Fischereischeinpflicht für deutsche Staatsbürger.
Da diese Pflicht in den meisten Ländern nicht besteht, hat man sich zumindest in M/V zu einer recht liberalen Verfahrensweise entschieden, die also Anglern aus anderen Ländern uneingeschränktes Angeln ohne Fischereischein ermöglicht, in einigen Bundesländern gibt es auch sogenannte Urlauberfischereischeine.
Die liberale Verfahrensweise in M/V liegt auch in der Ursache begründet, daß man sich dadurch gewisse positive Wirkungen bezüglich des Angeltourismus verspricht.
Zu den höheren Gastkartenpreisen folgendes, sie gelten nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche, die nicht im Landesanglerverband organisiert sind! Also keine Ungleichstellung zwischen Ausländern und Einheimischen was den Preis angeht.
Touristen aus Deutschland, die nach M/V kommen müssen wie in allen anderen Bundesländern auch einen Fischereischein besitzen.
In einigen Bundesländern, mir fällt da Schlesweig/Holstein ein, gibt es auch einen Urlauberfischereischein, der befristet ausgestellt wird und deutschen Touristen das Angeln ohne Fischereischein ermöglicht.
Ähnliche Dinge waren auch in M/V angedacht sind aber von Verbandsseite abgelehnt worden, aber das bezieht sich ja nicht auf Ausländer sondern nur auf deutsche Angler ohne Fischereischein.
Das ganze deutsche Fischereirecht ist dringend überholungsbedürftig, das ist zumindest meine Meinung, momentan ist es so, daß es schon Probleme mit der Anerkennung von Fischereischeinen innerhalb Deutschlands gibt.
Für Leute aus Mecklenburg war schon immer schwierig in Bayern angeln zu dürfen, oft durch Unkenntnis der betreffenden örtlichen Behörden.
Nun gab es in letzter Zeit hier in M/V einen bedauerlichen Vorfall, so wurden Fischereischeine gegen Geldzahlungen an Einwanderer aus den russischen Sprachraum blanko verschoben, weil einige Leute wohl zu korrupt waren.
Als Ergebnis dieses Vorfalles will nun Bayern die Fischereischeine aus Mecklenburg überhaupt nicht mehr anerkennen.
Meine Angaben bezogen sich nur auf mein Heimatbundesland!
Eines ist in ganz Deutschland aber gleich, es ist die Fischereischeinpflicht für deutsche Staatsbürger.
Da diese Pflicht in den meisten Ländern nicht besteht, hat man sich zumindest in M/V zu einer recht liberalen Verfahrensweise entschieden, die also Anglern aus anderen Ländern uneingeschränktes Angeln ohne Fischereischein ermöglicht, in einigen Bundesländern gibt es auch sogenannte Urlauberfischereischeine.
Die liberale Verfahrensweise in M/V liegt auch in der Ursache begründet, daß man sich dadurch gewisse positive Wirkungen bezüglich des Angeltourismus verspricht.
Zu den höheren Gastkartenpreisen folgendes, sie gelten nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche, die nicht im Landesanglerverband organisiert sind! Also keine Ungleichstellung zwischen Ausländern und Einheimischen was den Preis angeht.
Touristen aus Deutschland, die nach M/V kommen müssen wie in allen anderen Bundesländern auch einen Fischereischein besitzen.
In einigen Bundesländern, mir fällt da Schlesweig/Holstein ein, gibt es auch einen Urlauberfischereischein, der befristet ausgestellt wird und deutschen Touristen das Angeln ohne Fischereischein ermöglicht.
Ähnliche Dinge waren auch in M/V angedacht sind aber von Verbandsseite abgelehnt worden, aber das bezieht sich ja nicht auf Ausländer sondern nur auf deutsche Angler ohne Fischereischein.
Das ganze deutsche Fischereirecht ist dringend überholungsbedürftig, das ist zumindest meine Meinung, momentan ist es so, daß es schon Probleme mit der Anerkennung von Fischereischeinen innerhalb Deutschlands gibt.
Für Leute aus Mecklenburg war schon immer schwierig in Bayern angeln zu dürfen, oft durch Unkenntnis der betreffenden örtlichen Behörden.
Nun gab es in letzter Zeit hier in M/V einen bedauerlichen Vorfall, so wurden Fischereischeine gegen Geldzahlungen an Einwanderer aus den russischen Sprachraum blanko verschoben, weil einige Leute wohl zu korrupt waren.
Als Ergebnis dieses Vorfalles will nun Bayern die Fischereischeine aus Mecklenburg überhaupt nicht mehr anerkennen.
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Da stimme ich dir vollstens zu. Was mich in Deutschlan auch stört ist das C&R verbot, was ich denke doch nichts schlimmes ist, solange der Fisch nicht verletzt ist. Aber dies gehört nicht hir zur diskussion, ich wollte das nur los werden.Das ganze deutsche Fischereirecht ist dringend überholungsbedürftig
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- Hecht
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also wenn ich jetzt in der BRD fischen gehen möchte, als Ö.reicher
dann bekomme ich keine tageskarte
* wenn ich alleine (ohne geprüften deutschen kollegen als begleitung)
* ohne "behördenmarathon" wo ich um erlaubnis buckeln muß
* ich im falschen bundesland bin
stimmt das so oder habe ich das falsch interpretiert.
Ingobert
dann bekomme ich keine tageskarte
* wenn ich alleine (ohne geprüften deutschen kollegen als begleitung)
* ohne "behördenmarathon" wo ich um erlaubnis buckeln muß
* ich im falschen bundesland bin
stimmt das so oder habe ich das falsch interpretiert.
Ingobert