Ich habe im April meine Fischereiprüfung. Ich habe mir als Lernunterlagen den obligatorischen Fragenkatalog zugelegt und den "Leitfaden zur Angelfischerei". Mit dem, so sagten sie, kann ich mich perfekt auf die Prüfung vorbereiten, da steht alles drin. Leider musste ich feststellen, dass auf einige Fragen, die bei der Prüfung durchaus gestellt werden können, keine eindeutige oder auch gar keine Antwort darin zu finden ist. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Eine Frage wäre :
Welchen Köder darf ich verwenden? Lebende Fische oder Regenwürmer?
Wer ist bei Trockenlegung oder Ausleitung (Abkehr) eines Gewässers zu verständigen?
a.) Die zuständige Polizei- oder Gendarmeriestelle
b.) Die Bezirkshauptmannschaft
c.) Der Fischereiberechtigte
In Zweifelsfällen über ein Fischereirecht entscheidet...
a.) die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
b.) das Zivilgericht
c.) eine bei der Landesregierung eingerichtete Schlichtungsstelle
Bei welcher Behörde ist um die Genehmigung zur Durchführung des Elektrofischfanges anzusuchen?
a.) Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz
b.) Landesregierung
c.) Bezirksgericht
Laichschonstätten und Winterlager von Fischen sind zu erklären...
a.) vom Fischereiberechtigten (Eigentümer oder Pächter)
b.) von der Wasserrechtsbehörde
c.) von der Fischereibehörde
Wer darf natürliche Nahrung von Wassertieren dem Fischwasser entnehmen?
a.) Nur die zuständige Behörde
b.) Der Fischereiberechtigte
c.) Jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches
........so, das wärs. Das sind zwar nur einige der offenen Fragen, aber die für mich gerade vordringlichsten.
Danke schon mal.





