Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von eggerm » 13.01.2018, 11:02

Das Thema wurde kurz im Fänge2018 Thread angeschnitten. Raubfischereibeschränkungen.

Bei uns (Wien, DS1) ist es ja so, dass Spinnfischen in der neuen Donau grundsätzlich von 1.1. bis 31.5.. untersagt ist. Die bis jetzt einzige (etwas fragwürdige) Erklärung die ich bis jetzt dazu erhalten habe: "Weil ansonsten die untermaßigen Hechte auch abgeschlagen werden würden."

Der Verlängerung der Hechtschonzeit bis 31.5. versteh ich ja noch, in der Zanderschonzeit würde ich sogar ein Spinnfischverbot und auch Köderfischverbot verstehen, da man dadurch gerade beim Zander viel Schaden vermeiden könnte.

Wie gehts euch dabei so? Was sind eure Meinungen zu dem Thema?

MfG Matthias

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von OHKW » 13.01.2018, 13:26

Naja, hier ist grundsätzlich ab 01.01. alles geschont.
Hecht ab 01.05. frei
Zander ab 01.06.

Das "Zander vom Nest fangen" kommt je nach Gewässer und Witterung vor. Teilweise sind sie schon ziemlich früh fertig mit dem Bewachen des Nests, teilweise auch Anfang Juni noch nicht.

[quote] Bei uns (Wien, DS1) ist es ja so, dass Spinnfischen in der neuen Donau grundsätzlich von 1.1. bis 31.5.. untersagt ist. Die bis jetzt einzige (etwas fragwürdige) Erklärung die ich bis jetzt dazu erhalten habe: "Weil ansonsten die untermaßigen Hechte auch abgeschlagen werden würden." [/quote]

...... die Erklärung könnte von einem Kleinkind stammen. Wobei auch die meistens sinnvollere Dinge von sich geben.
Die Art und Weise wie das bei uns gehandhabt wird, ist sowieso bar jeder Logik und Vernunft. Ob ich einen Raubfisch jetzt im Oktober fange und töte oder im März ist doch im Endeffekt egal --> der Fisch wird dann garantiert nicht mehr ablaichen.
Das einzig sinnvolle das mir sofort einfällt ist eben das mit den Zandernestern, denn das ist wirklich schädlich weil die Fische alles attackieren und die Brut ungeschützt bleibt wenn die rausgefangen werden. Ansonsten ist es eher so, dass die Fische beim Laichgeschäft selbst sowieso nicht beißen.

In Summe ist es aber etwas Schizophren die eine Hälfte des Jahres 100% Schonung zu betreiben und die andere Hälfte dürfen die Bestände uneingeschränkt geplündert werden. Solange nicht die Entnahmemengen (Fang-Quoten) für ein Gewässer nicht allgemein festgelegt werden und sowas wie Küchenfenster eingeführt werden ist das meiste an Reglementierung weder besonders zielgerichtet noch wirkungsvoll.

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von Sixpack » 13.01.2018, 13:27

Ich denke, dass gerade in Revieren an denen ein hoher Entnahmedruck herrscht eine lange Schonzeit durchaus Sinn macht.
Man sollte auch nicht vergessen, dass, gemessen an der Bestandsdichte, der Befischungsdruck auf Raubfische enorm ist.
(was von der Angelindustrie ja auch entsprechend gepusht wird)
Selbst bei konsequentem C&R sind Verluste bei heikleren Fischarten durchaus wahrscheinlich. (ist aber ein anderes Thema und wurde bereits mal diskutiert)
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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von OHKW » 13.01.2018, 13:38

... wie gesagt, ich kann mit den Schonzeiten gut leben. Womit ich keine Freude habe ist dass das restliche Jahr dann auf Teufel komm raus abgeknüppelt werden darf bis nix mehr geht. Dann fahren die Leute nach Holland Schweden, Spanien zum Angeln und keiner wundert sich warum man dort überall in einer Woche Urlaub mehr und größere Fische fängt als bei uns das ganze restliche Jahr.
Und sich dann noch intelligente Spezies schimpfen ;)

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von eggerm » 13.01.2018, 14:06

[quote="OHKW"]
Das einzig sinnvolle das mir sofort einfällt ist eben das mit den Zandernestern, [/quote]

Das wäre für mich eine Erklärung, wenn ich in der Zanderschonzeit(beim Hecht ists meiner Meinung nach nicht so schlimm, da der das Hecht nicht bewacht) ein totales Raubfischverbot ausspreche. Allerdings gilt das Spinnfischverbot nur in der neuen Donau, die kanalgleiche Struktur hat und wo glasklares Wasser vorherrscht. Dort ist meiner Ansicht nach auch kein Zanderrevier, die Barsche und Hechte vermehren sich super. Vom Zanderbesatz aus den letzten Jahren merkt man nichts mehr(sind wahrscheinlich alle aufgefuttert).
Im Strom wo die Zander auch ablaichen und es eine natürliche Population gibt, gilt das ganze ja nicht.

Das Problem ist, die Möglichkeit, das ganze sachlich auzudisskutiern ist sehr begrenzt, da der Termin der Jahreshauptversammlung in den letzten Jahren im Magazin drin stand als er schon vergangen war. Heuer hab ich das Heft am Tag vorher erhalten und war verhindert.

Aber dass das ganze Regelwerk in den wiener Donaurevieren fischereibiologisch fundiert ist, bezweifle ich stark.

MfG Matthias

Das Küchenfenster halte ich auch für eine sehr gute Regelung...

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von caWALLERo » 14.01.2018, 01:23

Bei Karpfen wurde dieses Entnahmefenster ja schon vor Jahren ei geführt, warum nicht bei allen/mehreren Fischarten? Weil ein Gros der angler auf karpfen angeln und die Lizenzverkaufszahlen so nicht abrutschen sollen (Schlagwort kapitale fänge, und C&R eh verbreitet ist bei den karpfenanglern, sind die raubfische dann das bauernopfer?)

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von eggerm » 14.01.2018, 07:58

Es gehen ja Vermutungen um, das Spinnfischverbot habe gar nichts mit fischereibiologischen Maßnahmen zu tun, sondern gehe von Karpfen anglern aus. Macht für mich genauso (Un-)sinn wie die bisherigen Begründungen.

Das Küchenfenster bei Karpfen finde ich ja auch gut, würde es super begrüßen bei den Raubfischen, nur wenn man nicht mal zur Jahreshauptversammlung kommen kann wirds schwierig, mit wem offiziellen es auszureden.

Eventuell kann der Bergkönig etwas Licht hereinbringen...


MfG Matthias

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von Andreas » 15.01.2018, 08:19

Meiner Meinung nach braucht man sich hier nur etwas abschauen bei jenen Ländern, die noch einen gesunden Raubfischbestand haben (Schweden, Niederlande). Hier sind die entscheidenden Faktoren nicht die Schonzeiten, sondern starke Entnahmeregelungen und vor allem ein Küchenentnahmefenster. Und dem vorangehend Vorbilder und Mentoren, die einen sinnvollen Umgang mit unserer Passion propagieren.

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von querolant » 15.01.2018, 09:32

Schön wäre es Andreas...nur beim Übernehmen und Umsetzen von progressiven (oder in diesem Fall einfach nur vernünftigen) Ideen aus dem Ausland war der Österreicher leider noch nie der Schnellste.
Unsere 9 Landesfischereiverbände werden da wohl (leider) nicht die rühmliche Ausnahme darstellen.

lg Dominik

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von OHKW » 15.01.2018, 09:58

Wenn es genug Unterstützer unter den Anglern geben würde, wäre das bald mal passiert. Auch von Seiten des Tourismus müsste das doch unterstützt werden.
In Zeiten des Klimawandels, tausende Kilometer fahren/fliegen um die selben Fische zu fangen die es bei uns auch geben müsste anstelle das bei uns mal wieder in Ordnung zu bringen ist irgendwie absurd. Wird doch ständig davon gefaselt, dass man die eigene Wirtschaft unterstützen soll anstelle das Geld ins Ausland zu tragen. Gute Argumente gäbe es jedenfalls genug.
Ich hab nur keine Idee wie man so was am besten aufziehen könnte. Für online-Petitionen ist das Thema zu wenig brisant.

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von Oldman » 15.01.2018, 10:05

Hallo!
ich finde die Küchenfensterregel und eine dazu gehörende Entnahmemenge für sinnvoll.
Sollte jedoch das Maß des Fisches kleiner odr größer sein so müßte ich ihn ja relaesen -aber das wäre in Deutschland C+R und das ist leider verboten und ruft dann die oft selbsternannten Tierschützer auf den Plan :(
Gruß Oldman
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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von TheCK » 15.01.2018, 11:10

Oldman hat geschrieben:Hallo!
ich finde die Küchenfensterregel und eine dazu gehörende Entnahmemenge für sinnvoll.
Sollte jedoch das Maß des Fisches kleiner odr größer sein so müßte ich ihn ja relaesen -aber das wäre in Deutschland C+R und das ist leider verboten und ruft dann die oft selbsternannten Tierschützer auf den Plan :(
Gruß Oldman
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn das Küchenfenster nämlich schon im gesetzlichen Brittelmaß eingearbeitet ist besteht gar keine andere Möglichkeit mehr, als unter- und übermaßige Fische wieder zurückzusetzen.
Untermaßige Fische müssen ja jetzt auch schon zurückgesetzt werden, von einem Verbot ist da keine Rede.
Die C&R-Diskussion in Deutschland bezieht sich ja im Grunde nur auf das Zurücksetzen maßiger Fische bzw. das "Quälen" der Fische nur für den Spaß.

Wenn es eine vereinte Anglerschaft geben würde sollte es auch kein Problem sein, die Küchenfenster-Regelung in einer Verordnung (von mir aus auch in neun Verordnungen) zu verankern. Aber von einer solchen gemeinsamen Interessensvertretung mit Durchsetzungskraft sind wir sehr weit entfernt.
LG
Chris

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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von Oldman » 16.01.2018, 17:48

Hallo Teck!
Untermaßige Fische müssen zurück gesetzt werden - aber beweis einmal wenn du eine Anzeige bekommst -ober der Fisch untermasig war oder es ein Fisch war der noch Schonzeit hatte..Es ist einfach zum heulen, das es keine klare Linie gibt.Das Einzige was wirklich klar ist, ist das nichts klar geregelt ist :(

Gruß Oldman
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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von Sixpack » 16.01.2018, 19:19

Oldman hat geschrieben:Hallo Teck!
Untermaßige Fische müssen zurück gesetzt werden - aber beweis einmal wenn du eine Anzeige bekommst -ober der Fisch untermasig war oder es ein Fisch war der noch Schonzeit hatte..Es ist einfach zum heulen, das es keine klare Linie gibt.Das Einzige was wirklich klar ist, ist das nichts klar geregelt ist :(

Gruß Oldman
Naja -eigentlich meinte CK dass auch ein Maximalmaß gesetzlich verankert gehört -dann wäre es geregelt.
Im Falle einer Anzeige ist es eine Frage der Beweislast....
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Re: Raubfischbeschränkungen, Sinn und und Unsinn

Beitrag von regus » 17.01.2018, 08:09

Und die Schuld beweisen muss immer noch der Kläger und nicht der der Angeklagte seine Unschuld.
Und wenn der Kläger keine Fotos von dem Fisch hat hat oder Zeugen aufbringen kann, hat er wohl keine Chance mit seiner Anzeige durchzukommen.

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