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Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon joschi » 03.03.2009, 12:28

Ich habe im April meine Fischereiprüfung. Ich habe mir als Lernunterlagen den obligatorischen Fragenkatalog zugelegt und den "Leitfaden zur Angelfischerei". Mit dem, so sagten sie, kann ich mich perfekt auf die Prüfung vorbereiten, da steht alles drin. Leider musste ich feststellen, dass auf einige Fragen, die bei der Prüfung durchaus gestellt werden können, keine eindeutige oder auch gar keine Antwort darin zu finden ist. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Eine Frage wäre :

Welchen Köder darf ich verwenden? Lebende Fische oder Regenwürmer?

Wer ist bei Trockenlegung oder Ausleitung (Abkehr) eines Gewässers zu verständigen?

a.) Die zuständige Polizei- oder Gendarmeriestelle
b.) Die Bezirkshauptmannschaft
c.) Der Fischereiberechtigte

In Zweifelsfällen über ein Fischereirecht entscheidet...

a.) die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
b.) das Zivilgericht
c.) eine bei der Landesregierung eingerichtete Schlichtungsstelle

Bei welcher Behörde ist um die Genehmigung zur Durchführung des Elektrofischfanges anzusuchen?

a.) Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz
b.) Landesregierung
c.) Bezirksgericht

Laichschonstätten und Winterlager von Fischen sind zu erklären...

a.) vom Fischereiberechtigten (Eigentümer oder Pächter)
b.) von der Wasserrechtsbehörde
c.) von der Fischereibehörde

Wer darf natürliche Nahrung von Wassertieren dem Fischwasser entnehmen?

a.) Nur die zuständige Behörde
b.) Der Fischereiberechtigte
c.) Jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches

........so, das wärs. Das sind zwar nur einige der offenen Fragen, aber die für mich gerade vordringlichsten.
Danke schon mal.
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Sickboy » 03.03.2009, 12:30

Kann dir ad hoc nur die Frage von den Lebenden Fischen beantworten. Es ist verboten mit lebenen Wirbeltieren zu fischen. Da Regenwürmer, Maden und dergleichen keine Wirbeltiere sind, ist es erlaubt mit ihnen zu fischen. Die restlichen Fragen können dir sicher die zahlreichen Angelprofis und Aufsichtsfischer hier im Forum beantworten.

Grüße Sicky
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon joschi » 03.03.2009, 12:49

dankeschön!
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon temolo » 03.03.2009, 15:59

Servus Joschi,

wäre halt auch nicht ganz unwichtig zu wissen um welches Bundesland es sich handelt ;-) ?!?

Dem Termin (April) und den Fragestellungen nach dürfte es sich um eine steirische Fischerprüfung handeln; ich habe diese im April 2007abgelegt, mußte aber lediglich die 10 Rechtsfragen aus dem steirischen Fischereirecht "multipy-choicen" (... weil ich damals bereits Fischereiaufseher und Inhaber von amtlichen Fischerkarten für Wien, NÖ und OÖ war ...); darum kommen mir die Fragen noch recht bekannt vor.

Um das Leser des Steirischen Fischereigesetzes wirst Du wohl nicht herumkommen.
Ich habe mich auf den Test aber vordringlich mittels virtueller Fischerprüfung auf der HP des VÖAFV Graz (www.voeafv-graz.at) vorbereitet; das war viel g'spassiger als Gesetz pauken und hat dann auch prima geklappt.

LG und gutes Gelingen !
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon joschi » 04.03.2009, 09:30

hallo!

ja, es handelt sich um die steirische fischereiprüfung. das steirische fischereigesetz habe ich gelesen, oder zumindest das, was in meinem "leitfaden zur angelfischerei" an auszügen steht. was laut lfv vollkommen ausreicht. nur leider kann ich auf diese fragen einfach keine antworten finden, trotz mehrmaligem durchlesen...
ja, die virtuelle fischerprüfung hab ich gestern bereits mehrmals gemacht, immer gut bestanden...
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon karpfiger » 22.03.2009, 19:42

hallo

ich selber bin nun stolzer besitzer einer jahresfischerkarte für salzburg aber solche komischen fragen werden bei uns in salzburg nicht gestellt
dafür sind es 135 fragen gewesen davon hatte ich 5 falsch beantwortet aber wie geschriebenjedes bundesland hat andere fragen.
wenn du deine prüfung schon hattest und bestanden hast dan von mir ein gutes petri heil soltest du net bestanden haben net den kopf hängen lassen und beim fischerreiverband nachfragen welche antwort richtig wäre die sind sicherlich hilfsbereit
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon ReneR » 25.03.2009, 20:35

hi,
in welchem bezirk machst du denn die prüfung?

zu deinen fragen:
Wer ist bei Trockenlegung oder Ausleitung (Abkehr) eines Gewässers zu verständigen?
antwort: Der Fischereiberechtigte
§ 21 Fischereirecht
(1) Bei Trockenlegung (Abkehr) von Gewässern oder Ausleitungen darf der Fischereiberechtigte nicht daran gehindert werden, über die darin befindlichen Fische zu verfügen.
(2) Der zur Ableitung des Wassers oder Trockenlegung Berechtigte hat, falls es sich nicht um einen Notfall handelt, dem Fischereiberechtigten den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Ableitung mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen und die Maßnahme derart durchzuführen, dass der Schaden am Fischwasser und der Mehraufwand für den Fischereiberechtigten möglichst gering ist. Handelt es sich um einen Notfall, ist der Fischereiberechtigte unverzüglich von den getroffenen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

In Zweifelsfällen über ein Fischereirecht entscheidet...
Die Bezirkshauptmannschaft ist Fischereibehörde erster Instanz

Bei welcher Behörde ist um die Genehmigung zur Durchführung des Elektrofischfanges anzusuchen?
ebenfalls die BH
Aufgaben der Fischereibehörde

insbesondere
- Überwachung der Einhaltung der Besatzpflicht
- Entgegennahme von Anzeigen über Fischkrankheiten
- Führung des Fischereikatasters
- Ausstellung von Fischerkarten
- Bestätigung und Beeidigung von Fischereiaufsehern
- Abnahme der Fischerprüfung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Elektrobefischung

Laichschonstätten und Winterlager von Fischen sind zu erklären...
antwort: von der wasserrechtsbehörde

Wer darf natürliche Nahrung von Wassertieren dem Fischwasser entnehmen?
...der fischereiberechtigte
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Hunter7879 » 05.07.2009, 19:30

Also ich mach die Prüfung im November und hab bei dem Online Test ohne lernen 29 von 40 Fragen richtig.
Ist das gut?
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Alex » 05.07.2009, 23:48

zumindest aufbaufähig. :D
Setz dich in den kurs, horch a bischen zu und alles ok.
Mit einer Frau kannst du das Leid teilen, das du ohne sie gar nicht hättest.
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Highsider » 06.07.2009, 05:23

Hunter7879 hat geschrieben:Also ich mach die Prüfung im November und hab bei dem Online Test ohne lernen 29 von 40 Fragen richtig.
Ist das gut?


Naja... es fehlen halt noch 11 Fragen...
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Hunter7879 » 06.07.2009, 13:17

Inzwischen hab ich ihn bestanden :lol:
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Highsider » 07.07.2009, 05:14

Herzlichen Glückwunsch und petri heil!!
lg Highsider
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Köfi » 07.07.2009, 08:09

Gratuliere zu der bestandenen Prüfung !
LG Fritz
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Hunter7879 » 07.07.2009, 15:16

Aber ich hätt noch eine Frage.
Warum kann man den fischen nicht gleich den Kopf abschneiden?
Räuchern will ich sie doch nicht und Tot wäre er auch oder?
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Re: Fischreiprüfung - Fragen zu Rechtsvorschriften!

Beitragvon Polsi » 07.07.2009, 15:56

Hunter7879 hat geschrieben:Aber ich hätt noch eine Frage.
Warum kann man den fischen nicht gleich den Kopf abschneiden?
Räuchern will ich sie doch nicht und Tot wäre er auch oder?


Ich bete zu Gott, dass du diese Frage jetzt nicht ernst meinst... :shock: :shock:
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