von Lupus » 13.09.2006, 09:56
Naja. Also das mit den 2 separaten Einzelhaken erinnert mich ein wenig an die frühere Zeit, als man noch oft Fischer sah, die beim Friedfischzeugl zwei Vorfächer einschlauften, wie etwa die berühmte "Barbenwaage". Ich habe jetzt keine Fischereiordnung dabei, aber ich glaube, dass dies in Nationalparkgewässern auch nicht erlaubt ist (was mich nicht im geringsten stört, da ich auf Friedfisch sowieso nur einen Haken verwenden würde, egal wieviele erlaubt sind).
Dennoch glaube ich, dass der Wille des Gesetzgebers eindeutig so zu interpretieren ist, dass er einen Widerhaken nur bei einem einzigen Haken am Spinnköder zulassen will. Der Widerhaken birgt ja doch höhere Verletzungsgefahr und wenn er schon e i n e n Widerhaken toleriert, dann meint er damit "eine durch den Widerhaken verursachte Wunde ist ausreichend". So sehe ich das auf jeden Fall einmal sicherheitshalber.
Nachdem ich jetzt seit dem 1.9. zumindest auf einem Blinker mit Drilling, wo ich die Widerhaken entschärft hatte, 2 Hechte gelandet hatte und einen Fehlbiss (der wohl mit Widerhaken auch passiert wäre) hatte, bin ich derzeit noch recht zuversichtlich, damit zurechtzukommen.
Das Ersetzen von Spinnködern, deren einwandfreier Lauf schon durch die Austarierung mit Drillingen wie vorfabriziert programmiert ist, kann m.E. zu Beeinträchtigungen im "Spiel" des Köders führen.
Was die Beanstandung des nicht geöffneten Keschers betrifft. Nun: Damit kann ich leben...., denn bevor ich anfange zum Fischen, liegt der Kescher funktionsbereit da. Hier auch wieder unabhängig von Vorschriften in meinem eigenen Interesse, denn gerade beispielsweise beim widerhakenlosen Drillen muss ich schon sehr konzentriert mit Spannung halten vorgehen, dass ein Herumwerken während des Drilles mit einen nicht geöffneten Kescher leicht den Verlust eines schönes Fisches bedeuten könnte.