Hallo.
Ich würde mich gerne von einem befreundeten Fischereirevierbewirtschafter zum Fischereiaufseher bestellen lassen jedoch erfülle ich ein Kriterium der Verordnung von 2008(http://www.noe-lfv.at/download/2008_VO_ ... erkurs.pdf) nicht und zwar habe ich noch keine 5 Jahre lang die Fischerkarte für das Bundesland NÖ.
Im NÖ Fischereigesetz gibt es die Limitierung von 5 Jahre Fischerkarte nicht(http://www.noe-lfv.at/download/NOE_Fisc ... 6550-3.pdf). Diese kann man nur in der Verordnung finden. Meine Frage ist nun ob ich irgendeine Möglichkeit habe mich über Umwege zum Fischereiaufseher bestellen zu lassen? Eventuell in einem anderen Bundesland die Prüdung absolvieren und dann enerkennen lassen? Danke schonmal für eure Antworten.





