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Schonmaß wichtig

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Was haltet ihr von der Schonmaß vergabe sollte sie einheitlich sein oder jeden Verein oder fischwart frei entscheiden?

Umfrage endete am 15.06.2005, 15:38

Ja jeder Verein oder fischwart bz gewässerwart sollte frei endscheiden .
9
50%
Nein die Behörde sollte ein einheitsmaß fest legen.
9
50%
Ist mir egal.
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 18

Schonmaß wichtig

Beitragvon Jirgel » 01.06.2005, 15:38

Habe im blinker gelesen das man selbst das schonmaß bestimmen Kann und dar dachte ich mir ich starte mal ne umfrage dazu Ich bin dafür das jeder Verein seine maße selber bestimmen sollte den nicht jedes gewässer ist gleich. Was ich sagen will nicht jedes gewässer ist sehr nährstoffreich. Darum wachsen auch unsere Flossentiere so unterschiedlich ab.
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Beitragvon El Carpo » 01.06.2005, 15:41

das ist so ein thema... nicht jede fischart wird überall gleich groß ! daher sollte auch jede region für sich entscheiden. aber die schonmaße sind ohnehin in jedem bundesland anders oder ??
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Beitragvon Emanuel » 01.06.2005, 15:42

nun ich halt nix von verschiedenen schonmaßen, es reicht schon das jedes bundesland sein eigenes süppchen kocht, das macht alles schon recht kompliziert, wenn dann noch jeder verein, teich, ort damit anfangen würde....
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Beitragvon Jirgel » 01.06.2005, 15:46

Ja dar haste recht habe aber jetzt gehört das sie ein so gennantes einheitsmaß ber gesetz durch drücken wollen das find ich aber nicht richtig. Weil in nen Fluß kann ein 60cm Hecht ein riese sein wogegn im See ein 60 gerade mal durchschnitt ist.
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Beitragvon Planseefischer » 01.06.2005, 16:12

Ich bin der meinung das es so wie es jetzt ist schon OK ist - vom Land wird eine Untergrenze festgelegt aber der Pächter kann das Schonmaß höerschraueb wie er es will.

Nur sollte man halt nicht zb den Seeaibling auf 30 cm tun wenn man großteils Exemplare um die 28 cm fängt....

Auch eine sinnvolle Selbstbeschränkung würde ich begrüßen. Zum Beispiel entnehme ich in den von mir beangelnten Gewässer fast keine Hechte und 70 cm.
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Beitragvon Barsch89 » 01.06.2005, 18:32

Einheitliche Schonmaße sollte es schon geben, aber für manche Fischarten in bestimmten Gewässern kann oder sollte das Maß schon gändert werden.
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Beitragvon Lahnfischer » 02.06.2005, 00:21

Schonmaße sind wichtig und erforderlich, sollen sie doch dem jeweiligen Fisch die Möglichkeit geben, sich wenigstens 1x im Leben erfolgreich fortpflanzen zu können.
Leider Gottes sind m.E. die Schonmaße vielerorts viel zu niedrig angesetzt.
Wenn ich z.B. daran denke, daß mancherorts die gesetzliche Schonzeit für Hechte gerade einmal 45 cm beträgt, dann frage ich mich allen Ernststes, was man mit so einem Winzling anfangen will. :roll:
Gleiches gilt z.B. für die Bachforelle, hier in Hessen beträgt das Schonmaß gerade einmal 25 cm... :twisted:
Hier sollten die Vereine oder die Gewässerinheber von ihrem Recht Gebrauch machen und das Schonmaß für die jeweiligen Fische deutlich heraufsetzen, was dem Fischbestand deutlich zugute käme und letztendlich auch die Angler wieder davon provitieren könnten.
Gruß Thomas

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Beitragvon Lupus » 02.06.2005, 05:25

Ich finde schon auch, dass das Bundesland die gesetzliche Minimumsgrenze festlegen soll und dabei Bedacht zu nehmen ist auf den Umstand, dass der Fisch einmal ablaichen kann. Darüber hinaus, also bezüglich Erhöhungen kann dann jeder Verein durch Abstimmung bei Jahreshauptversammlung/Generalversammlung Beschlüsse fassen.
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Beitragvon HEF » 02.06.2005, 09:32

dere

die aussage von lahnfischer unterschreib ich voll und ganz

die brittelbasse sind teilweise ein witz

-zander 35cm..gehört auf 45 erhöht
-hecht 50cm....gehört auf 60 erhöht
-wels 60cm..... gehört auf 80 erhöht
-karpfen 35cm.gehört auf 45 erhöht

ehrlich was will ma mit so an fischl anfangen,die kanns ja ned mal räuchern.

lg_HEF
Gruss Hans

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Beitragvon Emanuel » 02.06.2005, 10:21

beide vereine bei denen ich mitglied bin haben von ihrem Recht gebrauch gemacht und haben Zander bzw. Forellen raufgesetzt.
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Beitragvon Lupus » 02.06.2005, 10:31

@ HEF: In Wien sind wir den von Dir gewünschten Mindestmassen eh ziemlich nahe: Zander hat 45cm, Hecht 55, Wels 85, und beim Karpfen sind´s zwar noch die 35cm (wobei ich keinen Angler kenne, der ein 35cm Karpferl mitnehmen würde, ausserdem werden sie eh vom Verband schon viel grösser eingesetzt), aber mit einem Unterscheidungsmerkmal: In jenen Gewässern, die zum Nationalpark Donauauen gehören, das ist die ganze untere Lobau und Teile der oberen Lobau, hat die Wildform des Karpfens Mindestmaß 50cm.
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Beitragvon HoellerEr » 02.06.2005, 10:42

Ich denke ein behördliches Brittelmaß (Mindestmaß) ist unbedingt notwendig!
Aber jeder Verein oder Gewässerwart hat sowieso das Recht das Brittelmaß höher zu setzen! (Auch gut so)
Mein Fischereiverein hat z.B. bei Zander und Hecht folgendes Brittelmaß festgesetzt und wird von allen Kollegen akzeptiert!
Zander 50cm
Hecht 60cm
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Beitragvon Pikehunter001 » 02.06.2005, 10:46

Ich währe für ein Mindestmaß das an das jeweilige Gewässer angepasst ist und viel strenger kontrolliert wird!
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Beitragvon HEF » 02.06.2005, 10:53

@ lupus

ist leider schon lang her,dass ich ihn wien gefischt habe (war am entlastungsgerinne) daher weiss ich die brittelmasse nicht mehr.aber wenns so ist find ich das sehr vernünftig.
leider gibt es fischer die 35cm karpfen nehmen....ich kenne einige (ich nenn sie fleischfischer) sie fischen nur damits ihr kartengeld wieder reinbekommen.(aber das ist ein anderes thema)

meine angaben beziehn sich auf Nö

ich finde es auch sehr erfreulich wenn sich vereine für ein höheres brittelmass entscheiden,aber leider nicht alle,daher gehört von den behörden was unternommen.

lg_HEF
Gruss Hans

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Beitragvon Gast » 02.06.2005, 11:00

Nach meiner Meinung ist bei den Schonmaßen und -zeiten wesentlich mehr auf die individuellen Eigenheiten der Gewässer zu achten. Ich beziehe meine Aussagen jetzt einmal auf Bayern, da ich mich hier einfach am besten auskenne. Sie sind aber grundsätzlich auf alle anderen Regionen übertragbar.

Wir haben hier Gewässer, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Hier der kalte Bergsee in den Alpen, dort der vergleichsweise mollig warme Main an der Grenze zum Bundesland Hessen. De jure hätte der Hecht überall die gleichen Schonbestimmungen zu haben. - Das kann nicht sein; tut es auch nicht. Im Schliersee ist er beispielsweise völlig ohne Reglements bezüglich Zeit und Größe zu befischen, da dieser See als Salmoniden- und Coregonengewässer durch das FiG ausgewiesen ist und das ist auch gut so.

Andererseits haben wir Gewässer, wo der Waller mit sehr hohen Schonmaßen geschützt wird, teilweise 100 cm! Wiederum im bayrischen Main ist er auf dem besten Wege zu einer echten Plage zu werden... beim Aalfischen geht unentwegt die Welskinderstube an den Haken.

Mit diesen Beispielen möchte ich aufzeigen, wie wichtig es is, dass man die regionalen und gewässerspezifischen Bedingungen in die Schonbestimmungen mit einbezieht. Dazu würde ich es auch begrüßen, wenn es zu sog. "Entnahmefenstern" kommen würde, das den großen Laichfischen zum Schutz gereichen soll.

Solche erweiterten Schonverordnungen dürfen dann aber nicht Kraft souveräner Willkür von den Bewirtschaftern festgelegt werden, sondern müssen in Zusammenarbeit mit den fischereilichen Beratungsstellen der Landesverbände erfolgen. So wäre gewährleistet, dass sich kein Gewässer aus Gewinnsucht zu einem reinen Puff für Kapitale entwickeln kann.
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