konfuzius6699 hat geschrieben:...mach den ganzen Aufwand mit Polizei nicht, mich geht das ganze ja nichts an und ich bin nicht dafür zuständig das die Regeln und Gesetze eingehalten werden.
TheCK hat geschrieben:
Wenn du dich da mal nicht täuschst ...
Aber bei der Einstellung wundert es mich nicht mehr, dass solche Sachen überhaupt auftreten. Wenn jeder so denkt kann sich ja nichts ändern.
[quote="§80 Strafprozessordnung]
Anzeigerecht:
Eine Anzeigepflicht gibt es für den gewöhnlichen Bürger grundsätzlich nicht (Ausnahme: § 286 Abs 1 StGB). Jeder Bürger hat das Recht eine Straftat anzuzeigen (§ 80 Abs 1 StPO).
Anhalterecht:
Nach § 80 Abs 2 StPO hat jeder Bürger, der von einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt das Recht eine Person, die eine strafbare Handlung begeht oder von der er durch begründeten Verdacht annimmt, sie stehe im Zusammenhang mit einer solchen, das Recht diese Person verhältnismäßig bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und Gewalt mit angemessener Gegengewalt abzuwehren. Die Person muss die Behörde aber ohne unnötigen Aufschub sofort hierüber in Kenntnis setzten, ansonsten handelt sie rechtswidrig. Gegen das von der Rechtsordnung erlaubte Anhalterecht ist keine Notwehr zulässig.
WICHTIG für das private Anhalterecht ist, dass es sich um eine gerichtlich strafbare Handlung handelt, die der Täter begeht oder für die Grund zur Annahme besteht, dass er sie begangen hat. Gerichtlich strafbare Handlungen sind nur Taten, die in den Bereich des Strafrechts fallen. Verwaltungsübertretungen (zum Beispiel Verkehrsdelikte) fallen nicht darunter, hierfür ist kein Gericht sondern die Behörde zuständig. Demnach handeln Kontrolleure, die Schwarzfahrer in Straßenbahnen festhalten und so am weglaufen hindern nicht im Sinne des privaten Anhalterechtes, da die StPO gemäß § 1 Abs 1 letzter Satz nur bei gerichtlichen Straftaten Anwendung findet.
[/quote]
Folglich besteht leider keine Pflicht, Verstöße wie lebende Köder zu melden. Generell würde ich zuerst das persönliche Gespräch suchen und auf gewisse Umstände und Verbote hinweisen...
"durch's reden kumman'd leitet z'sam"
Jedoch bei erkenntnisresisten Individuen sehe ich mich sehr wohl genötigt zumindest innerhalb des Vereins Meldung zu erstatten und gegebenenfalls auch zur nächst höheren Instanz zu gehen. Ob Stammfischer oder nicht. Die meisten Anderen, mich engeschlossen, halten sich an die Regeln und die vorherrschende Moral und deshalb sollte man das von jedem Kollegen erwarten dürfen.