in den aufgelisteten bundesländer wo mann mit vorstrafen nicht fischen darf,ist mir sowieso unverständlich,ist man ein besserer mensch wenn seine vorstrafen getilgt sind

,naja ist vielleicht ansichtssache.erst wenn alle vorstrafen getilgt sind darf man wieder fischen. wenn ich so die donau entlangfahre sehe ich allerhand stümperhafte fischer,denen sollte man erst garkeine fischerkarte ausstellen.allso meine ansicht,mit vorstrafen fischen oder ohne vorstrafen fischen macht auch keinen unterschied,den einzig und alleine auf das können des fischers kommt es an
