Böser Hecht
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- Zander
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Re: Böser Hecht
das ist n witz, der richter gehört an den eiern aufgeh....
was wenn mich im wald ne wildsau umrennt, bekomm ich dann schmerzensgeld vom förster weil er sie nicht angeleint hat?
wenn verklag ich wenn mich in italien ne qualle nesselt?
alter, das sind wildtiere, und wir dringen in ihr revier ein....
was wenn mich im wald ne wildsau umrennt, bekomm ich dann schmerzensgeld vom förster weil er sie nicht angeleint hat?
wenn verklag ich wenn mich in italien ne qualle nesselt?
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- korsikaphil
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Re: Böser Hecht
Hab bei dem beknackt undurchsichtig geschriebenen Artikel erst vermutet, dass der Bub in ein Aquarium gegriffen hat oder etwas in der Art...
Definitiv nein, das hat sich anscheinend in einem Freibad an einem ganz normalen Weiher zugetragen:
http://noe.orf.at/news/stories/2718122/
"Die Hechtattacke auf einen siebenjährigen Buben in einem Badeteich in Hofstetten-Grünau (Bezirk St. Pölten-Land) hat ein Nachspiel. Die Eltern des Kindes verlangen Schmerzensgeld, weil der Bub bereits zweimal operiert werden musste. [...] Per Brief bat Hofbauer den Bürgermeister von Hofstetten-Grünau um die Versicherungsnummer der Gemeinde, damit ein medizinisches Gutachten erstellt und die Höhe des Schmerzensgeldes festgesetzt werden könne. „Schließlich verlangt die Gemeinde als Betreiber des Seebades auch Eintritt von den Badegästen“, so der Anwalt."
Na super. Dann machts schon mal den Attersee hechtfrei damit da nix mehr passieren kann, da gibts nämlich auch Strandbäder die Eintritt verlangen
Definitiv nein, das hat sich anscheinend in einem Freibad an einem ganz normalen Weiher zugetragen:
http://noe.orf.at/news/stories/2718122/
"Die Hechtattacke auf einen siebenjährigen Buben in einem Badeteich in Hofstetten-Grünau (Bezirk St. Pölten-Land) hat ein Nachspiel. Die Eltern des Kindes verlangen Schmerzensgeld, weil der Bub bereits zweimal operiert werden musste. [...] Per Brief bat Hofbauer den Bürgermeister von Hofstetten-Grünau um die Versicherungsnummer der Gemeinde, damit ein medizinisches Gutachten erstellt und die Höhe des Schmerzensgeldes festgesetzt werden könne. „Schließlich verlangt die Gemeinde als Betreiber des Seebades auch Eintritt von den Badegästen“, so der Anwalt."
Na super. Dann machts schon mal den Attersee hechtfrei damit da nix mehr passieren kann, da gibts nämlich auch Strandbäder die Eintritt verlangen
A float tip is pleasant in its appearance, and even more pleasant in its disappearance!
- Polsi
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Re: Böser Hecht
Die österreichische Justiz ist mittlerweile wirklich mehr als fragwürdig.
http://fishing-addict.blogspot.com
Karpfenangeln jenseits von Style und Trend.
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Re: Böser Hecht
Also ich finde das gut! Endlich wird da mal was unternommen!
Ich habe ja schon immer vor der Gefährlichkeit unserer heimischen Fischfauna gewarnt! Mit den Rotaugen und den Dackeln fängt es an und WIR sind die nächsten. Kinder, Pensionisten...TOURISTEN!!! Ein Einbruch der Nächtigungen ist nur mehr eine Frage der Zeit!! Da kann ich ja gleich in Extrawurscht eingewickelt ins Haifischbecken hupfen!
Deshalb und zum Schutze unserer Leben muss der Kampf gegen die Usurpatoren unserer Seen, Flüsse und Badelacken aufgenommen werden!!!
Ich fordere hiermit die Aufhebung aller Schlepp-, Kunstköder-, Nachtangel-, und Betretungsverbote!! JEGLICHER Wassersport, der nicht der Fischerei dient, ist bis weiteres zu unterlassen!! Vogelschutzzonen an Gewässern müssen entschützt und das Federvieh zum Schutz vor den Wassermonstern umgesiedelt werden! Selbiges gilt auch für den Fischotter, der sich der Gefahr in der er sich befindet offensichtlich nicht mal bewusst ist!
Rückbau ALLER Kraftwerke, damit die Fließgeschwindikeit endlich wieder zunimmt und diese Unterwasserterroristen dadurch so müde werden, dass sie gar nicht auf die Idee kommen in das ihnen dargebotene Waderl zu beißen.
Besitzern einer Fischereilizenz ist eine Gefahrenzulage von 2000€ jährlich zu überweisen und die Zeitungen sollen verpflichtet werden im Politik-, Sport-, und Kulturteil ausführlich über die Helden des Alltags zu berichten, weil sie unter Einsatz ihres Lebens dafür sorgen, dass die Bevölkerung endlich wieder ruhig schlafen kann!!!
Also dann...AUF IN DEN KAMPF!!!!!
Ich habe ja schon immer vor der Gefährlichkeit unserer heimischen Fischfauna gewarnt! Mit den Rotaugen und den Dackeln fängt es an und WIR sind die nächsten. Kinder, Pensionisten...TOURISTEN!!! Ein Einbruch der Nächtigungen ist nur mehr eine Frage der Zeit!! Da kann ich ja gleich in Extrawurscht eingewickelt ins Haifischbecken hupfen!
Deshalb und zum Schutze unserer Leben muss der Kampf gegen die Usurpatoren unserer Seen, Flüsse und Badelacken aufgenommen werden!!!
Ich fordere hiermit die Aufhebung aller Schlepp-, Kunstköder-, Nachtangel-, und Betretungsverbote!! JEGLICHER Wassersport, der nicht der Fischerei dient, ist bis weiteres zu unterlassen!! Vogelschutzzonen an Gewässern müssen entschützt und das Federvieh zum Schutz vor den Wassermonstern umgesiedelt werden! Selbiges gilt auch für den Fischotter, der sich der Gefahr in der er sich befindet offensichtlich nicht mal bewusst ist!
Rückbau ALLER Kraftwerke, damit die Fließgeschwindikeit endlich wieder zunimmt und diese Unterwasserterroristen dadurch so müde werden, dass sie gar nicht auf die Idee kommen in das ihnen dargebotene Waderl zu beißen.
Besitzern einer Fischereilizenz ist eine Gefahrenzulage von 2000€ jährlich zu überweisen und die Zeitungen sollen verpflichtet werden im Politik-, Sport-, und Kulturteil ausführlich über die Helden des Alltags zu berichten, weil sie unter Einsatz ihres Lebens dafür sorgen, dass die Bevölkerung endlich wieder ruhig schlafen kann!!!
Also dann...AUF IN DEN KAMPF!!!!!
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- GvonderRinne • Tote Fliege
- konfuzius6699
- Huchen
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Re: Böser Hecht
Richter sind eben bekloppt und ihnen ist der Hausverstand durch die Anwälte verdreht worden... Weil was Anwälte und Gutachter so von sich geben sowie die Ansichten der Richter geht auf keine Kuhhaut.
Ich kann nur sagen ich habe 2 Jahre lang ein schwer mangelhaftes Stiegengeländer von einem stahlbaubetrieb, der keine Ahnung hat was die Norm vorschreibt , im Stiegenhaus stehen gehabt.
Dann einen Stahlbauinnungsmeister als beeidigten Gerichtsgutachter der im Grunde die steirische Bauvorschrift als Vorgabe hernimmt, wo im Grunde grob drin steht wie ein "Geländer" auszusehen hat aber ein Geländer ist nicht gleich ein Handlauf ...
Ich habe bei der Begehung den InnungsMeister belehrt der dennoch im Gutachten das nicht beachtete und ich den Anwalt belehren musste was die Norm sagt und Stand der Technik ist... Dies wurde dann zu unseren Gunsten berichtigt womit es aber nicht Ended und ein weiter Verhandlung gab...
Ach ja eigentlich geht's ja nicht darum sonder um noch ein witeres Verfahren da ich mich an dem Geländer nach etwa 2 Jahren verletzte und ich dann klagte... Ich konnte das mangelhafte Geländer ja nicht während der ersten Verhandlung eb abreißen, da ich so einen Pfusch nicht bezahlen wollte , darum wurde ich ja geklagt , ich musste es in der Zeit aber täglich irgendwie nutzen.. tja ich blieb mit dem Ärmel und mit meinem KleinKind im Arm hängen und viel damit hin. GOTTSEIDANK ist nur mir was passiert... Aber die Ansichten und Fragen von der damaligen Richterin waren lächerlich ... Warum ich das Geländer nutze ich wusste ja davon... und das erste Urteil war auch dass ich allein schuld war... egal 2 Instanz was dann zumindest teilschuld aber das Schmerzensgeld ging drauf und ich konnte sogar noch drauf zahlen auch beim Geländer ,hab zwar nichts für den Pfusch zahlen müssen sind dann aber durch den Vergleich dann bei der 2 Verhandlung meine Anwaltskosten angefallen die auch nicht ohne waren .... Also ausser Spesen nichts Gewesen... und das Geländer hab ich dann auch selbst auf meine Kosten hergerichtet und den Handlauf so verbunden dass man nicht hängen bleibt und hab das ganze noch stabilisiert...
Fakt ist Anwälte und Richter verdienen zu viel für so einen Schwachsinn den sie da aufs Papier schreiben.. Recht haben und Recht kriegen hängt viel davon ab was der Anwalt kann. .. nimmst dir halt einen Anwalt der was kann halt und bist schwuppti. ... wenn man eBen das Kleingeld dafür übrig hat ...
Ich kann nur sagen ich habe 2 Jahre lang ein schwer mangelhaftes Stiegengeländer von einem stahlbaubetrieb, der keine Ahnung hat was die Norm vorschreibt , im Stiegenhaus stehen gehabt.
Dann einen Stahlbauinnungsmeister als beeidigten Gerichtsgutachter der im Grunde die steirische Bauvorschrift als Vorgabe hernimmt, wo im Grunde grob drin steht wie ein "Geländer" auszusehen hat aber ein Geländer ist nicht gleich ein Handlauf ...
Ich habe bei der Begehung den InnungsMeister belehrt der dennoch im Gutachten das nicht beachtete und ich den Anwalt belehren musste was die Norm sagt und Stand der Technik ist... Dies wurde dann zu unseren Gunsten berichtigt womit es aber nicht Ended und ein weiter Verhandlung gab...
Ach ja eigentlich geht's ja nicht darum sonder um noch ein witeres Verfahren da ich mich an dem Geländer nach etwa 2 Jahren verletzte und ich dann klagte... Ich konnte das mangelhafte Geländer ja nicht während der ersten Verhandlung eb abreißen, da ich so einen Pfusch nicht bezahlen wollte , darum wurde ich ja geklagt , ich musste es in der Zeit aber täglich irgendwie nutzen.. tja ich blieb mit dem Ärmel und mit meinem KleinKind im Arm hängen und viel damit hin. GOTTSEIDANK ist nur mir was passiert... Aber die Ansichten und Fragen von der damaligen Richterin waren lächerlich ... Warum ich das Geländer nutze ich wusste ja davon... und das erste Urteil war auch dass ich allein schuld war... egal 2 Instanz was dann zumindest teilschuld aber das Schmerzensgeld ging drauf und ich konnte sogar noch drauf zahlen auch beim Geländer ,hab zwar nichts für den Pfusch zahlen müssen sind dann aber durch den Vergleich dann bei der 2 Verhandlung meine Anwaltskosten angefallen die auch nicht ohne waren .... Also ausser Spesen nichts Gewesen... und das Geländer hab ich dann auch selbst auf meine Kosten hergerichtet und den Handlauf so verbunden dass man nicht hängen bleibt und hab das ganze noch stabilisiert...
Fakt ist Anwälte und Richter verdienen zu viel für so einen Schwachsinn den sie da aufs Papier schreiben.. Recht haben und Recht kriegen hängt viel davon ab was der Anwalt kann. .. nimmst dir halt einen Anwalt der was kann halt und bist schwuppti. ... wenn man eBen das Kleingeld dafür übrig hat ...
- GvonderRinne
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Re: Böser Hecht
Finde ich alles richtig!
Zusätzlich zu der von Oze147 vorgeschlagenen Gefahrenzulage, könnte das Verteidigungsministerium auch einen Unkostenbeitrag von Euro 500,-
jährlich überweisen, damit wir unsere Angelwaffen immer auf den neuesten Stand bringen können.
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jährlich überweisen, damit wir unsere Angelwaffen immer auf den neuesten Stand bringen können.
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