an manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das???
HEF hat geschrieben:morgenan manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das???
naja martl
Meines Wissens ist das sogar im Fischereigesetz verankert.
Der Sinn darin liegt, dass es Fischer gibt die untermassige mit dem Vorwand mitnehmen "er wäre verangelt gewesen"
Detto bei Schonzeiten. Nichts ist leichter als einen Zander mitzunehmen unter dem Vorwand er wäre verhakt.
Das Gesetz macht, meines erachtens, schon Sinn.
Raskolnikov hat geschrieben:
Allerdings muß ich sagen, dass es allemal besser ist einen Fisch im Zweifel zu töten als ihn mit sehr schweren Verletzungen zu releasen! Raubfischer haben ja das Problem des "bis in den Magen verschluckens" und da bleibt einem eh nicht viel Auswahl!
Nichts desto trotz sollte man gerade deshalb den einen oder anderen Gedanken an sein Vorfach (Endmontage) machen! Vielleicht kann man ja so einiges (sicher nicht alles) ausschliessen!
.....ein tödlich verletzter fisch durch die gegend schwimmt.
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