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Verletzte Fische zurücksetzen?

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Verletzte Fische zurücksetzen?

Beitragvon Lupus » 23.06.2005, 06:53

Vielleicht ein recht heisses Thema. Wir hatten an anderer Stelle über das Problem von verangelten Fischen diskutiert. Anlassfall war ein von Ingobert aufgefundener großer, verendeter Karpfen mit Schnur im Maul. Es kam dann auch die Diskussion bezüglich Überlebenschance von Raubfischen mit Haken im Magen oder Schlund. Es ist klar, dass im Zweifelsfall bei einem Fisch, der untermaßig und in der Schonzeit befindlich ist, für den Falle, dass er geschluckt hat (was passieren kann, aber natürlich von uns nicht provoziert werden soll), es besser ist, das Vorfach knapp vor dem Maul abzuschneiden. Die Faustregel sollte dabei sein, dass zumindest eine reelle Vermutung in Ansehung Lebensfähigkeit des Fisches besteht (kein Bluten aus den Kiemen etc.). Soweit alles klar. Wie sieht es jetzt allerdings aus, wenn ein Fisch maßig und nicht in der Schonzeit befindlich ist und geschluckt hat? Hand auf´s Herz: Ein verschluckter oder tiefsitzender Haken ist auch bei bestehender Überlebenschance eindeutig eine V e r l e t z u n g. Ich meine, dass man auch für den Fall, dass nicht die Absicht bestand, den Fisch anzueignen, hiebei dies besser und waidgerechter ist als Schnur abschneiden und zurücksetzen. Vielleicht seid Ihr anderer Meinung (nur bitte das topic nicht mißverstehen....es soll nicht eine der sattsam bekannten C&R-Diskussionen werden), aber ich denke, einen 4 Kilokarpfen, soferne er n i c h t in der Schonzeit ist, sollte man falls er tatsächlich einmal ausnahmsweise geschluckt hat (Platzschlucker!) dann doch besser mitnehmen und sinnvoll verwerten, auch wenn er eine reelle Überlebenschance haben kann. Ganz anderes sieht es natürlich bei Fischen aus, die vorne gehakt sind, was auch der Regelfall sein wird. Die lassen sich klarerweise problemlos zurücksetzen.
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Re: Verletzte Fische zurücksetzen?

Beitragvon Martl » 23.06.2005, 07:17

servus @lupus!
ich nehme viele fische nicht mit. die meisten eigentlich. wenn ich einen maßigen verangle, dann setze ich ihn aber nicht zurück. da tue ich niemandem etwas gutes und dem fisch am wenigsten. das mit der schnur abschneiden halt ich für eine unfug. der haken kann den fisch an der nahrungsaufnahme hindern und dann verludert er noch jämmerlicher. ärgerlich ist es, wenn gerade nicht maßige (zb. ein 28er saibling mit einem 30er maß oder eine seeforelle, mit 2cm weniger) so verletzt sind, daß es eigentlich unverantwortlich ist, den fisch zurückzusetzen. ist mir gerade kürzlich wieder mehrmals passiert und es tut mir irgendwie innerlich weh, wenn ich genau sehe und weiß, daß dieser fisch sterben wird und ich ihn nur deshalb zurückgesetzt habe, um dem gesetz genüge zu tun. so wird summum ius zur summa iniuria. an manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das??? :twisted:
gr
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Beitragvon Gast » 23.06.2005, 07:26

Hi!

Ich hab das Glück, dass ich nur auf Karpfen angle und ich Boiliefischer bin! Das heißt mir ist noch nie passiert, dass ich einen Karpfen wo anders als im vorderen Maulbereich (sogar zu 90% an der Unterlippe - mit dem richtigen rig funkts) hakte!!!
Somit konnte ich ALLE meine Fische SCHONENDST zurücksetzen!

Allerdings muß ich sagen, dass es allemal besser ist einen Fisch im Zweifel zu töten als ihn mit sehr schweren Verletzungen zu releasen! Raubfischer haben ja das Problem des "bis in den Magen verschluckens" und da bleibt einem eh nicht viel Auswahl!

Nichts desto trotz sollte man gerade deshalb den einen oder anderen Gedanken an sein Vorfach (Endmontage) machen! Vielleicht kann man ja so einiges (sicher nicht alles) ausschliessen!
Gruß
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Beitragvon HEF » 23.06.2005, 07:48

morgen

an manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das???


naja martl

Meines Wissens ist das sogar im Fischereigesetz verankert.

Der Sinn darin liegt, dass es Fischer gibt die untermassige mit dem Vorwand mitnehmen "er wäre verangelt gewesen"

Detto bei Schonzeiten. Nichts ist leichter als einen Zander mitzunehmen unter dem Vorwand er wäre verhakt.

Das Gesetz macht, meines erachtens, schon Sinn.
Gruss Hans

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Beitragvon Emanuel » 23.06.2005, 07:53

selbes gilt für mein Gewässer.
Es ist auch sinnvoll. Sonst nimmt wie HEF schon gesagt hat jeder unter dem Vorwand Verangelt die Fische mit.
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Beitragvon Martl » 23.06.2005, 07:54

HEF hat geschrieben:morgen

an manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das???


naja martl

Meines Wissens ist das sogar im Fischereigesetz verankert.

Der Sinn darin liegt, dass es Fischer gibt die untermassige mit dem Vorwand mitnehmen "er wäre verangelt gewesen"

Detto bei Schonzeiten. Nichts ist leichter als einen Zander mitzunehmen unter dem Vorwand er wäre verhakt.

Das Gesetz macht, meines erachtens, schon Sinn.


völlig logo, @HEF, aber wenn ich gesetze bis zum erbrechen durchhalte und exekutiere, nur um das gesetz zu halten, also gesetz um des gesetzes willen, ereich' ich manchmal den total gegenteiligen sinn. ein gesetz gibt es u.a. deshalb, weil etwas schützenswert ist. was ich oben gemeint hab, ist,: damit wird nichts geschützt, wenn ein tödlich verletzter fisch durch die gegend schwimmt.
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Beitragvon Moetti » 23.06.2005, 08:12

"an manchen gewässern gibt es da bei uns so hirnrissige vorschriften wie "bei verangelten, untermaßigen fischen sind diese zu töten und in stücke zu schneiden und ins gewässer zu werfen". sorry, was soll das??? "

da ist aber so gut wie immer der zusatz dabei:

..... oder beim aufsichtsfischer abzugeben.....

diese Variante ist natürlich sinnvoll - somit kann die Ausgewogenheit des Besatzes besser kontrolliert werden!
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Beitragvon Lupus » 23.06.2005, 08:20

Raskolnikov hat geschrieben:
Allerdings muß ich sagen, dass es allemal besser ist einen Fisch im Zweifel zu töten als ihn mit sehr schweren Verletzungen zu releasen! Raubfischer haben ja das Problem des "bis in den Magen verschluckens" und da bleibt einem eh nicht viel Auswahl!

Nichts desto trotz sollte man gerade deshalb den einen oder anderen Gedanken an sein Vorfach (Endmontage) machen! Vielleicht kann man ja so einiges (sicher nicht alles) ausschliessen!

Ja, genauso ist es, und es freut mich natürlich, wenn ein leidenschaftlicher Verfechter von C&R die Sache so sieht. Denn gerade Leidenschaft für ein bestimmtes Ziel, eine Idee, eine Ansicht soll ja nicht bedeuten, den Überblick für das Ganze zu verlieren. Insoferne finde ich es dann einfach nicht in Ordnung, wenn jemand einem 4 Kilo Karpfen, egal wie tief er geschluckt hat, nur um des Auslassens willen (Hauptsach ich muß ihn nicht mitnehmen, der Fisch wird´s ja eh wahrscheinlich überleben) die Schnur beim Maul kappt.
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Beitragvon HEF » 23.06.2005, 08:24

.....ein tödlich verletzter fisch durch die gegend schwimmt.


darum steht ja auch im Gesetz das er Abgeschlagen, zerstückelt und ins Wasser (als Futter) geworfen werden soll.

Leider braucht es solche,gesetzt, da sich manche unserer "Kollegen" nicht immer waidgerecht verhalten.

Zum Thema rücksetzen verletzter Fische:

Ich seh es wie lupus. Man sollte schon erkennen können ob es ein Fisch schafft oder eher nicht. Garantie gibt es natürlich keine, muss jeder selbst abwägen und entscheiden, aber mit allen mitteln einen verletzten Fisch zurückzusetzten, dem kann ich nichts abgewinnen.
Gruss Hans

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Beitragvon El Carpo » 23.06.2005, 08:43

[quote="moetti"]"

..... oder beim aufsichtsfischer abzugeben.....

quote]

nun... einen aufsichtsfischer mußt erstmal finden :wink:

Bei uns ist auch die regelung mit abschalgen, zerschneiden und ins wasser werfen.

Größere die es sicher nicht schaffen würden werde natürlich waidgerecht abgeschlagen und sinnvoll verwertet ! Halte auch nichts davon den Fisch unbedingt zu releasen wenn man merkt er hat keine Chance.

C&R hat nur einen Sinn wenn der Fisch "gesund & munter" wieder zurück ins Gewässer kommt. Daher hat man auch z.B. eine Abhakmatte :)

Als "Boiliefischer" hat man da natürlich Vorteile da die Fische eigentlich nie soo tief gehakt sind (bei mir zumindest).
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Beitragvon MadMaxl » 23.06.2005, 08:51

Also wenn ein Fisch verangelt ist wird er mitgenommen!!!!! (zumindest wenn meiner Meinung nach keine Überlebenschance besteht)

Egal ob Schonzeit oder nicht - wär doch schwachsinnig ihn krepieren zu lassen oder zu zerstückeln :?: :!: :?: :!:

Hinsichtlich Schonzeiten hatte ich bislang noch nie ein Problem, da ich dann eben nicht auf die entsprechenden Fischarten angle und bisher kein Hecht meinen Karpfenköder genommen hat oder umgekehrt.

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Beitragvon HEF » 23.06.2005, 09:14

Ich möchte aber noch dazusagen, dass ich seit Jahren keinen untermassigen Fisch mehr "erlegen" musste

Da ich bei Raubfisch

a) nicht mehr mit "schluckhaken" fische
b) sofort nach dem Biss anschlage, auch auf die Gefahr das er mir abgeht.
c) grössere Köderfische verwende

Bei Friedfische

a)Schonhaken verwende welche leicht zu entfernen sind auch wenn ers ein bisschen tiefer hat.
b) in den letzten jahre meine rigs überarbeitet habe, sodas ein frühzeitiger anschlag nicht mehr sooft ins leere geht.
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