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Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Lupus » 24.03.2009, 06:25

Hallo Freunde!
Seit 13.3.09 gilt eine neue Verordnung bezüglich Fischerei in den Nationalparkrevieren Wiens. Lizenznehmer von solchen Revieren bekommen vom Verband die neue Fischereiordnung per Post zugesendet.
Eine erfreuliche Änderung ist, dass nunmehr auch erlaubt ist, maßige und nicht in der Schonzeit befindliche Raubfische zurücksetzen zu dürfen.
Bislang war es mir ja reichlich unverständlich, wieso gerade in den ach so streng geschützten Nationalparkrevieren (wo ausserdem keine Raubfische besetzt werden), jeder Hecht entnommen werden musste. Jetzt steht es endlich dem Fischer auch in diesen Revieren frei, zu entscheiden ob er den Fisch entnehmen will oder nicht. Für die Statistik ist allerdings ein Beiblatt vorgesehen, wo nicht zu entnehmende Raubfische nach Datum, Uhrzeit und Größe einzutragen sind.
Neu in der Fischereiverordnung ist auch, dass Raubfische nicht gehältert werden dürfen (aber das tat schon bis jetzt praktisch niemand, Spinnfischer jedenfalls schon gar nicht).
Ansonsten kann man nur froh sein, dass es gelungen ist, die extrem fischereifeindlichen ursprünglichen Vorhaben der Nationalparkverantwortlichen hintanzuhalten. Deren Ziel war es nämlich, die Fischerei wenn möglich gänzlich aus diesen naturnahen Gewässern zu verbannen.
Da mir bekannt ist, dass etliche Forumsmitglieder in derartigen Revieren fischen, dachte ich mir, dass dieser Beitrag für sie von Interesse sein dürfte.
Gruß und Petri Heil. Lupus
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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Gädda » 24.03.2009, 06:38

Danke Lupus,
ich habe die neuen Bestimmungen gestern zugeschickt bekommen. Diese Naturjuwele müssen unbedingt für die Angelfischerei erhalten werden - deshalb nehme ich auch den bürokratischen Aufwand in Kauf. Auch wenn sich mir die Sinnfrage dabei stellt - aber die Sache ist es wert.

Ein herzliches Petri, Gädda
Manchen Anglern geht es auch um den Fang...
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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Oldboy » 24.03.2009, 10:53

Servus Lupus,

danke für den Hinweis - die Schreiberei ist schon auszuhalten, wenn wir nur das Revier erhalten können ... mal sehen, ob der neue Präsident unsere Position in dieser Causa halten und stärken kann. Ich verfolge regelmässig die veröffentlichten Protokolle von Gemeinderatssitzungen usw. und es ist schon immer wieder Thema ...

Beste Grüße, Oldboy
All the romance of fishing exists in the mind of the angler and is in no way shared by the fish ...
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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Hud » 24.03.2009, 11:56

mir sind 2 dinge unklar und ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen:

1. Müssen karpfen die nicht in der schonzeit gefngen wurden und massig sind entnommen werden?? (das beiblatt mit den nichtentnommenen fischen ist ja nur für raubfische)

2. ad fütternugsverbot: sind die 2 hände vor angelbeginn nun unzulässig und was bedeutet das für die feeder fischerrei?

danke für eure hilfe

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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Lupus » 24.03.2009, 12:45

Hallo Hud!
ad 1: Das Beiblatt mit zurückgesetzten Raubfischen (gilt nur dann wenn der Raubfisch maßig ist und nicht in der Schonzeit befindlich ist) gilt, wie der Name schon sagt, nur für Raubfische. Ansonsten steht doch auf der ersten Seite unten "bei Nichtaneignung von anderen Fischarten muß der Fisch sofort nach dem Fang mit der nötigen Vorsicht zurückversetzt werden". Daraus ist ja zu entnehmen, dass es Dir freisteht, Karpfen, Schleien etc. nicht zu entnehmen, sondern gleich zurückzusetzen.
ad 2: Leider müßte dies, streng nach dem Wortlaut heißen, dass die 2 Händevoll bei Angelbeginn nicht zulässig sind. Bei den Nicht-Nationalparkrevieren steht ja drinnen "Anfüttern ist nur zu Beginn des Fischens mit max. 2 Handvoll einwandfreiem Futter gestattet". Aber wo nicht ausdrücklich in einer Fischereiordnung drinnensteht "Futterkorb oder Futterspirale" verboten, ist es natürlich eine Auslegungssache, ob das jetzt ein "Füttern" oder nur ein "Locken" ist. Es gibt ja auch Reviere, wo total "brutal" drinnensteht, dass auch Futterkorb etc. verboten ist, womit man dann wirklich in die peinliche Lage käme, Karpfenfischen so zu betreiben, wie wenn einer auf einer riesengroßen grünen Wiese eine Kuh mit einem Grashalm locken will. Ich darf und will nicht Anleitungen geben, wie man Vorschriften umgeht, aber fährt im Straßenverkehr jeder dort, wo maximal 50 km/h steht, auch wirklich keinen Bruchteil schneller manchmal?
Witzig ist ja, dass einen Absatz höher steht "Boilies dürfen weder als Köder noch als Anfütterungs-bzw. Lockfutter verwendet werden". Daraus müsste eigentlich der Schluß gezogen werden, dass andere Ködermittel doch als Anfütterungs - oder Lockfutter verwendet werden dürfen. Aber da steht dann dieser häßliche Satz drunter : "Anfüttern verboten".
Aber dort, wo die nicht angelnden Nationalparkbesucher haufenweise Altbrot "für die Ant´n" hineinwerfen, dürfen wir schon fischen, oder? :lol: .
Ich will auch nicht kommentieren, ob die Bestimmungen in solchen Gewässern gerade das "Gelbe vom Ei " sind. Jedenfalls aber müssen wir damit leben, froh sein zu dürfen, dort überhaupt noch fischen zu können. Das betrifft meistens sowieso nur Leute, die vielleicht eine ideelle Bindung zu einem bestimmten alten Au-Gewässer haben und nicht schlicht und einfach auf von Anglern für Angler geschaffene Gewässer mit natürlich anglerfreundlichen Bestimmungen auszuweichen. Es ist eben so und läßt sich nicht ändern.
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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Hud » 25.03.2009, 14:28

danke lupus für die ausführliche antwort.

da es mir ein sehr großes anliegen ist, in diesen naturnahen und wunderschönen gewässern auch weiter zu angeln, möchte ich nicht wegen einer ungenauen auslegung der vorschriften aus dem "paradies" vertrieben werden.

lg
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Re: Neue Fischereiordnung für Nationalparkreviere

Beitragvon Martinz » 26.03.2009, 10:51

Ich habe die neuen Bestimmungen auch unlängst zugeschickt bekommen. Bezüglich Futterspirale: Vor Jahren gab es in der Vereinszeitung einen kleinen Artikel der besagt, dass auch bei Anfütterungsverbot die Futterspirale erlaubt ist. Ich weis nicht genau, ob das noch gültig ist aber da ich keinen widerruf gelesen habe nehme ich an, dass es noch gültig ist. Ich habe mir jedenfalls damals den Artikel ausgeschnitten und der ist bis jetz noch bei meinen Papieren. Habe nähmlich schon erlebt, dass nicht einmal der Aufseher genau darüber bescheid wusste. MfG, Martin
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