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Mit Vorstrafen in NÖ fischen ?

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Mit Vorstrafen in NÖ fischen ?

Beitragvon Roco » 30.06.2006, 00:02

hallo zusammen,weiss jemand von euch ob mann in niederösterreich fischen darf wenn mann vorbestraft ist und die vorstrafen noch nicht gedilgt sind.oder anders gefragt, kann mann überhaubt den fischerkurs mit anschlissender prüfung machen wenn mann vorstrafen hat.vielen dank im voraus.
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Beitragvon Captain » 30.06.2006, 05:51

Servus Roco ,

nur bei der Prüfung zum beeideten NÖ Aufsichtsorgan muss man ein Leumundszeugnis vorlegen , bei der NÖ Fischerprüfung sicher nicht .

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Beitragvon Jirgel » 30.06.2006, 11:10

Kommt drauf an um welche Vorstrafen es sich handelt !!!

Sind auf schwarzfischerei bezogen wirst viel Vitamin b brauchen um überhaupt mal wieder fischen gehen zu dürfen !"
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Beitragvon Emanuel » 30.06.2006, 11:34

Laut aktuellem VÖAFV Magazin wo eine Übersicht über die Fischerkartenbestimmungen in Österreich ist, muss man in Wien, NÖ, OÖ, SBG, KTN, STMK und BGLD unbescholten sein um die Fischerei ausführen zu dürfen.
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Beitragvon MadMaxl » 30.06.2006, 11:42

Kann zwar nur für's BGLD reden, aber da wurde bislang von mir noch nie ein Leumundszeugnis verlangt.
Brauchst nur auf der BH einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen, und kannst sofort mit der Fischerkarte nachhause gehen.

lg Maxl

PS.: Achja, ein Passbild braucht man schon.
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Beitragvon Carpusdelikti » 30.06.2006, 11:45

Ohne Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sind alle Bestimmungen bezüglich Vorstrafen Science Fiction umsomehr als Rechtshilfe einer Landesstelle angefordert bei einer Bundesbehörde nicht so einfach ist.
Gruß an alle
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Beitragvon Roco » 30.06.2006, 13:45

in den aufgelisteten bundesländer wo mann mit vorstrafen nicht fischen darf,ist mir sowieso unverständlich,ist man ein besserer mensch wenn seine vorstrafen getilgt sind :?:,naja ist vielleicht ansichtssache.erst wenn alle vorstrafen getilgt sind darf man wieder fischen. wenn ich so die donau entlangfahre sehe ich allerhand stümperhafte fischer,denen sollte man erst garkeine fischerkarte ausstellen.allso meine ansicht,mit vorstrafen fischen oder ohne vorstrafen fischen macht auch keinen unterschied,den einzig und alleine auf das können des fischers kommt es an :wink:
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Beitragvon Legio » 30.06.2006, 15:30

ach du kake da müsste ich ja meine karte zurück geben :lol:
LEGIO 1966-20??
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Beitragvon Roco » 30.06.2006, 16:57

wie meinst den das,legio :o
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