von Lupus » 15.02.2006, 11:31
Ich habe zunächst den Titel des threads ein wenig geändert, sonst hätten wir 3 threads bereits über Fischerkarte NÖ.
Nun zur Antwort: Soweit ich weiß, soll man sich die Urkunde über die abgelegte Prüfung gut aufheben. Der Landesfischereiverband eines anderen Bundeslandes k a n n diese Prüfung anerkennen und dann eine Fischerkarte für das andere Bundesland ausstellen, weil der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erbracht wurde.
Laut Aussage "unseres"Kursvortragenden ist es allerdings eine Kann-Bestimmung. Im Zweifelsfalle bitte beim zuständigen örtlichen Fischereiverband des "anderen" Bundeslandes nachfragen.