Fischereischein für Östereicher in Deutschland

Ingobert
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Fischereischein für Östereicher in Deutschland

Beitrag von Ingobert » 12.02.2005, 09:47

Hey,

also zum glück haben wir im forum ja ein paar deutsche kollegen/ innen, die sich
mit dem fischen und dem drum herum gut auskennen.

wie ist das jetzt, nehmen wir an, ich fahre zum christian an den chiemsee, habe in
ö.reich keine prüfung abgeschlossen und würde gerne 1 woche lang fischen.

welche dokumente braucht man, bzw. wo kann ich mich erkundigen.

Ingobert

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Planseefischer
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Beitrag von Planseefischer » 12.02.2005, 09:50

Nomal ist es in Bayern so das du im Gemeindeamt einen "3-Monatsschein" lösen kannst, und darfst dann unter Aufsicht eines inhabers des deuteschen Angelscheines zum Fischen gehen, und auch selber eine Karte lösen.

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Beitrag von Planseefischer » 03.03.2005, 10:00

Hat sich eigendlich die frage geklärt?

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Beitrag von Ingobert » 03.03.2005, 11:36

nicht befriedigend, bist du genauer informiert was deine nördlichen
nachbarn für bestimmungen haben???


Ingobert

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Beitrag von Wolfgang » 03.03.2005, 12:05

Global für ganz Deutschland kann ich keine Aussage machen, da sich hier um Länderrecht handelt, also von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen geben kann.
Für mein Bundesland Mecklenburg/Vorpommern kann ich folgende Aussage treffen, zu welcher ich mich eben grade noch einmal telefonisch beim Landesanglerverband rückversichert habe.

Jeder Ausländer, der hier als Tourist angeln will benötigt keinerlei Fischereischein, unter Vorlage der Personalpapiere(Ausweis, Pass) die über seine Herkunft Auskunft geben, kann er dann beliebige Angelkarten kaufen.
Nur die deutschen Mitbürger aus anderen Bundesländern werden bürokratisch gequält............

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Beitrag von lustiger Karpfen » 03.03.2005, 12:39

Guckst du hier

Bestimmungen:
3 Renken am Tag (Hegene erlaubt), Rest (siehe Angelkarte) keine Beschränkung.
Erlaubt sind 2 Handangel zum Fischen vom Ufer.
Boot mit Erwerb einer Schleppkarte erlaubt.
Angelsaison: 1. Mai bis 31. Oktober vom Ufer und Boot aus. Mit der “Jahreskarte” auch in der restlichen Zeit vom Ufer aus.

Hauptfischarten:
Hechte, Zander, Seeforellen, Welse, Karpfen, Schleien, Barsche, Renken, weitere Salmoniden und verschiedene Weißfischarten etc..

wenn du eine Adresse und Telenummer brauchen kannst schreib mir einfach eine PN
laut meiner Frau ist Anglerlatein keine tote Fremdsprache

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Beitrag von Vamp » 03.03.2005, 12:51

Und wie ist das wen man einen deutschen Pass hat aber in österreich wohnt ?????
... bis später Vamp

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Beitrag von Gast » 03.03.2005, 13:51

Die bayrische Urlauberscheinregelung fordert, "...Ausländer, die keinen ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben...".

In Deinem Fall, Vamp, kommst Du um eine bayrische Prüfung wohl nicht herum. Ich kenne einige Tiroler, die haben auh in den saueren Apfel gebissen, um diese (sinnlose) bürokratische Hürde zu nehmen.

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Beitrag von Ingobert » 03.03.2005, 14:22

thx an die deutschen kollegen.

aber sind bei euch nicht fast alle gewässer in händen von vereinen,
welche gastangler nicht gerne sehen???

christian z. b. hat in einem thread geschrieben, dass am chiemsee ein deutscher kollege
beim fischen dabei sein muß, ansonsten ists nicht erlaubt.

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Beitrag von Gast » 03.03.2005, 16:38

Gastangler sind, m.E., nicht unwillkommen. Finanziert sich doch ein guter Teil der Gewässerkosten über den Kartenverkauf. Das umständliche Procedere mit dem Fischereischein, der Prüfung und den Pflichtausbildungen liegt in staatlicher (Ländersache) Hand. Damit wird eben auch Geld gemacht. In vielen Bereichen sieht der Amtsschimmel schlecht, hier ist er blind.

Wenn ich als Bayer in Österreich fischen will, dann zahle ich eben meine Gewässerscheine und Steuern und gut isses! Im umgekehrten Fall werden ausländische Angler hingestellt, als wären sie Deppen. Das wurmt mich sehr. Pikanterweise dürfen Inhaber eines Diplomatenpasses in Deutschland Angelkarten kaufen und anglen gehen, wie es ihnen gefällt.

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Beitrag von Emanuel » 03.03.2005, 16:40

Ja leider ist in unserer Gesellschaft nicht jeder gleichberechtigt. :?

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Beitrag von Wolfgang » 03.03.2005, 16:47

Auch bei diesem Aspekt gibt es länderspezifische Unterschiede, während in den sogenannten alten Bundesländern die Gewässer meist in Vereinshand sind, verfügen einige der neuen Länder über sogenannte Gewässerfonds, welche aus dem großen Gewässerfonds des DAV d.DDR her resultieren. Ich denke da besonders an Mecklenburg/Vorpommern und Brandenburg.
M/V gehört zum VDSF(Verband deutscher Sportfischer) und Brandenburg zum DAV(Deutscher Anglerverband), obwohl sich die beiden Verbände nicht immer so ganz grün sind(zum großen Leidwesen!), bestehen aber zwischen den beiden Landesverbänden Abkommen die die gemeinschaftliche Nutzung beider Gewässerfonds ermöglichen.

Um es nun nicht zu kompliziert zu machen, nur mal so wie es in M/V organisiert ist:

Mit derzeit ca. 50.000 Einzelmitgliedern gehört der LAV M/V e.V. zu den größten Verbänden im Bundesland M/V. Seine Struktur umfasst 28 Kreis-, Regional- und Gebietsanglerverbände sowie 693 Mitgliedsvereine. Den Mitgliedern stehen annähernd 750 Pachtgewässer zur Ausübung des Angelns zur Verfügung, die exakt 5.074 ha Gewässerfläche ausmachen und flächendeckend im Land verteilt sind.

Das heißt in etwa, typische Vereinsgewässer gibt es nur ganz vereinzelt, der Rest ist allen Anglern über eine einzige Angelkarte(Landesangelkarte) zugänglich.
Das funktioniert in etwa so, die Vereine , welche Gewässer angepachtet haben , geben sie in den Gewässerfonds des Landesanglerverbandes, dieser übernimmt dann die Pacht, den Besatz, sowie die Gewässerpflege - und Unterhaltung in voller Höhe, als Gegenleistung sind die Gewässer für alle zugänglich.
Zu den Gewässern dieses Fonds kommen noch diverse Gewässer die der berufsfischereilichen Nutzung unterliegen(zunehmende Tendenz), aber durch Zahlung einer Ablöse an die Fischer ebenfalls von den Anglern mit der normalen Landesangelkarte genutzt werden dürfen, auch hat der Landesanglerverband auch Gewässer aufgekauft.
Also mit den negativen Folgen von Vereinsmeierei ist zumindest in M/V nicht viel zu befürchten.

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Beitrag von Emanuel » 03.03.2005, 16:53

also wenn ich mitglied bei solch einem Verband bin kann ich auf allen Gewässern dieses Verbands fischen? Hab ich das richtig verstanden?

Wolfgang
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Beitrag von Wolfgang » 03.03.2005, 17:00

Das ist nicht ganz richtig, Du kannst auch so in allen diesen Gewässern fischen, allerdings ist die Landesangelkarte für Mitglieder des Verbandes wesentlich günstiger (39,- Euro/Jahr + 20 Euro für die brandenburgischen Gewässern, wenn man es will), Gäste zahlen wesentlich mehr(150-170,-Euro???)!
Die genauen Gastpreise weiß ich momentan nicht, da weiß ich nur den Preis der Tageskarte (13,-Euro).

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Beitrag von Wolfgang » 03.03.2005, 17:30

Habe den Gastkartenpreis gefunden 155,-Euro/Jahr.

Ergänzend noch, die beangelbare Gewässerfläche insgesamt also Fondsgewässer(5.074 ha) und vom Verband durch Ablösezahlung zugängliche Gewässer beträgt rund 18000 ha!

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