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Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

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Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon fuschlsee0 » 18.10.2011, 12:40

Um doublefischs Idee aufzugreifen, eröffne ich hier einen neuen thread zum o.g. Thema. doublefisch ist der Meinung, dass man seltene/gefährdete Fischarten (Huchen, Äsche) grundsätzlich nicht entnehmen sollte.
Ich bin der Meinung, dass das eine verkürzte Sichtweise (habe ich ihm bereits mehrmals vorgeworfen) auf eine komplexe Problematik darstellt. Aalrutten sind österreichweit gefährdet, aber in manchen Gewässern (Wolfgangsee, Grundlsee, Fuschlsee, Hallstättersee, usw.) so häufig, dass man durch anglerische Entnahme - nicht einmal wenn man es wollte - den geringsten negativen Einfluß auf den Bestand nehmen kann. Nicht auf den Bestand in einzelnen Gewässern und schon gar nicht au die Gesamtheit aller Rutten. Äschen sind österreichweit gefährdet und könnten doch (zumindest theoretisch) in bestimmten Gewässern Übersbestände ausbilden (wobei mir sowas derzeit nicht bekannt ist, ich mich aber mit Äschen auch nicht so gut auskenne). Eine Reduktion eines theoretischen Äschenüberbestandes (Verbuttungsgefahr, etc.) verschlechtert natürlich nicht die Gesamtsitauation des Äschenbetandes in Österreich!

Zurück zum Huchen, der ja Stein des Anstoßes war. Es gibt verschiedene Umstände, die die Entnahme von Huchen rechtfertigen (oder potenziell sogar verlangen). In der Pielach ist der Huchenbestand abschnittsweise derart dicht, dass eine überwachte, mässige Entnahme dem Bestand nicht schadet! Wers nicht glaubt, der rede mit Leuten die sich vor Ort auskennen. Wenn ich einem Bestand in einem Gewässer keinen Schaden zufüge, dann füge ich dem Gesamtbestand an Huchen keinen Schaden zu. Der Huchen ist deswegen gefährdet, weil er vielerorts keinen geeigneten Lebensraum vorfindet! Und dabei hilft ihm eine Schonung in den genannten Pielachabschnitten rein gar nichts!!
Ein anderes Szenario: Stauseen (an der Enns, am Inn oder an der Drau) beherbergen oft einen guten Huchenbestand, weil dort viele Huchen besetzt worden sind. Damit ist aber nicht gesagt, dass diese Huchen irgendetwas zur Stützung des Gesamtbestandes beitragen. Weil sie nämlich in vielen Gegenden nicht laichen können. Weil der Lebensraum dort gar nicht einem Huchenlebensraum entspricht.
Was spricht dagegen, in einem der Ökologie völlig entgegenstehenden Flußabschnitt mit künstlich hineingebrachtem Huchenbestand, kapitale Huchen auch wieder herauszunehmen anstatt sie sterben zu lassen? Wohl keine ökologischen Gesichtspunkte. Monetäre vielleicht.
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Beitragvon unteresalzach » 18.10.2011, 12:44

Ich geb auf diesen langen Beitrag eine eher kurze Antwort. Wenn die Entnahme erlaubt ist gibt es dagegen nichts einzuwenden. Es muß dann jeder selbst mit sich ausmachen ob die Entnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Es kommt auch darauf an wie groß der Bestand dieses Fisches in diesem Fluß ist. Beispiel Äsche in der Salzach. Es kommen in der Salzach mehr Äschen als Bachforellen vor und sie haben ein Maß von 35 cm. Wenn ich mal ab und an eine mit 40 cm fange dann nehm ich sie mir meist schon mit. Habe dabei auch kein schlechtes Gewissen.

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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon Polsi » 18.10.2011, 12:59

unteresalzach hat geschrieben:Ich geb auf diesen langen Beitrag eine eher kurze Antwort. Wenn die Entnahme erlaubt ist gibt es dagegen nichts einzuwenden.


Typische Beamten-Antwort. Bitte, nur weil ein Akt nicht explizit verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass er deswegen gut und sinnvoll ist.
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon DryFly » 18.10.2011, 13:18

Aber natürlich ist eine Entnahme seltener Fischarten erlaubt! Es hat allerdings selektiv und dem jeweiligen Gewässer(abschnitt) entsprechend zu erfolgen!
Warum sollte ich eine Äsche, die die zu erwartende Maximalgröße (auf das jeweilige Gewässer bezogen) überschritten hat, nicht entnehmen? Diese Äsche ist in der Regel alt, und wird wahrscheinlich den nächsten Winter nicht überstehen. Ausserdem hat sie zum Erhalt des Bestandes mit Sicherheit reichlich beigetragen.
Gruß, DryFly

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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon unteresalzach » 18.10.2011, 13:21

Polsi hat geschrieben:
unteresalzach hat geschrieben:Ich geb auf diesen langen Beitrag eine eher kurze Antwort. Wenn die Entnahme erlaubt ist gibt es dagegen nichts einzuwenden.


Typische Beamten-Antwort. Bitte, nur weil ein Akt nicht explizit verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass er deswegen gut und sinnvoll ist.



Du liest meinen Beitrag nicht ganz oder hab ich so unverständlich geschrieben das es ein jeder für sich ausmachen muß ob er diesen Fisch mitnimmt oder nicht. Ich wünsche einen jeden Angler ein uneingeschränktes Petri zu einem Fisch den er fängt. Ob er ihn mitnimmt oder nicht bleibt dem Fänger überlassen. Wenn diese Fischart geschohnt gehört dann soll der Verein es in die Bestimmungen schreiben und nicht vielleicht ja oder eher nicht. Entweder Fisch oder Fleisch. Entweder geschohnt oder nicht. Übrigens mit dem Beamten hast du ins Schwarze getroffen. :!:
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon fuschlsee0 » 18.10.2011, 13:32

@unteresalzach: Wie Du es darstellst, scheint es mir wiederrum zu kurz gegriffen. Nicht jeder Bewirtschafter, Verein oder jede Regierung ist wirklich kompetent und bewirtschaftet nachhaltig. Wenn man sich im Rahmen der Legalität bewegt, heißt das noch lange nicht, dass man auch im eigentlichen Sinne richtig handelt.
Nur um 1 Beispiel zu nennen: Vor 8 Jahren oder so, gab es noch keine gesetzl. Schonzeit und Mindestmaß für Rutten im Bundesland Salzburg. An Stellen wo der Laichaufstieg behindert war, konnte man sie zur Laichzeit in Massen fangen. Und das war auch erlaubt. Aber ob das richtig gewesen wäre?
Und auch bei vielen anderen, oft als minderwertig betrachteten Fischen hat man sich (oder tut es tw. noch immer) wenig geschert: Koppen und Elritzen wurden zB. in Massen vermarktet und als Köder verkauft. Alles legal. Aber nicht richtig!
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon unteresalzach » 18.10.2011, 13:38

Kann dir nicht widersprechen. Bei den Rutten hake ich gleich ein. Vor ca 11 Jahren hab ich noch bei der Fischerinnung Liefering mitgearbeitet und schon da hat die PPS weitsichtig gehandelt und in kleine Bäche wie den Fischerwirtsbach und anderen einsömmrige Rutten besetzt und die sind als sie größer wurden umgesetzt worden in den Lieferinger Mühlbach und später dann in die Salzach besetzt worden. Von dort sind sie wieder in den Mühlbach zum Ablaiche zurückgekehrt. Dieses Ruttenprogramm wurde zum vollen Erfolg.. Also nicht alle haben vor 10 jahren die Rutte als Laichräuber verdammt.

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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon phL » 18.10.2011, 13:47

unteresalzach hat geschrieben:
Polsi hat geschrieben:
unteresalzach hat geschrieben:Ich geb auf diesen langen Beitrag eine eher kurze Antwort. Wenn die Entnahme erlaubt ist gibt es dagegen nichts einzuwenden.


Typische Beamten-Antwort. Bitte, nur weil ein Akt nicht explizit verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass er deswegen gut und sinnvoll ist.



Du liest meinen Beitrag nicht ganz oder hab ich so unverständlich geschrieben das es ein jeder für sich ausmachen muß ob er diesen Fisch mitnimmt oder nicht. Ich wünsche einen jeden Angler ein uneingeschränktes Petri zu einem Fisch den er fängt. Ob er ihn mitnimmt oder nicht bleibt dem Fänger überlassen. Wenn diese Fischart geschohnt gehört dann soll der Verein es in die Bestimmungen schreiben und nicht vielleicht ja oder eher nicht. Entweder Fisch oder Fleisch. Entweder geschohnt oder nicht. Übrigens mit dem Beamten hast du ins Schwarze getroffen. :!:


ja das sehe ich eigentlich genauso, weil wenn man im Umkehrschluss die Verantwortung, was ein geschützter Fisch ist und was nicht, den Fischern selbst überlassen würde, wären wohl einige geschütze Fischarten noch immer frei um beangelt zu werden ..... :shock:
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon Polsi » 18.10.2011, 14:06

Man braucht sich nur diverse Mindestmaße und Schonzeiten anzusehen, um sofort zu erkennen, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Hecht in der Steiermark: 40 cm???? Der Fisch hat noch nicht einmal abgelaicht.

Bei den Bewirtschaftern hat Fuschlsee vollkommen recht. Mich hat vor 3 Jahren ein Bewirtschafter eines großen, sehr bekannten Kärntner Gewässers beim Zurücksetzen eines Aitels persönlich gefragt, was für eine Fischart das jetzt wohl ist und ob die nicht vielleicht Schonzeit hätte... Da gehts NUR um die Kohle und um nichts anderes.
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon unteresalzach » 18.10.2011, 14:17

Polsi hat geschrieben:Man braucht sich nur diverse Mindestmaße und Schonzeiten anzusehen, um sofort zu erkennen, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Hecht in der Steiermark: 40 cm???? Der Fisch hat noch nicht einmal abgelaicht.

Bei den Bewirtschaftern hat Fuschlsee vollkommen recht. Mich hat vor 3 Jahren ein Bewirtschafter eines großen, sehr bekannten Kärntner Gewässers beim Zurücksetzen eines Aitels persönlich gefragt, was für eine Fischart das jetzt wohl ist und ob die nicht vielleicht Schonzeit hätte... Da gehts NUR um die Kohle und um nichts anderes.


Wenn man in der Salzburger Fischerkarte liest Bachforelle 22 cm Dann stellt es einem im ersten Moment die Haare auf. Bei Nachfrage warum das denn so sei wird einem gesagt das Salzburg als Bergland gezählt wird und da dort im Gebirgsbach die Forellen langsam wachsen ist das Landesmaß 22 cm :oops: :?: :?: :?: Die einzelnen Vereine können es sich dann eh richten wie sie es brauchen. Gut für was braucht es dann ein Landesmaß. Wahrscheinlich als Richtlinie für die Vereine :lol:
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon buggi » 18.10.2011, 14:25

unteresalzach hat geschrieben:
Polsi hat geschrieben:Man braucht sich nur diverse Mindestmaße und Schonzeiten anzusehen, um sofort zu erkennen, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Hecht in der Steiermark: 40 cm???? Der Fisch hat noch nicht einmal abgelaicht.

Bei den Bewirtschaftern hat Fuschlsee vollkommen recht. Mich hat vor 3 Jahren ein Bewirtschafter eines großen, sehr bekannten Kärntner Gewässers beim Zurücksetzen eines Aitels persönlich gefragt, was für eine Fischart das jetzt wohl ist und ob die nicht vielleicht Schonzeit hätte... Da gehts NUR um die Kohle und um nichts anderes.


Wenn man in der Salzburger Fischerkarte liest Bachforelle 22 cm Dann stellt es einem im ersten Moment die Haare auf. Bei Nachfrage warum das denn so sei wird einem gesagt das Salzburg als Bergland gezählt wird und da dort im Gebirgsbach die Forellen langsam wachsen ist das Landesmaß 22 cm :oops: :?: :?: :?: Die einzelnen Vereine können es sich dann eh richten wie sie es brauchen. Gut für was braucht es dann ein Landesmaß. Wahrscheinlich als Richtlinie für die Vereine :lol:


Nana im Land Salzburg ist das Maß 25cm erst ab 800m Höhe ist das Mindestmaß 22cm.. Warum, keine Ahnung..
Aber in den meisten Vereinen ist das Maß eh bei ca 28cm..

Meiner Meinung nach sollte man grade Huchen oder Aalrutten nicht entnehmen, da ich schätz jetzt mal 90% aller Fischer nie so einen Fisch in echt sehen werden.
Es gibt genug andere Fische, die köstlich schmecken und deren Bestand sicher nicht so dezimiert sind.

LG
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon unteresalzach » 18.10.2011, 14:31

Ab 800 Meter ist das Maß von 22 cm aber auch ein Witz :!: Und für was gibt es dieses Fürwitzige Landesmaß wenn Gott sei Dank die vereine sowieso aufstocken :?:
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon korsikaphil » 18.10.2011, 14:42

unteresalzach hat geschrieben:Bachforelle 22 cm


Das fand ich auch schon immer belustigend. Da brauch ich ja zehn Fische, um irgendwie ein Abendessen zusammenzukratzen!
28 cm ist eigentlich auch etwas dürftig. Eine 35er Rebo vom Sonntag wollt ich eigentlich auch wieder reinschmeißen, wei sie mir zu klein vorkam. Nur weil sie tief geschluckt hatte, maß ich nach, sonst würd sie schon wieder schwimmen. Die hat schon bissel Fleisch, aber alles unter 30 cm besteht ja doch nur aus Kopf und Schwanz.
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon buggi » 18.10.2011, 14:54

korsikaphil hat geschrieben:
unteresalzach hat geschrieben:Bachforelle 22 cm


Das fand ich auch schon immer belustigend. Da brauch ich ja zehn Fische, um irgendwie ein Abendessen zusammenzukratzen!
28 cm ist eigentlich auch etwas dürftig. Eine 35er Rebo vom Sonntag wollt ich eigentlich auch wieder reinschmeißen, wei sie mir zu klein vorkam. Nur weil sie tief geschluckt hatte, maß ich nach, sonst würd sie schon wieder schwimmen. Die hat schon bissel Fleisch, aber alles unter 30 cm besteht ja doch nur aus Kopf und Schwanz.


Naja aber es ist sowieso alles etwas selstsam.
Das mindestmaß hat für Forellen fast überall 28cm und dann werden jetzt wos kälter wird massiv Forellen mit grad mal 30cm gesetzt so das man sie grade mitnehmen darf..
Nur um die ganzen Angler in Scharen ans Wasser zu locken, mir kommt vor als wären die alle nur auf Profit aus..
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Re: Darf man Exemplare seltener Fischarten entnehmen?

Beitragvon doublefish » 18.10.2011, 15:25

Hallo Fuschlsee!

Zuerst mal danke dass du diesen thread eröffnet hast! :danke:

Aber:
In der Pielach ist der Huchenbestand abschnittsweise derart dicht, dass eine überwachte, mässige Entnahme dem Bestand nicht schadet!
diese aussage erscheint mir gelinde gesagt überzogen. Ich bin st.pöltner, und fische regelmäßig in der pielach (öfg und ein anderes revier), aber die angesprochene huchendichte habe ich offenbar bis dato übersehen. Was soll's: ich werd demnächst mal den ewald hochebner diesbezüglich interviewen. Wenn das jemand bestätigen oder dementieren kann, dann er.

Grundsätzlich ging es mir von anfang auch gar nicht um das entnehmen "dürfen". Wenn du meine allererste wortspende im anderen thread nochmal liest, steht dort dass ich persönlich derartige fische nicht entnehme weil mir einfach "schad drum ist". Aber am ende des tages muss das jeder für sich entscheiden je nachdem was die vorschriften am jeweiligen gewässer zulassen oder nicht.

Das grundübel sehe ich in der tatsache, dass der mensch sich bemüßigt fühlt in ein bestehendes ökosystem einzugreifen. Es gab schon fische in den flüssen lange bevor auch nur ein homo sapiens auf die idee gekommen ist dass dort essbares herumschwimmt und diese flüsse waren ökologische systeme im gleichgewicht (denn wenn ich mich nicht irre dann strebt jegliches system den zustand eines gleichgewichtes an). Klar ist natürlich auch dass mit dem ersten eingriff automatisch die notwendigkeit entstanden ist kontinuierlich einzuwirken um zu verhindern dass die ganze sache zur einen oder anderen sache umkippt. Aus diesem teufelskreis kommt man in normalen zeiträumen offenbar nicht mehr raus...... :(

LG,
Matt
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