Aeroplan hat geschrieben:TheMaxx hat geschrieben:Hi,
nachdem sich die Meinungen in meinem Bekanntenkreis scheiden würde es mich interessieren wie hier so die Meinungen stehen,
Grundsätzlich habe ich mal folgenden Fall angenommen: man nennt zb. einen entsprechend grossen Schwimmteich (legal genehmigt und auf dem eigenen Grundstück) sein eigen und setzt dort zur verbesserung der Wasserqualität und zwecks Optik Fische aus. (alternativ kann man auch ein kleines Gartenbiotop annehmen).
Benötigt man jetzt eigentlich eine amtliche Fischerkarte um in seinem eigenen Garten zu fischen (Gartenteich z.b. als KöFi zucht) ? Im NÖ Fischereigesetz von 2001 finde ich zu dem Thema eigentlich nichts (bzw. bin ich zu paragraphenblind um etwas zu finden).
Weil grundsätzlich ist die Ausübung der Tätigkeit an sich ja die gleiche - egal wo - nur auf dem eigenen Grund wird mir keine Behörde einer Ausweiskontrolle unterziehen etc.
Fällt das jetzt einfach unter den Fall "Wo kein kläger da kein Richter oder ist es grundsätzlich egal wer auf seinem Privatgelände fischt. Schonzeiten etc. sind natürlich so und so zu beachten (denke ich halt).
Mit der Hoffnung auf eine gute Diskussion,
Maxx
Enschuldigung , aber diese Frage ist dermaßen Blödsinnnig , das ich mich frage , wie du zu einem Teich kommst,? Auf meinem EIGENEM Grundstück gilt in ganz Österreich das Hausrecht, das heißt, sobald keine gewerbliche Nutzung vorliegt, kann ich machen , was ich will!!!!!!!!!!
Nachzulesen im entsprechendem BGSblt.
grus aeroplan
Hi Aeroplan.
Da wär ich mir nicht so sicher. Freilich , die Gesetze sind schön schwammig formuliert. Aber oben der Auszug aus dem Salzburger Fischereigesetz besagt imho schon das Steuer bezahlt werden muss wenn der Teich/See/wasauchimmer der dauernden Fischereiwirtschaftlichen Nutzung geeignet ist. Der Unterschied für mich ist der, das DU als Besitzer natürlich keine privatwirtschaftliche Lizenz kaufen musst - von wem auch - gehört ja Dir das Teil. Sehr wohl gelten aber die Brittelmaße und Schonzeiten. Der Trick an der ganzen Sache ist aber imho der, das ein Fischereiaufsichtsorgan vom Besitzer bestellt werden muss.
[...]
Natürliche oder künstliche Gerinne, die ihrer Beschaffenheit nach für die dauernde Ausübung der Fischerei geeignet sind. Künstliche Gerinne sind dann keine Fischwasser, wenn sie für andere Nutzungen, die eine fischereiwirtschaftliche Nutzung ausschliessen, gewidmet sind(z.b. Gartenteich, Schwimmbecken,...) und solange sie nicht fischereiwirtschaftlich genutzt werden.
Schön schwammig, oder? Geht imho nicht klar hervor.
In Deutschland z.b. darfst ohne Amtliche Fischerprüfung nicht mal in Deinem Gartenteich fischen soweit ich gelesen habe.
Wär mal interessant hier echt eine Klärung zu beommen. Vieleicht frag ich mal bei unserem Landesfischereiverband an. Schadet ja nicht.
Aber eines ist gewiß, Du darfst nicht machen was Du willst. Ganz sicher darfst Du nicht gegen das Tierschutzgesetz handeln ... z.b.
Trotzdem Spannend.





