Hi,
nachdem sich die Meinungen in meinem Bekanntenkreis scheiden würde es mich interessieren wie hier so die Meinungen stehen,
Grundsätzlich habe ich mal folgenden Fall angenommen: man nennt zb. einen entsprechend grossen Schwimmteich (legal genehmigt und auf dem eigenen Grundstück) sein eigen und setzt dort zur verbesserung der Wasserqualität und zwecks Optik Fische aus. (alternativ kann man auch ein kleines Gartenbiotop annehmen).
Benötigt man jetzt eigentlich eine amtliche Fischerkarte um in seinem eigenen Garten zu fischen (Gartenteich z.b. als KöFi zucht) ? Im NÖ Fischereigesetz von 2001 finde ich zu dem Thema eigentlich nichts (bzw. bin ich zu paragraphenblind um etwas zu finden).
Weil grundsätzlich ist die Ausübung der Tätigkeit an sich ja die gleiche - egal wo - nur auf dem eigenen Grund wird mir keine Behörde einer Ausweiskontrolle unterziehen etc.
Fällt das jetzt einfach unter den Fall "Wo kein kläger da kein Richter oder ist es grundsätzlich egal wer auf seinem Privatgelände fischt. Schonzeiten etc. sind natürlich so und so zu beachten (denke ich halt).
Mit der Hoffnung auf eine gute Diskussion,
Maxx






