liebe kollegen!
ich war so frei, auf der bh-wolfsberg erkundungen einzuholen, wieso man dort ein amtliches mitteilungsblatt aushändigt, das nicht der gesetzlichen verordnung entspricht und bekam folgende antwort:
.......hat mich heute telefonisch kontaktiert und mir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt mitgeteilt.
Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Mindestfangmaße bei Karpfen (30 cm über 50 cm zurücksetzen) nicht auf unseren Beilagen befinden, welche wir bei der Neuausstellung von Fischerkarten mitgeben. Wir haben diese Beilagen (Karten) einheitlich für ganz Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung drucken lassen. Auch liegen diese Karten in der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg nicht frei auf sondern werden bei mir im Büro verwahrt.
Wir haben solche Beilagen an einige Fischereiberechtigte übermittelt, welche bei uns Fischer-Gastkarten beantragt haben.
Es entsteht der Verdacht, dass unsere Karten von Fischereiberechtigten so manipuliert wurden. Solche Einschränkungen könnten die Fischereiberechtigten allenfalls nur auf ihrer Berechtigung anbringen und nicht auf unseren Beilagen, welche natürlich einheitlich für ganz Kärnten auf Grundlage der Verordnung (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung) gedruckt wurden.
Mit freundlichen Grüßen:
Berthold Feimuth
...und nachdem der "informant" von polsi sich nicht mehr bei diesem meldet ist wohl klar, dass es sich beim abgebildeten zettel um eine fälschung handelt!
aus meiner sicht "gott sei dank", dürfen in kärnten weiterhin alle karpfen die das mindestmaß haben, entnommen werden!!
l.g.,
der frauennerfling






