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Fischen im Gartenteich ohne amtlicher Karte ?

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Fischen im Gartenteich ohne amtlicher Karte ?

Beitragvon TheMaxx » 08.04.2005, 12:18

Hi,

nachdem sich die Meinungen in meinem Bekanntenkreis scheiden würde es mich interessieren wie hier so die Meinungen stehen,

Grundsätzlich habe ich mal folgenden Fall angenommen: man nennt zb. einen entsprechend grossen Schwimmteich (legal genehmigt und auf dem eigenen Grundstück) sein eigen und setzt dort zur verbesserung der Wasserqualität und zwecks Optik Fische aus. (alternativ kann man auch ein kleines Gartenbiotop annehmen).

Benötigt man jetzt eigentlich eine amtliche Fischerkarte um in seinem eigenen Garten zu fischen (Gartenteich z.b. als KöFi zucht) ? Im NÖ Fischereigesetz von 2001 finde ich zu dem Thema eigentlich nichts (bzw. bin ich zu paragraphenblind um etwas zu finden).

Weil grundsätzlich ist die Ausübung der Tätigkeit an sich ja die gleiche - egal wo - nur auf dem eigenen Grund wird mir keine Behörde einer Ausweiskontrolle unterziehen etc.

Fällt das jetzt einfach unter den Fall "Wo kein kläger da kein Richter oder ist es grundsätzlich egal wer auf seinem Privatgelände fischt. Schonzeiten etc. sind natürlich so und so zu beachten (denke ich halt).

Mit der Hoffnung auf eine gute Diskussion,

Maxx
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Beitragvon Spike01 » 08.04.2005, 13:44

Es kann mir keiner Schonzeiten,Maße usw. an meinem eigenen TEICH vorschreiben!
Genau so ist es mit einer BH-Karte!!
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Beitragvon Emanuel » 08.04.2005, 13:50

so würd ich dass nicht sagen, meines Wissens nach sind die Bundeslandgesetze höher gestellt und damit gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten und Brittelmaße eigentlich für alle GEwässer.
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Beitragvon Polsi » 08.04.2005, 14:50

Also, in Kärnten ist es erlaubt. An dem See, an dem ich meist fische, benötigt man keine BH-Karte, nur eine Tageskarte. Es gibt hier auch ein paar Teiche, die Karten ausgeben, für die man aber keine BH-Karte braucht, weil sie in Privatbesitz sind.
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Beitragvon Siesta » 08.04.2005, 17:01

Wenn du die fische selbst einsetzt dann brauchst keine fischerkarte. das wär ja total unsinnig,denn sonst müsste jeder der ein aquarium besizt einen fischereischein haben. Nur wasserrechtlich mußt aufpassen. wenn dein teich von einem bach gespeist wird dann sieht die sache anders aus, aber sonst kannst an deinem gartenteich machen was du willst.
Mfg siesta

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Beitragvon Siesta » 08.04.2005, 17:05

Hi emanuel

das stimmt nicht. den in den forellenpuffs brauchst auch keine amtliche fischerkarte und die schonzeiten brauchst auch nicht beachten.In keinem privatem gewässer
Mfg siesta

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Beitragvon Köfi » 08.04.2005, 17:15

also uns hat man beim fischerkurs (2004) gesagt, dass jedes wasser den fischereigesetzen unterliegt. auch privatteiche können jederzeit kontrolliert werden, allerdings kraxelt in der praxis niemand über einen verschlossenen zaun ... so wurde es uns zumindest gesagt.
LG Fritz
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Beitragvon Ranger » 08.04.2005, 17:20

@ Polsi Vorsicht!!!
Wenn der Teichbesitzer die Bh. Karte nicht kontrolliert, heißt das nicht das du sie nicht brauchst. Da kann man sich ordentlich verkühlen, den wen z.B. eine Anzeige vorliegt, kann die Polizei eine Kontrolle durchführen, die wollen dann bestimmt deine Bh. Karte sehen.
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Beitragvon Spike01 » 08.04.2005, 17:25

Für Privat!!!Teiche!!! gibt es keine Gesetzlichen Schonzeiten oder Brittelmaße!!!!Auch keine BH-Kartenpflicht!!!!
Ein Gewässerbesitzer bei welchem BH-Kartenpflicht besteht, muss dich darauf aufmerksam machen das du eine brauchst, wenn es zb. nicht auf dem Erlaubnisschein steht,das dieser nur in verbindung einer BH-Karte gültig ist!
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Beitragvon Ranger » 08.04.2005, 17:45

Soviel ich weis, darf man zumindest in der Steiermark, das angeln nur mit einer gültigen BH-Karte oder einer gültigen Gästekarte ausüben. Die einzige Ausnahme ist der Besitzer des Teiches, aber auch nur dann, wenn kein Bach durch rinnt.
Es kann natürlich auch sein, das ich falsch liege, ich bin kein Rechtsanwalt, ich würde aber trotzdem zur Vorsicht raten.
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Beitragvon HerbertHecht » 08.04.2005, 17:49

@Maxx

Warum erkundigst du dich nicht einfach auf der Bezirkshauptmannschaft ?
Das ist doch die Behörde die dafür zuständig ist. Ich bin überzeugt davon - die beissen nicht !
Mitgehangen, Mitgefangen - sagte der Wurm zum Fisch..ein kräftiges Petri heil- HerbertHecht
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Beitragvon Siesta » 08.04.2005, 17:50

Genau ranger das meinte ich mit wasserrecht. für was macht man eine prüfung!!!
Mfg siesta

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Beitragvon Siesta » 08.04.2005, 17:57

Hallo köfi habt ihr über das wasserrecht nichts gelernt?Das ist nicht richtig wenn man euch gesagt hat das man einen privat teich kontrolieren darf,ausser er wird gewerblich betrieben aber sonst nicht.Voraussetzung es ist wasserrechtlich.
Mfg siesta

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Beitragvon Ranger » 08.04.2005, 18:22

Ich würde sagen, wenn jemand angeln möchte, sollte er sich unbedingt eine BH-Karte zulegen, sonst schränkt er sich selber ein.
Auch bei Privaten Teichen, muss man immer mit Neidern oder Tierschützern rechnen, die sehr schnell mit einer Anzeige sein können.
In diesem Fall ist es wahrscheinlich besser, die Zuständige Behörde zu fragen, damit man eine zuverlässige Auskunft bekommt.
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Beitragvon Köfi » 08.04.2005, 18:33

@ siesta, ich weiss zwar nicht, ob die vortragenden explizit auf das wasserrecht bezug genommen haben, aber du wirst auf jeden fall mit der gewerblichen nutzung recht haben.
LG Fritz
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