Bekanntmachung des Amtes für ländliche Räume Kiel, Abteilung Fischerei, als obere
Fischereibehörde
vom 03. Februar 2006 - 6/63 - 7501.20.02 -.
Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in
Küstengewässern (KüFO) vom 23. Juni 1999 (GVOBI. Schl.-H., 1999, S. 206), zuletzt
geändert durch Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen
Küstenfischereiordnung vom 10. Februar 2005 (GVOBI. Schl.-H., 2005, S. 125),
werden in schleswig-holsteinischen Küstengewässern die
1. Mindestmaße für
Flunder, Hering, Wittling und Kliesche und die
2. Schonzeiten für
weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt
nach § 2 KüFO und die
3. Mindestmaschenöffnungen für
die Sprottenfischerei vom 32 mm
nach §10 KüFO
aufgehoben.
Wenn es keine Plattfischschonzeit in der Nordsee gibt,dann freu ich mich auf gebratene Scholle. Wenn es keine Plattfischschonzeit in der Nordsee gibt,dann freu ich mich auf gebratene Scholle.
Petri Heil aus Niedersachsen Barsch96
Wird das jetzt die "Niedersächsische" Variante von "Fischer sucht Fischer"
Hei Kaindlau.Willste mitmachen Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste