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Kärnten & das Zelt

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Kärnten & das Zelt

Beitragvon Middlejukka » 03.10.2006, 12:19

Da anscheinend hier einige Kärntenkundige durch Forum schaukeln, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Wir angeln jetzt schon seit über zehn Jahren regelmäßig in Kärnten und haben andauernt Probleme mit Aufsichtsorganen die uns permanent die Bivis verbieten.
Zwar kann man ohne Probleme eine Wochenkarte kaufen und mit der auch 24h pro Tag angeln aber Zelt darf ich keines aufstellen - soll ich etwa 4 Tage unterm Baum schlafen?
Auch diverse Versuche mit Planen, Bivis ohne Boden und Heringe, Schirmzelte usw. haben nicht wirklich was gebracht. Irgendwie sieht mir das ja schon nach willkürlicher Selektion zwischen Einheimischen und "den anderen" aus..
Hat jemand ein Lösung für dieses Problem ? Vielleicht sogar eine gesetzlich vertretbare?
Danke i.V.
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Beitragvon Carpusdelikti » 03.10.2006, 12:44

Das "Campinggesetz" macht der Grundstücksinhaber nicht der Fischereirechtsinhaber. Besser du erkundigst im Vorfeld beim Grundstückseigentümer über die Vorortübernachtungsmöglichkeiten. Wenn der sagt:"Ok", dann können sich alle anderen auf den Kopf stellen. In der Regel wird er dich auch auf event. Naturschutzgebiete etc. aufmerksam machen. Meistens sind die Grundstückseigner Bauern, die bei einer entsprechenden Wortwahl auch gut mit sich reden lassen und erst wenn du das Wohnproblem gelöst hast, kümmere dich um die fischereirechtlichen Dinge
Gruß an alle
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Beitragvon Floater » 03.10.2006, 12:52

Hatte bisher immer nur Probleme mit den Aufsichsorganen der Bergwacht! Die haben uns zwar das Zelt verboten, abgebaut haben wir es aber nie... :lol:

Das ist immer ein lächerliches Hin-und Her... Aber eigentlich lässt jeder Aufseher mit sich reden, sind ja schließlich auch nur Menschen...
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Beitragvon HEF » 03.10.2006, 12:55

Wenn der sagt:"Ok",


Das ist reine Illusion, warum sollte der Eigentümer den Pächter in den Rücken fallen ?

Da seh ich keine Chance.
Gruss Hans

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Beitragvon Pikehunter001 » 03.10.2006, 12:58

An welchen Gewässer angelst du in Kärnten? Dann kann ich dir weiterhelfen!
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Beitragvon El Carpo » 03.10.2006, 12:59

Schätze mal am Völkermarkter Stau :D
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Beitragvon Middlejukka » 03.10.2006, 13:51

Schwierigkeiten gabs's beim Gurker Rückstau (auf der großen Wiese und gegenüber) und in Brenndorf.

Danke schon mal allen für die positiven Meldungen!
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Beitragvon Hellvis » 03.10.2006, 14:04

Eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von Zelten könnte sich aus dem Kärntner Naturschutzgesetz 2002 ergeben:

§ 5 Schutz der freien Landschaft
(1) In der freien Landschaft, das ist der Bereich außerhalb von
geschlossenen Siedlungen und der zum Siedlungsbereich gehörigen
besonders gestalteten Flächen
, wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten,
bedürfen folgende [...]
§ 15 Zelten und Abstellen von Wohnwagen
(1) In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von
behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang
mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie
Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen
abzustellen.

(2) Das Verbot des Abs 1 gilt nicht für das alpine Biwakieren,
das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem
ruhenden Verkehr dienen, sowie für Baustelleneinrichtungen.


@FLoater: genau - die Bergwacht hat die Einhaltung dieses Gesetzes zu überwachen.
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Beitragvon Carpusdelikti » 03.10.2006, 14:07

HEF hat geschrieben:
Wenn der sagt:"Ok",


Das ist reine Illusion, warum sollte der Eigentümer den Pächter in den Rücken fallen ?

Da seh ich keine Chance.


Das glaub ich nicht - die Gschaftlhuber kommen in der Regel von Natur- oder Bergwacht und die sind in der Regel sowohl dem Grundstücks - als auch den Fischereirechtsinhaber wurscht.
Gruß an alle
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Beitragvon Ferdl » 03.10.2006, 14:16

Hellvis hat geschrieben: ....zu zelten oder Wohnwagen
abzustellen.



ein zelt hat einen boden! überwürfe ohne einen solchen sind KEIN ZELT und ein "aufstellen" dieser planen (wie auch immer das ding genannt wird) fällt nicht unter "zelten"!!!

natürlich kann das der eine oder andere staudenwachtler anders sehen, da ließe ich es wirklich auf ein gerichtsverfahren ankommen! zelt ist zelt und plane plane, basta!
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Beitragvon Chrissiforbball » 03.10.2006, 14:26

Middlejukka hat geschrieben:Schwierigkeiten gabs's beim Gurker Rückstau (auf der großen Wiese und gegenüber) und in Brenndorf.

Danke schon mal allen für die positiven Meldungen!


2 meiner Freunde haben heuer eine Jahreskarte am Gurker Rückstau, und die warn auch ein paar mal über die Nacht fischen und zelten( mit einem Zelt, kein bivy oder plane). Und die hatten nie Probleme.
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Beitragvon Hellvis » 03.10.2006, 14:33

bin mir da nicht so sicher...(worst case)

ich habe zwar schon im FOrum einmal gelesen, dass ein "Zelt" ohne Boden erlaubt ist, ein anderes hingegen nicht. Aus der teleologischen Interpretation des Gesetzes müßte man aber sagen, dass beides zu verbieten ist. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Landschaft, dh die Natur soll nicht verschandelt werden. ME sind daher beide Varianten vom Verbot umfasst.
Man könnte auch überlegen, ob das Verbot in analoger Anwendung nicht auch auf zB Schirme angewendet werden muss. Dafür fehlt aber mE die planwidrige Lücke im Gesetz.

Zusammenfassung: es gibt wieder einmal ein Gesezt mehr dessen Sinn stark angezweifelt werden darf. Durch schwammige Forulierungen und fehlende Definitionen ist es in der Anwendung willkürlich. Aber als Österreicher ist man es eh gewohnt, dass man es sich im Fall des Falles ausredet.
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Beitragvon Ferdl » 03.10.2006, 14:50

Hellvis hat geschrieben:Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Landschaft, dh die Natur soll nicht verschandelt werden. ME sind daher beide Varianten vom Verbot umfasst.
.


......na dann würd ich dem aufsichtler sagen, dass bei meiner hässlichen visage ein zelt besser is als keines, da ich IM zelt die umwelt nicht so verschandele wie freilaufend, und er dürfte ruhig -aus optischen gründen vielleicht sogar besser-, auch herein!

tja, that`s life!
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Beitragvon Hellvis » 03.10.2006, 14:56

ja Ferdl. du hast das Kärnter Naturschutzgesetz offensichtlich richtig verstanden. Bei richtiger Auslegung ergibt sich daraus ein Ausgehverbot für schiache Leit. Warum es das gerade in Kärnten gibt kann ich zumindest teilweise nachvollziehen.
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Beitragvon Middlejukka » 03.10.2006, 15:21

Hoch gehen die Wogen!
Aber ich seh schon, dass ich es wieder auf den einen oder anderen Plausch ankommen lassen werde!
Was mich an der Gesetzeslage grübeln läßt, ist ja jetzt nicht die Tatsache ob ein Bivi ein Zelt oder eine besonders aufwändig verarbeitete Plane ist sondern ob ich campe oder nicht. Wie ich die Sache sehe, kaufe ich ja nicht eine Fischereilizenz um dort im Zelt wohnen zu dürfen sondern ich stell ein Zelt auf um nicht nach 72h angeln auf der Intensivstation zu landen.

Um hier nicht einem ganzen Bundesland ans Bein zu pinkeln - es sind auch Leute dabei gewesen, mit denen man reden konnte! Was man allerdings schon noch erwähnen sollte, ist die Tatsache, dass zwischen Einheimisch und nicht doch ein Unterschied gemacht wird.
Lustiges Beispiel: vor ca. 4 Jahren logierte ein "Wächter" im Wohnwagen auf der Wiese beim Gruker Rückstau und ging mehrmals täglich auf Zelt-Patrouille.
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