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Releasegesetz in Kärnten

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Polsi » 21.11.2009, 16:59

Hallo!

Seltsamerweise habe ich das bis gestern nicht wirklich mitgekriegt, aber anscheinend hat das Land Kärnten seit 2009 für Karpfen ein Höchstmaß von 50 cm eingeführt. Das heißt, es dürfen nur noch Karpfen zwischen 30 und 50 cm entnommen werden!
Anscheinend hat sich da wirlich jemand Gedanken gemacht! Ein Schritt in die richtige Richtung. Meiner Meinung nach gehört das auch bei den Raubfischen eingeführt.

mfg
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Lupus » 21.11.2009, 17:58

Also ich finde ab 50cm schon reichlich übertrieben. Ich sehe ein, dass man einen schönen kapitalen Fisch, den man nicht verwerten will, gerne zurücksetzt, und natürlich auch kleinere. Jeder wie er mag. Aber da gleich einen Zwang einführen, kann ich nicht nachvollziehen. Was ist denn an einem Karpfen mit jenseits der 50cm so ein schützenswertes Gut, dass er unbedingt zurückmuss?
Ich weiß, ich werde mir bei den militanten C&R-ern damit keine Freunde machen, aber warum das unbedingt ohne Wenn und Aber die "richtige Richtung" sein soll, hat mir noch niemand so erklären können, dass ich es auch verstanden hätte.
Gruss. Lupus
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon frauennerfling » 21.11.2009, 18:40

servus polsi und lupus!

also was immer das für ein papier sein mag, aber mit dem kärntner fischereigesetz geht das keineswegs konform - die entsprechenden verordnungen kennen jedenfalls diesen topfen nicht und werden es auch in zukunft nicht kennen......aber woher ist das papier, das du da abgebildet hast, polsi???

interessiert mich dringend!!

l.g.,
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Polsi » 21.11.2009, 19:22

@frauennerfling:

Diese Karte bekommt man auf der BH mit, wenn man seine Karte verlängern lässt, ist also ganz sicher offiziell. Frag mich, wie sehr du das Kärntner Fischreigesetz verinnerlicht hast und mit Nouvellen vertraut bist, um so mir nichts dir nichts sagen zu können, dass dieses Papier eine Fälschung ist. Und was bitte soll dabei ein "Topfen" sein?

@Lupus:

Ein Fisch aber einer gewissen Größe gehört meiner Meinung nach zurückgesetzt, egal ob das ein Karpfen mit 8 kg ist oder ein Zander mit 100 cm. Allein aus Gründen der Hege und Bestandserhaltung.
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Gschitz » 21.11.2009, 20:40

auf alle Fälle ein Thema über das man diskutieren sollte :D

Ich finde die Einführung eines Zwischenschonmaßes generell nicht schlecht, aber diese Maße beim Karpfen sind Witz, sowohl das Mindestmaß von 30cm sowie das Maß von 50cm. Ein 30cm Karpfen ist ja quasi noch ein Baby und ein 50er eigentlich ein schöner Speißefisch. Also 40 und 60cm (oder eher 65cm) würd ich mir einreden lassen. Aber große Karpfen werden auch in Kärnten meistens eh wieder zurückgesetzt (glaub ich halt).

Viel wichtiger wären größere Mindestmaße (und eventuell Zwischenschonmaße) bei den wohlschmeckenderen (Raub-)Fischen. 55cm für Hecht, 45cm fürn Zander, 25cm fürn Forellenbarsch sind echt ein Witz. am Ossiachersee ist man beim Hecht den richtigen Weg gegangen- seit der Erhöhung des Mindestmaßes auf 70cm hat der Bestand deutlich zugenommen.

lg
Gernot

P.S.: übringens: bei meiner BH-Karte steht nix dergelichen und im I-net find ich nichts darüber.
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Polsi » 21.11.2009, 23:03

Gschitz hat geschrieben:auf alle Fälle ein Thema über das man diskutieren sollte :D

Ich finde die Einführung eines Zwischenschonmaßes generell nicht schlecht, aber diese Maße beim Karpfen sind Witz, sowohl das Mindestmaß von 30cm sowie das Maß von 50cm. Ein 30cm Karpfen ist ja quasi noch ein Baby und ein 50er eigentlich ein schöner Speißefisch. Also 40 und 60cm (oder eher 65cm) würd ich mir einreden lassen. Aber große Karpfen werden auch in Kärnten meistens eh wieder zurückgesetzt (glaub ich halt).

Viel wichtiger wären größere Mindestmaße (und eventuell Zwischenschonmaße) bei den wohlschmeckenderen (Raub-)Fischen. 55cm für Hecht, 45cm fürn Zander, 25cm fürn Forellenbarsch sind echt ein Witz. am Ossiachersee ist man beim Hecht den richtigen Weg gegangen- seit der Erhöhung des Mindestmaßes auf 70cm hat der Bestand deutlich zugenommen.

lg
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P.S.: übringens: bei meiner BH-Karte steht nix dergelichen und im I-net find ich nichts darüber.


@Gschitz:
In der BH-Karte selbst steht es nicht. Den Zettel kriegt man beim Einzahlen mit. Ich hab ihn in den letzten Jahren mit den alten Schonmaßen immer mitbekommen, aber heuer hab ich irgendwie drauf vergessen oder gar net drauf geschaut.

Ich denke, dass das Zwischenschonmaß beim Karpfen damit zu tun hat, dass in Kärnten jahrelang extremer Raubbau am Karpfen betrieben worden ist. Da wurde teilweise mehrere Tage gefischt und alle Karpfen in irgendwelche kleinen Teiche in der Steiermark, Kärnten und auch Wien umgesetzt. Das passiert heute auch noch, konnte aber früher gesetzlich nicht geahndet werden. Man durfte ja schließlich alle Fische über dem Mindestmaß im Rahmen der jeweiligen Fangbeschränkung entnehmen. Wenn jetzt einer zum Beispiel 7 Tage an der Drau etc. fischt, darf er in manchen Revieren fünf Friedfische pro Tag entnehmen. Einen Karpfen mit 15 kg tötet kein normal denkender Mensch, aber wenn jemand vielleicht selbst einen Teich hat, ist das ein schöner Besatz. Ob der Karpfen dann 35 oder 95 cm hatte, war egal. Durch die Einführung des Höchstmaßes von 50 cm ist die Entnahme von solchen Fischen jetzt verboten und damit wird auch das Umsetzen von Kapitalen illegal. Ist zumindest meine Vermutung...

Gschitz, die Schonmaße bei den Räubern sind natürlich viel, viel zu gering! Aber schau mal in die Steiermark, da hat der Hecht ein Schonmaß von 40 (!) cm. Wennst den Kopf wegschneidest, ist der halbe Fisch weg....
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Redmire Pool » 22.11.2009, 12:28

Hi!

Als reiner C&R Fischer muss selbst ich sagen, dass die 50cm Regelung recht grenzwertig ist - da darf man ja fast nichts mehr entnehmen. :roll:

Auf meinem Hauswasserl gilt die 70cm Regel und mit dem kann jeder "leben"! :wink:
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Muskelman » 22.11.2009, 15:20

Ich finde es nicht schlecht da viele Unwissende große Karpfen mitnehmen und dann nicht essen sondern auf dem Kompos schmeißen!


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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon frauennerfling » 23.11.2009, 10:40

servus polsi!

auf welcher bh hast du diesen zettel bekommen???? ich bin recht intim mit dem kärntner fischereigesetz und mich würd interessieren, wer so eine regel verbreitet, für die es eben keine rechtsgrundlage gibt. gesetz bzw. die verordnungen sind z. b. unter folgender web-adresse nachlesbar:
http://www.fischereirevierverband-spitt ... gesetz.htm

bitte schreib mir, woher du das konkret hast!

l.g.,
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Mieminger » 23.11.2009, 12:59

Ich hab mich umgekehrt auch schon gefragt welchen Sinn Mindestmasse überhaupt haben.
Wenn ich alle Fische unter einer bestimmten Grösse zurücksetze dann mache ich eigentlich das genaue Gegenteil von dem was der Natur entspricht. :!:
Kleinere Fische sterben ansonsten 'leichter' als grosse (Raubfische, Vögel,....) Wenn ich jetzt aber die grossen rausnehme udn die kleinen wieder reintue, dann
reichere ich die kleinen innerhalb des Gewässers doch irgendwie an, dh es wird dann immer mehr kleine und immer weniger grosse geben, die grossen haben es schwerer als die kleinen... :?
Also das ganz genaue Gegenteil einer 'natuerlichen' Situation bei der die kleinen eher gefressen werden.
bei Besaitzmassnahmen sieht es natürlich anders aus: hier will man verhindern dass die Besatzfische gleich wieder rauskommen...
:?:
Aber wennn man so drüber nachdenkt ist das doch vom theoretischen Standpunkt aus recht interessant?

m
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Hellvis » 23.11.2009, 14:38

Etwas unwissenschaftlich ausgedrückt: Es könnt auch daran liegen, dass man eine möglichst breite Basis an "Genmaterial" in einem Gewässer verteilen will. Daher lässt man es zu, dass jeder einmal ablaichen und sich fortpflanzen kann (was bei Karpfen ohnehin stark bezweifelt wird).
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Mieminger » 23.11.2009, 15:22

@hellvis
wenn ich aber die grossen rausnehme fördere aber auch ich diejenigen Fische die ein geringeres Wachstum aufweisen.
Lösung gibt's vermutlich keine: aber wenn ich jeden Fisch den ich fange entnehme egal wie gross er ist und die Gesamtzahl der Fische einschraenke dann wuerden die Fische entsprechend ihres natuerlichen Vorhandenseins im Wasser entnommen werden und man haette nicht diese unerwuenschte Bevorzugung der Kleinen. :!:

Aber alles nur graue Theorie und kein konkreter Vorschlag.
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Polsi » 23.11.2009, 17:27

Hellvis hat geschrieben:Etwas unwissenschaftlich ausgedrückt: Es könnt auch daran liegen, dass man eine möglichst breite Basis an "Genmaterial" in einem Gewässer verteilen will. Daher lässt man es zu, dass jeder einmal ablaichen und sich fortpflanzen kann (was bei Karpfen ohnehin stark bezweifelt wird).


Einmal davon abgesehen, dass ein guter Bestand an großen Fischen ein Gewässer extrem aufwertet und es auch anglerisch interessant macht. Wer möchte schon an einem Wasser fischen, wo nur Fische bis knapp über dem Mindestmaß vorkommen, weil sonst alles abgeklopft wird...
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon Lupus » 23.11.2009, 19:22

Polsi hat geschrieben:
Einmal davon abgesehen, dass ein guter Bestand an großen Fischen ein Gewässer extrem aufwertet und es auch anglerisch interessant macht. Wer möchte schon an einem Wasser fischen, wo nur Fische bis knapp über dem Mindestmaß vorkommen, weil sonst alles abgeklopft wird...

Nur, was wertet ein Gewässer so wahnsinnig auf, wenn Du schon einen normalen Speisekarpfen ab 50cm nicht entnehmen darfst? Ich glaube, man sollte nicht zu abgehoben sein und auch bedenken, dass eine große Zahl der Angler sich darüber freut, nach Feierabend einen netten Speisefisch in Durchschnittsgröße anzueignen. Will man nur Gewässer für Specimen Hunter schaffen, haben wir die Zweiklassengesellschaft an den Gewässern erreicht. Und vor wirklich ernstzunehmenden Großkarpfenspezialisten ziehe ich meinen Hut. Die sind nicht auf solche Pseudo-Fischschutzmaßnahmen angewiesen und überlisten ihre großen Karpfen und stören sich nicht am normalen Freizeitangler.
Und was ein Gewässer "anglerisch" aufwertet, muss sich nicht unbedingt mit dem decken, was uns vielleicht ein Fischereibiologe erzählen wird. Ich verstehe die Fischerei als ein "Ganzes" und nicht nur vom Standpunkt, ob ich möglichst viele Kapitale fische im Wasser habe bzw. dass jeder, der sich einen normalen Durchschnittsfisch aneignet und verzehrt, ein potentieller Vernichter von später zu Kapitalgrößen abwachsenden Fischen ist.
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Re: Releasegesetz in Kärnten

Beitragvon karpfiger » 23.11.2009, 19:49

Würde mich auch intresieren wo du dieses amüsante Blatt herhast nicht einmal auf der hp vom landesfischereiverband Kärnten findet man solche zeilen.
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