Seite 1 von 1

Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 29.01.2020, 16:34
von Ludwig
Hallo zusammen, bin neu hier und wollte nur fragen ob man bei der Fischereiaufseherprüfung alle STGB Paragrafen auswendig können muss.
Danke und ein kräftigs Petri.

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 30.01.2020, 07:59
von Lupus
Nicht einmal wenn Du Jus studieren willst, musst Du alle §§ "AUSWENDIG LERNEN", sondern deren Sinn verstehen und sie fallbezogen zuordnen können.

Für Fischereiaufseher ……… reicht vom StGB da nicht der § 137 (Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereigesetz) ?

Ich bin nur schlichter Angler, kein Fischereiaufseher und habe es auch nicht vor, das irgendwann zu ändern, aber wenn ich jetzt nachdenke, müsst Ihr wirklich außer dem 137er noch andere §§ lernen ?

Vielleicht, für den Fall wenn es "Brösln" gibt bei der Kontrolle, also Nötigung, Gefährliche Drohung, etc ?

Wir sind hier eine Community von begeisterten Fischern mit Lust auf Austausch von Gedanken und Erfahrungen. Mach doch mit, ich hoffe es ist nicht nur ein Anmelden wegen einer einzigen Frage, die Dich ´halt gerade beschäftigt......

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 01.02.2020, 19:26
von peterben
Ich habe vor einigen Jahren die Prüfung für NÖ gemacht, grundesätzlich beschäftigt man sich mit dem NÖ Fischereigesetz (kannst du googeln)
und den daraus resultierenden Themen aus dem Strafrecht. Am besten jeweiligen Landesverband kontaktieren. Saubere Speisekarte (Strafregisterauszug) nötig, wenn man dann Aufseher ist muss man alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs machen, da sich ja Gesetze immer wieder verändern. Ist aber nichts um Angst davor zu haben. Hat man die Prüfung gemacht braucht man ein Gewässer zum beaufsichtigen, d.h. ein Verein oder ein anderer Fischereiberechtigter muss dies der zuständigen BH mitteilen, erst dann wirst du dort vereidigt und bekommst deinen Ausweis mit dem eingetragenen Revier und deine Dienstmarke. Mit diesen beiden bekommst du dann auch einen Waffenpass, wenn du willst.

Viel Erfolg

Peter

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 02.02.2020, 08:48
von thomasfischt
Wenn man die Fischereiaufseherprüfung bestanden hat bekommt man einen Waffenpass?

Wer ist auf diese Idee gekommen?

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 02.02.2020, 13:57
von peterben
Weil man ein staatlich beidetes Wachorgan ist und eine Waffe tragen darf. Hat man kein Revier mehr zu kontrollieren geht der Waffenpass automatisch wieder in eine Waffenbesitzkarte über, dann darf man die Waffe nicht mehr tragen sondern sie nurmehr ungeladen zum und vom Schießplatz transportieren darf. Engefallen ist das dem Gestzgeber. Vorraussetzung ist natürlich das übliche Prozedere: Psychotest, Waffenführerschein, großjährig und keine Eintragung im Strafregister.

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 02.02.2020, 17:59
von thomasfischt
Interessant. Danke für die Aufklärung.

Ist das bei Waste-Watchern und Ähnlichen auch der Fall?

Ich persönlich finde es übertrieben einen Fischerei-Aufseher mit Waffengewalt auszustatten.

Wenn's mal Zores gibt wird ohnehin die Polizei geholt.

SindFälle bekannt in denen Aufseher jemals Gebrauch von der Waffe machen mussten?

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 02.02.2020, 19:45
von peterben
So hat jeder seine Meinung zu dem Thema, ich wollte aber nicht wieder eine dieser endlosen Grundsatzdiskussionen in diesem Forum vom Zaun brechen,
ob es jemals zum Einsatz von Waffen im Zuge von Fischereikontrollen weiß ich nicht.

Re: Fischereiaufseherprüfung

Verfasst: 02.02.2020, 19:58
von thomasfischt
Das wollte ich eigentlich auch nicht, ich war nur überrascht.

Aber danke für die Aufklärung. Als Außenstehender hat man da ja keinen Einblick.