unteresalzach hat geschrieben:Hier noch ein Auszug aus den Bestimmungen des Reviers Obere Salzach vom Fischereiverein Salzburg : Jeder Fisch der den Bestimmungen entspricht also das Mindestmaß hat und nicht in der Schonzeit steht ist zu entnehmen.um Vorwürfen der Tierquälerei entgegen zu halten " Zitat Ende
Was sagt Ihr da dazu![]()
Recht haben sie damit, denn damit ist der Bewirtschafter in jedem Fall aus dem Schneider. Und wenn mir so hin und wieder ein Fisch aus der Hand rutscht, will man mich dann teeren und federn?







