Hallo!
Wie gesagt hier in D ist das Fischereirecht -Landesrecht.
In Niedersachsen sieht es nach einen Erkenntnissen so aus. Mit meinem Worten
lt. Tierschutzgesetzt darf keiner Kreatur unnötig ohne triffigen Grund Schmerzen zubereitet werden.
(Bitte keine Diskussion ob ein Fisch Schmerz empfindet -darüber streiten sich die Gelehrten)
Unter triftigen Grund fällt das Fangen eines Fisches zum Verzehr, der Hege und einige wenige andere Ausnahmen.
Somit muss ich eigentlich den gefangenen Fisch entnehmen auch wenn es nicht dein Zielfischfisch ist.
Zurücksetzen ist nur erlaubt -wenn der gefangene Fisch unter dem Schon-/Brittelmaß liegt, dieser Fisch
noch Schonzeit hat oder ein generelles Fangverbot herrscht.
Hege -z.B.- Elektrofischen zur Artenfeststellung und Bestandsaufnahme - u.s.w.
So das Gesetz in Niedersachsen.
Vernüftigen Anglern - sollte dann schon einmal ein Fisch beim Abhaken aus den Händen rutschen oder er hatte
einfach nicht das Schon-/Brittelmaß
Aber ein generelles Fangen und freilassen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Konträr dazu ist die Berufsfischerei für die wiederum andere Gesetze gelten. Wer einmal gesehen hat wie dort die Fische an Bord verrecken
Gruß Oldman