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Fließgewässer ohne Lizenz

Fluss und Bach

Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Centurio24 » 10.08.2010, 09:41

Hi Leute,

ich hab einem Kumpel versprochen ihm mal das Fliegen- oder Spinnfischen zu zeigen. Er hat aber noch keine Lizenz, kennt jemand in Niederösterreich Fließgewässer die in privater Hand sind? Danke schon mal
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon zanderl » 10.08.2010, 21:57

Wieso nimmt er sich nicht eine Gastlizenz?

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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Centurio24 » 10.08.2010, 23:29

Für die Gastlizenz muss man doch ebenso die Prüfung abgelegt haben, oder erinnere ich mich jetzt ganz falsch? Siehe hier, letzter Absatz:
http://www.noe-lfv.at/inhalte/fischergastkarte.htm
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Schloma » 11.08.2010, 11:46

Du brauchst eine GASTKARTE um dann noch eine Tageslizenz zu erwerben.

Für eine Gastkarte muss er aber meines Wissens nach in einem Anderen Land oder zumindest Bundesland wohnhaft sein.
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon zanderl » 11.08.2010, 21:32

Also mich hat noch keiner gefragt woher ich komme wenn ich mir die steirische Gastkarte nehme.
Wie es bei der Niederösterreichischen ausschaut kann ich aber auch nicht sagen.

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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Centurio24 » 11.08.2010, 21:58

Du brauchst eine GASTKARTE um dann noch eine Tageslizenz zu erwerben.


So weit so klar. Aber braucht man nun eine FISCHEREILIZENZ (z.B. von OÖ), um damit die GASTKARTE in NÖ erwerben zu können (und dann natürlich noch die Tageslizenz). Die Gastkarte kriegt doch nicht jeder? Hier liegen widersprüchliche Infos vor :)
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon goschi » 12.08.2010, 00:20

jo bei uns in der stmk kriegt jeder ne gastkarte! 1monat für 4euro oder so!

is halt eine reine geldsache...wie so vieles leider^^
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Schloma » 12.08.2010, 06:43

So nun nochmal Klartext:

§ 16 des NÖ-Landesfischereigesetzes

Fischergastkarten

(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Ausstellung ist der Obmann jedes Fischereirevierverbandes.

(2) Die Fischereirevierverbände haben jeder ausgestellten Fischergastkarte eine Aufstellung

* der Schonzeiten und Brittelmaße und

* der fischereipolizeilichen Bestimmungen dieses Gesetzes anzuschließen.

Der Fischereiausübungsberechtigte muss diese Aufstellung dem Fischergast übergeben.

(3) Der Fischereiausübungsberechtigte gibt die Fischergastkarte an den Fischergast aus. Der Fischereiausübungsberechtigte hat den Vor- und Zunamen des Fischergastes, dessen Hauptwohnsitz und den Tag der Ausfolgung der Karte einzutragen.

(4) Der Fischergast muss dem Fischereiausübungsberechtigten seine fischereifachliche Eignung glaubhaft machen und die Fischergastkarte vor Ausübung der Fischerei eigenhändig unterschreiben.

(5) Fischergastkarten gelten für das gesamte Gebiet des Landes Niederösterreich.

(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit einer Fischergastkarte ist pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Ausfolgung, zulässig.

(7) Die Fischergastkarte berechtigt nicht, ohne Lizenz (§ 11) zu fischen.

(8) Eine unlesbare oder unvollständige Fischergastkarte ist ungültig.

..... da steht nirgends dass du in OÖ die Lizenz brauchst, sondern "Der Fischergast muss ...... seine fischereifachliche Eignung glaubhaft machen....", wie der Ausgabeberechtigte das nun handelt ist nicht geregelt und wird von den Revieren ausgemacht.

Gastkarte ist die Berechtigung zum Fischen in NÖ, Tageskarte bzw. "Lizenz" die Berechtigung für den entsprechenden Gewässerabschnitt!
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Re: Fließgewässer ohne Lizenz

Beitragvon Centurio24 » 12.08.2010, 08:39

Gut, letzte Zweifel ausgeräumt, vielen Dank an euch alle!
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