Also ich Zitiere aus der Lizenz für 2013: " Im Donaukanal, Winterhafen und Donaustrom ist das Spinnfischen ganzjährig gestattet. Im Bereich der nuen Donau beidseitig nur vom 1.6 bis 31.12."
Also da kann denen nur ein Fehler passiert sein. Aber ist es nicht so, dass man für jedes einzelne Revier die gesonderten Bestimmungen dazu bekommt wenn man sich die Generale nimmt? Also er soll dort mal anrufen und einfach nachfragen!! Bitte gib uns dann Bescheid, würde mich sehr interessieren was da rauskommt.
LG Regus
VÖAFV will es jetzt endgültig (nicht mehr) wissen
- meimei
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Re: VÖAFV will es jetzt endgültig (nicht mehr) wissen
Schon passiertregus hat geschrieben:Also er soll dort mal anrufen und einfach nachfragen!! Bitte gib uns dann Bescheid, würde mich sehr interessieren was da rauskommt.
LG Regus
Also das ganze Dilemma lässt sich in Etwa folgendermassen auf- oder auch nicht aufklären:
Es gibt fuer die Reviere "spezielle Bestimmungen", die auf der GENERALEN NICHT IMMER draufstehen. Im Moment besteht die einzige Möglichkeit sich diese Regeln beim VÖAFV abzuholen, da sie noch nicht online sind. Angeblich wird eine neue Homepage in den "nächsten Wochen" gelaunched.
Bezueglich Fliegenfischen gibt es nur eine mehr als schwammige Aussage:
Generell ist Fliegenfischen ganzjährig erlaubt. Wie sich die einzelnen Vereine und deren Aufseher dazu verhalten ist eine bis jetzt UNGEKLÄRTE Grauzone! Das heisst, es gibt keine Regeln zum Thema FF und man ist auf Gedei und Verderb dem jeweiligen Aufseher ausgeliefert
Ich denke es waere sinnvoll fuer alle, die irgendwann wieder mal in einem VÖAFV Reviere fischen wollen, einen kleinen Schrieb mit einem Vorschlag zum Thema Kunstköder- bzw. Fliegenfischen zu erstellen und den dann an die Damen und Herren zu schicken/äbermitteln. Ich würde ja auch ab und zu gerne wieder mal in Wien fischen gehen...
mei
- regus
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Re: VÖAFV will es jetzt endgültig (nicht mehr) wissen
Ja ja, ist schon ein Sauhaufen dort. Habe schon mehrmals Beschwerdemails geschrieben, auch letzte Woche weil ich auch die neuen Bestimmungen einsehen wollte aber immer noch alles auf dem Stand vom 12er Jahr ist. Aber sie haben brav zurück geschrieben.
Also er soll dort ein Mail hinschreiben mit der Bitte um Übersendung aller einzelnen Revierbestimmungen. Sollte eigentlich Usus sein dass er die automatisch ausgedruckt bekommt.
LG Gernot
Also er soll dort ein Mail hinschreiben mit der Bitte um Übersendung aller einzelnen Revierbestimmungen. Sollte eigentlich Usus sein dass er die automatisch ausgedruckt bekommt.
LG Gernot
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Re: VÖAFV will es jetzt endgültig (nicht mehr) wissen
Was hat Fliegenfischen mit Spinnfischen zu tun?! Ich habe ein Buch mit dem Titel "Spinnfischen", da ist keine einzige Fliege drinnen. Und in einem Anfängerbuch für Fliegenfischer ist kein Wort von Spinnfischen zu lesen.meimei hat geschrieben:regus hat geschrieben:Bezueglich Fliegenfischen gibt es nur eine mehr als schwammige Aussage:
Generell ist Fliegenfischen ganzjährig erlaubt. Wie sich die einzelnen Vereine und deren Aufseher dazu verhalten ist eine bis jetzt UNGEKLÄRTE Grauzone! Das heisst, es gibt keine Regeln zum Thema FF und man ist auf Gedei und Verderb dem jeweiligen Aufseher ausgeliefert
mei
Man muss einen Vertrag so intertretieren, wie ihn ein redlicher, verständiger Erklärungsempfänger verstehen durfte.
Ich würde es im Zweifel aber so halten, dass undeutliche Äußerungen zu Lasten desjenigen gehen, der sich derselben bedient. Dieser Gedanke entspriongt nicht meinem Geist, sondern ist dem § 915 Satz 2 ABGB entnommen.
In diesem Sinne würde ich nicht auf eine "Klarstellung" bestehen.