wie wird eigentlich dieses gesetz gehandhabt?
(1) Nicht als weidgerecht gilt die Ausübung
des Fischfanges bei der Verwendung oder Anwendung
folgender Fanggeräte, Fangvorrichtungen,
Fangmittel und Fangmethoden:
…….
7. die Verwendung von Echoloten bei der
Ausübung des Fischfanges (ausgenommen
für die Ausübung des Fischfanges für wissenschaftliche
Zwecke sowie zu Zwecken
der Laichgewinnung);
darf ich ein echolt am boot mitführen, wenn es beim angeln selber ausgeschalten ist?
darf ich mit eingeschaltenem echolot und angelzeug im boot (köder sind im trockenem) herumfahren?
ab wann übe ich den fischfang aus? wenn die köder im wasser sind, oder schon bei der fahrt zu meiner angelstelle?
vielleicht kann da ein juristisch bewanderter was dazu sagen, oder hat vielleicht schon jemand diesbezüglich in känten erfahrung gemacht?
lg
gernot






