Ja, es gibt ein neues Gesetz (gültig seit 01.07), das besagt, dass eine eidesstattliche Erklärung über fischereiliche Kenntnisse bzw. ein Nachweis dass amn schon einmal irgendwo gefischt hat. Ich muss mal nachschauen ob ich den genauen Gesetzestext besorgen kann.
Das heißt wenn Dein Gast einen Zettel bringt, dass er schon mal in einem Forelleseee fischen war dann genügt das. Wo ist Dein Angelsee ? bzw. interessiert das ja normalerweise soweiso niemanden ob Dein Gast eine listek hat, oder ?






