von Lupus » 08.04.2011, 14:48
@sixpack: Das hört sich ja einmal recht vernünftig an. Außerdem kann man ein C&R Verbot ganz gut durch bestimmte Vorgaben regeln, die eben das C&R ermöglichen, ohne es gleich für jene, die dafür kein Verständnis zeigen, ad absurdum zu führen: Beispiel: Entnahmeverbot für Fische ab einer bestimmten Länge. Da kann selbst ein eingefleischter C&R "sagen" okay ich würde theoretisch auch einen Fisch mitnehmen, der Pfannenformat hat, oder ganzjährige Schonzeit für sagen wir Bachforelle und Äsche bei Entnahmeerlaubnis für 1 Regenbogenforelle (da kann man auch sagen okay ich weiß ja nicht, was anbeisst und ist es eben mal eine Regenbogenforelle und ich habe Hunger, nehm´ich sie ´halt mit.
Oder so irgendwie.
Aber die sture unsymphatische Holzhammermethode, wo gleich alles vor den Kadi geht, würde (ist ein Wunschdenken von mir, aber nicht so unrealistisch), würde bei uns vielleicht gar nicht greifen. So viele Sachen, wo man gerne hätte, dass Strafanzeige gemacht wird, werden von den Staatsanwaltschaften wegen Geringfügigkeit oder zuviel Aufwand für kein ausreichendes Rechtsschutzinteresse gar nicht erst weiter verfolgt. Da sind wohl andere Probleme gravierender und dringlicher, als wegen irgendeines Zeitungsartikels einen C&R-Fischer vor Gericht zu schleppen.