von Hellvis » 21.08.2006, 20:58
Hallo, bei mir hat sich kürzlich genau das gleiche Problem gestellt: mein Sohn wollte mich an die Donau zum Angeln begleiten, und ich fragte mich wie das geht (er ist 6 Jahre alt).
Beim Kauf der Fischerkarte habe ich mich entsprechend erkundigt; Ergebnis war, dass er mit einer Angel von mir fischen darf, solange ich in der Nähe bin. Gedacht habe ich mir das etwas anders, weil mir aus meiner eigenen Jugendzeit ähnliches wie von S-A-C bekannt ist.
Ich habe mir daher einmal die OÖ Oö. Fischereigesetz angesehen und bin nach zahlreichen Auslegungsversuchen zu folgendem Ergebnis gekommen:
*Aufsichtsperson, die zum Fischfang berechtigt ist --> Erwachsener mit Fischerkarte passt also
*Lizenz: wäre käuflich grundsätzlich zu erwerben, in meinem Fall hat sich die Lizenzverkäuferin nicht darauf eingelassen (ist auch ihr gutes Recht).
Ergebnis: es würde zwar gehen, aber der Lizenzaussteller muss auch mitmachen.
Zurück zu S-A-C: Fischer mit Kind < 12 Jahren, Kind darf mit 1 Rute fischen kenn ich auch noch. Wo die Rechtsgrundlage dazu aber her ist, weiss ich nicht. Ich würde aus dem Gesetz zumindest ableiten, dass ein "Lizenzbücherl" notwendig ist.
Ein Sonderfall ist, wenn man mit einem Bewirtschafter angeln geht. Für diesen Fall gelten meine Ausführen jedenfalls nicht.
Würde mich selbstverständlich über weitere Hinweise freuen, weil mein Sohn auch gerne Angeln geht. Also, wenn wer dazu bei einzelnen Fischereigewässern Entsprechendes weiss, bitte posten.
Übrigens: mein Hausgewässer ist heuer der Traunsee. Hier gibt es einen Kindererlaubnisschein für EUR 10/Jahr. Angeln mit 1 Rute für Kinder<12 erlaubt.