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Revier Donaustadt I VÖAFV - Vorschriften

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Revier Donaustadt I VÖAFV - Vorschriften

Beitragvon Jolly1982 » 24.08.2006, 13:26

Hallo.
Laut den Vorschriften des Reviers Donaustad1 darf ich 20 Weissfische pro Tag fangen...
Könnt ihr mir sagen welche Fische zu den Weissfischen zählen? ;)

Barsche übrigens werden nicht erwähnt heisst das da darf ich soviele fangen wie ich will?

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Beitragvon 003Wuffi » 24.08.2006, 16:12

Brassen, Rotaugen, Rotfedern, Lauben....
nicht bös sein aber das sollte man schon wissen. :(
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Beitragvon Jolly1982 » 24.08.2006, 16:48

Also ich hab meine Papiere jetzt seit einem Monat und ich würd sagen da kann man nicht gleich alles wissen.

Hab mir eh gedacht das die erwähnten Fische das sind aber glauben heisst nicht wissen...
Ich wollte sicher sein also frag ich auch und dafür is ein Forum ja da!

Jolly
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Beitragvon Aeroplan » 24.08.2006, 19:52

Jolly1982 hat geschrieben:Also ich hab meine Papiere jetzt seit einem Monat und ich würd sagen da kann man nicht gleich alles wissen.

Hab mir eh gedacht das die erwähnten Fische das sind aber glauben heisst nicht wissen...
Ich wollte sicher sein also frag ich auch und dafür is ein Forum ja da!

Jolly



du findest übers net jede menge literatur für anfänger!

und das zu unglaublich günstigen preisen!

würde mich schleunigst schlau machen ,in dieser hinsicht (falscher fisch +

falsches brittelmaß) bekommst du schnell ärger bei einer kontrolle!!

(fisch auch DSTD I )


gruss aeroplan 8)
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Beitragvon Lupus » 25.08.2006, 05:51

Der Begriff Weissfische ist ja kein wissenschaftlicher Begriff sondern eigentlich eher ein Sammelbegriff für die eher grätenreichen Cypriniden (Karpfenartigen). Da gibt es ja viele davon.....
Im wienerischen Fischerjargon werden mit "Weissen" meistens Nasen gemeint, aber natürlich bezieht sich das 20-Stück limit nicht nur auf Nasen!
Ich würde sicherheitshalber sagen, das bezieht sich auf alle nicht "aufzeichnungspflichtigen Fische". Wenn es also heißt, von den aufzeichnungspflichtigen 2 Stück (damit sind bei uns im Revier Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels) gemeint, so sind zusätzlich 20 sonstige Fische gemeint.
Der Barsch ist kein Weißfisch sondern gehört zu den Raubfischen. Allerdings ist er nicht aufzeichnungspflichtig, trotzdem würde ich sicherheitshalber auch inclusive Barsch die Zahl von 20 nicht überschreiten (für mich ist das ganze sowieso überflüssig, denn ich nehme nie und nimmer 20 Fische mit heim....hin und wieder einen schmackhaften Edelfisch zum Essen und sonst mal ein paar Köderfischerln).
Übrigens: Auch wenn die "sonstigen" Fische nicht sofort nach Aneignung auf der Lizenz eingetragen werden müssen, am Jahresende gehören sie in die Fangstatistik! Vergesst das nicht! Natürlich kannst Du bei Köderfischerln nicht genau auf Stück und Gramm alles in der Fangstatistik festhalten, aber so schätzometrisch halbwegs exakt sollte es schon sein. Habe ich beispielsweise in dem betreffenden Jahr ca. 3x Köderln gefangen (wo ich sicher nicht mehr als 10-15 Stück mitnehme, schreibe ich eben zum Beispiel rein: Rotaugen 30 Stück, Gewicht 1,5 kg oder so.....)
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