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Große Raubfische zurücksetzen verboten

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Große Raubfische zurücksetzen verboten

Beitragvon Bär » 05.10.2007, 06:45

Hallo zusammen

War von 2 Wochen am Faaker See fischen. Auf der Angellizenz war vermerkt dass man große Raubfische nicht zurücksetzen darf.

Kann mir jemand sagen was das für einen Sinn hat?.

Danke für die Mühe

Grüße Rudi
it´s never over in a land rover
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Beitragvon Lupus » 05.10.2007, 08:38

Sinn oder Unsinn, kommt auf den Betrachter und auf die gegebenen Verhältnisse an:
Ein Rücksetzverbot großer Raubfische kann ich mir dort vorstellen, wo ein Überbestand ist und große Raubfische eine Gefahr für andere wirtschaftlich wichtige Fischarten darstellen könnten (eventuell wenn der Fehler gemacht wurde, dass in ein zu kleines geschlossenes Gewässer Welse eingesetzt wurden, deren Größe explodierte und den restlichen Bestand "zusammenhaut").
Aber: Das im Nationalpark Donauauen bestehende Rücksetzverbot für Raubfische ganz allgemein halte ich für ökologisch einen Wahnsinn, besonders wenn man bedenkt, dass ausserdem noch die Auflage besteht, dass ausser Karpfen keine Fischart besetzt werden darf. Sind die Fische rein auf Eigenreproduktion angewiesen, ist die Entnahme einer mit Laich prall gefüllten "Hechtmama" im Spätherbst/Frühwinter schlichtwegs Tötung zukünftigen Lebens und würde irgendwann das aus für einen gesund ausgewogenen Raubfischbestand bedeuten.
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Beitragvon Gschitz » 05.10.2007, 09:01

es gibt da schon einige theorien bezüglich einer gesunden alterspyramide (die großen raus, damit wieder ein paar "kleine groß werden können",und dann wollen die angler die renken dort auch nicht nur als hechtfutter sehn.....). aber fische sind ja so verdammt rutschig, die können schon hin und wieder auskommen.....

aber man sollte nicht vergessen: kärnten hat riesige gewässer mit natürlicher reproduktion und die vertragen schon eine gewisse entnahme, mehr als sich so mancher teichangler vorstellen kann.
lg
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Beitragvon Planseefischer » 05.10.2007, 09:50

wie ist denn dort ein großer Raubfisch definiert?!
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Beitragvon Kärntner Wassertier » 05.10.2007, 11:22

Planseefischer hat geschrieben:wie ist denn dort ein großer Raubfisch definiert?!


Hecht ab 110cm Waller ab 120cm!

es gibt hier einen Sehr grossen Überbestand an Hechten und Wallern und die machen nichts anderes als Renken Fressen! Hechte und Waller wurden hier seit Zig Jahren nicht mehr Besetzt sie Reproduzieren sich selbst und zwar ganz gewaltig! bild 132cm 20,3 Kg
Je besser man Welt und Menschen versteht, je mehr man in ihr ist, desto mehr draussen. Denn sie versteht sich selber nicht und hasst und tötet den der ihr sagt was sie ist.
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Beitragvon Planseefischer » 05.10.2007, 12:18

Ja wenn sich der Raubfischbestand eh selber reproduziert, dann regelt er sich idr. eh von selber...

Und dass ein Hecht den ganzen Tag lang nichts anderes zu tun hat außer Renken zu fressen glaub ich auch nicht.

Nur gut dass kein Aufsichtsfischer mit dem Fernglas nachmessen kann, ob jetzt 110, 120 oder 130 das kannst mit dem Fernglas net sehen :D Außerdem muss ein 110er auch erst gefangen werden :D
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Beitragvon Wallerseeangler » 05.10.2007, 13:06

Planseefischer hat geschrieben:Außerdem muss ein 110er auch erst gefangen werden :D


Sag ich auch!!! Ausser bei dir Plani, bei dir is es keine Seltenheit mehr!!! :lol:


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Beitragvon Planseefischer » 05.10.2007, 13:29

Wallerseeangler hat geschrieben:
Planseefischer hat geschrieben:Außerdem muss ein 110er auch erst gefangen werden :D


Sag ich auch!!! Ausser bei dir Plani, bei dir is es keine Seltenheit mehr!!! :lol:


mfg Wallerseeangler 8)


Hehe, aber ich tu ja auch was dafür :D
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Re: Große Raubfische zurücksetzen verboten

Beitragvon Gschitz » 15.10.2007, 14:08

Bär hat geschrieben: Auf der Angellizenz war vermerkt dass man große Raubfische nicht zurücksetzen darf.

Kann mir jemand sagen was das für einen Sinn hat?.


ganz so streng stehts nicht drauf auf der angelkarte:
"kapitalausfänge........sollen in den see nicht zurückgesetzt werden."
für mich kling dass nach: jeder wie er glaubt, aber es wird lieber gesehn wenn.....
keinesfalls nach einer vorschrift.
lg
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