Hallo Freunde!
Seit 13.3.09 gilt eine neue Verordnung bezüglich Fischerei in den Nationalparkrevieren Wiens. Lizenznehmer von solchen Revieren bekommen vom Verband die neue Fischereiordnung per Post zugesendet.
Eine erfreuliche Änderung ist, dass nunmehr auch erlaubt ist, maßige und nicht in der Schonzeit befindliche Raubfische zurücksetzen zu dürfen.
Bislang war es mir ja reichlich unverständlich, wieso gerade in den ach so streng geschützten Nationalparkrevieren (wo ausserdem keine Raubfische besetzt werden), jeder Hecht entnommen werden musste. Jetzt steht es endlich dem Fischer auch in diesen Revieren frei, zu entscheiden ob er den Fisch entnehmen will oder nicht. Für die Statistik ist allerdings ein Beiblatt vorgesehen, wo nicht zu entnehmende Raubfische nach Datum, Uhrzeit und Größe einzutragen sind.
Neu in der Fischereiverordnung ist auch, dass Raubfische nicht gehältert werden dürfen (aber das tat schon bis jetzt praktisch niemand, Spinnfischer jedenfalls schon gar nicht).
Ansonsten kann man nur froh sein, dass es gelungen ist, die extrem fischereifeindlichen ursprünglichen Vorhaben der Nationalparkverantwortlichen hintanzuhalten. Deren Ziel war es nämlich, die Fischerei wenn möglich gänzlich aus diesen naturnahen Gewässern zu verbannen.
Da mir bekannt ist, dass etliche Forumsmitglieder in derartigen Revieren fischen, dachte ich mir, dass dieser Beitrag für sie von Interesse sein dürfte.
Gruß und Petri Heil. Lupus





