Als Bewohner des wasserreichen Nordosten Deutschlands sind mir derartige Bestimmungen, wie ich sie hier lese weitgehend unbekannt.
Natürlich gibt es auch hier Einschränkungen, die aber über die Artenschonzeiten kaum hinausgehen, beziehungsweise nur bestimmte Gewässertypen betreffen.
Ich nehme an, das hängt mit der zur Verfügung stehenden Gewässerfläche im Verhältnis zur Zahl der Angler zusammen.
Argumente wie, daß mit Rücksicht auf ansitzende Karpfenangler das Spinnfischen befristet verboten ist, sind mit Sicht auf unsere weitläufigen Gewässer hier vor Ort für mich eher ein Grund zum Schmunzeln, ebenso die Rücksichtnahme auf Badegäste, dies würde wenn überhaupt, hier nur an begrenzten Stellen Sinn machen.
Was mich manchmal, wenn ich so durch die Foren stöbere stört sind bestimmte Vereinsregeln, wie zum Beispiel Angeln auf Raubfische erst ab 16 Jahre, Watfischen ab 18 u.s.w., das geht hin bis zum Verbot des Bootsangelns mit Ausnahme des Vereinsvorstandes, sowas soll es tatsächlich geben.







