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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Kaindlau » 14.12.2011, 02:02

Servus

Ich habe mir im Sommer bei einem Händler einen gebrauchten Ford Transit gekauft, den ich mir über den Winter zu einem Fischerfahrzeug umbauen will.
Nur momentan steht er im Lagerhaus unter Beobachtung, da die Diesel Einspritzpumpe ihre Dienste verweigert. :twisted:

Der Kostenvoranschlag löste bei mir Schnappatmung und Wallungen aus. :mrgreen: , und verzweifelt versuche ich herauszubekommen, ob den die Einspritzpumpe in die 6 Monatige Gewährleistung (Für Motor und Getriebe) fällt, die mir der Händler auf den Kaufvertrag schriftlich anmerkte.

Vielleicht gibt es unter uns einige Experten, die sich bei dieser Thematik auskennen, und mir den einen oder anderen Rat geben können.

Vielen Dank im Voraus

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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Rado » 14.12.2011, 08:26

Meines wissens nach sind bei Gebrauchtwagen 12 Monate Gewährleistungspflicht.

Der Händler hat 12 Monate dafür einzustehen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe auch wirklich dem vereinbarten Zustand (funktionsfähig) entspricht. Es kommt nun darauf an wieviel du schon mit dem Ding gefahren bist. Wenn es zig tausend Kilometer sind wirst du einfach Pech haben.

Am besten du rufst mal beim Öamtc oder Arbö an. Die haben auch eine Rechtsabteilung und können dir mit Sicherheit weiter helfen.
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon doublefish » 14.12.2011, 11:29

Kaindlau hat geschrieben:6 Monatige Gewährleistung (Für Motor und Getriebe)


Hi!

Also soweit ich mich an meine unizeit erinnern kann, ist alleine schon die verkürzung auf 6 monate rechtswidrig. Da du ja konsument bist gilt das KSchG und somit kann bei gebrauchten waren die gesetzliche gewährleiszung von 24 monaten maximal auf 12 monate verkürzt werden.

Wenn ich mich nicht irre gilt sogar die beweislast umkehr in dem vorliegenden fall wenn der kauf nicht länger als 6 monate zurückliegt, d.h. der händler muss nachweise dass der mangel zum zeitpunkt des kaufes noch nicht vorhanden war......

Am besten wäre wenn du eine rechtsschutzversicherung hast und diesen umstand mal gegenüber dem verkäufer erwähnst...

LG,
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon DryFly » 14.12.2011, 11:57

Servus,
auch wenn sich jetzt manche denken werde: ".... googeln kann ich auch .... ", ich hab's trotzdem gemacht, weil dies ein durchaus interessantes Thema ist.
Infos:
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Von eigenen Erfahrungen kann ich glücklicherweise nichts dazu beitragen.
Gruß, DryFly

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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Kaindlau » 14.12.2011, 12:28

Servus @DryFly, @doublefish und @Rado

:danke: für eure Interessanten Tipps und Hinweise

ich habe ja den Händler noch nicht wegen dem Problem kontaktiert (ich wollte mich vorher schlau machen), außerdem habe ich meinen Versicherungsvertreter gefragt, ob den meine Rechtsschutzversicherung dafür geeignet ist (sie ist es) :lol:
Da sehe ich auch den Konflikt mit dem Lagerhaus optimistischer entgegen ( die glaubten ursprünglich der Dieselfilterdeckel ist der Schuldige) und wollen 400€ von mir obwohl das nicht die Ursache war, warum der Wagen nicht fährt.

Ich werde euch auf alle Fälle auf den laufenden halten.

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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon korsikaphil » 14.12.2011, 13:59

doublefish hat geschrieben:Wenn ich mich nicht irre gilt sogar die beweislast umkehr in dem vorliegenden fall wenn der kauf nicht länger als 6 monate zurückliegt, d.h. der händler muss nachweise dass der mangel zum zeitpunkt des kaufes noch nicht vorhanden war....


Lt. unserer Rechtsabtlg verhält sichs andersrum. Weiss allerdings nicht, obs für spezielle Branchen anderslautende Bsetimmungen gibt, kanns mir aber nicht so recht vorstellen.

Tipp: Wenn du Arbeitnehmer bist, ab zur AK.
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon thomasfischt » 14.12.2011, 22:51

Hallo

Wenn du herausgefunden hast ob für dich die Gewährleistung noch gilt, dann ist der nächste Schritt herauszufinden ob die Einspritzpumpe unter "Motor und Getriebe" fällt. Oder ob es sich um ein Verschleißteil genauso wie die Bremsen handelt.
Bin mir da nämlich nicht sicher.

Und gilt die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nicht nur für neue Waren, bei denen man 2 Jahre GewL hat?

Deine Rechtsschutzvers wird das sicher alles gerne für dich anschauen, bzw. wenn du freie Anwaltswahl hast kontaktiere den Anwalt deines Vertrauens und der verrechnet dann mit deiner Versicherung.

Viel Glück

Thomas
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon hgb » 15.12.2011, 08:18

Es ist grundsätzlich zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.

Gewährleistung:
Ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen werden. Sie dauert bei Autos 2 Jahre und bezieht sich grundsätzlich auf den Übergabezustand des Fahrzeuges, also auf einen Mangel der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Da würde jetzt hineinfallen, wenn du mit dem Auto nicht gefahren bist und sich jetzt herausstelt, dass die Einspritzung nicht richtig funktioniert.

Garantie:
Ist grundsätzlich freiwillig und bezieht sich darauf, dass ein Händler dafür garantiert, dass das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Es werden bei Gebrauchtwagen in der Regel 6 Monate vereinbart. Das wäre jetzt zum Beispiel wenn Du mit dem Auto schon 5 Monate gefahren bist und die Einspritzanlage jetzt den Geist aufgibt.

Wenn Du jetzt schon 7 Monate gefahren bist hats Du meines Erachtens keine Garantie mehr, wenn das Auto 7 Monate gestanden ist, dann kannst Du im Zuge der Gewährleistung reklamieren.
Bist Du sehr wenig gefahren, dann ist das Graubereich.
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon korsikaphil » 15.12.2011, 12:11

thomasfischt hat geschrieben:Und gilt die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nicht nur für neue Waren, bei denen man 2 Jahre GewL hat?


Da gilt sie auf keinen Fall! Sonst hätt ich ein Problem :mrgreen:

hgb (in diesem Fall besser agb :mrgreen: ) hat das übrigens sehr gut beschrieben, werd ich für meine Kunden 1:1 übernehmen, wenn ich darf :D
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Janus » 15.12.2011, 12:37

Ich lese sonst nur mit aber hier einmal ein Beitrag von mir:

Grundsätzlich gilt bei beweglichen Sachen eine zweijährige Gewährleistungsfrist, wobei in den ersten sechs Monaten das Vorliegen des Mangels bei Übergabe vermutet wird und du es nicht beweisen musst, was oft später kaum gelingt. (siehe §§933 &924 ABGB)

Nun gibt es aber eine Spezialbestimmung im KSCHG (§9KSCHG), dass bei Gebrauchtwagen ausnahmsweise die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden kann (Voraussetzungen: im Einzelnen ausgehandelt und dass seit der Erstzulassung mindestens ein Jahr verstrichen ist).

Falls du eine Garantie vom Händler hast, musst du sie selber durchlesen, da dies individuelle Vetrträge sind...

LG
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Kaindlau » 15.12.2011, 12:41

hgb hat geschrieben:Wenn Du jetzt schon 7 Monate gefahren bist hats Du meines Erachtens keine Garantie mehr, wenn das Auto 7 Monate gestanden ist, dann kannst Du im Zuge der Gewährleistung reklamieren.
Bist Du sehr wenig gefahren, dann ist das Graubereich.


Servus @all

Danke an Alle die mir etwas Licht ins Dunkel gebracht haben :prost:

@hgb - gekauft Anfang August, gefahren ca.1000 Km, also noch in der Gewährleistung :idea:

Aber jetzt das Beste - vor dem Anruf beim Händler noch schnell einen Crashkurs in Rhetorik bei meiner Frau gemacht (nicht nachgeben, nicht nachgeben,………) 2 Mut Bier getrunken, die Polizze der Haftpflichtversicherung bereitgelegt, kurzum auf alles mögliche war ich vorbereitet, nur nicht auf folgenden Dialog.

Händler : Jo wos gibt
Ich : du ich habe ein Problem bei den Transit den ich bei dir Anfang August gekauft habe, und….
Händler : wos fir Problem
Ich : ich glaube die Einspritzpumpe
Händler : is ka Problem, bringst du di Auto
Ich : ist schon Problem ich will nicht mit dem Bus ohne Servo durch ganz Linz……….
Händler : nau daun meine Kollega holt die Auto, wo steht
Ich : und wie machen wir das dann wegen der Kosten………..
Händler : erscht mochta schauda wos is hi, daun ruf i di au, oba mochta net in di Hemd, i da
Sabri bin bekannt, olle san zfriden.
Ich : (erstaunt) OK Danke.

Fortsetzung folgt


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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon WiM » 15.12.2011, 12:46

sensationeller Dialog :-)
tight lines
Christoph Wimmer
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Re: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beitragvon Hellvis » 15.12.2011, 13:45

Haha, da waren die zwei Bier aber auf jeden Fall gut investiert ;-)
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