eggerm hat geschrieben:Hallo!
Dass die verschiedenen Reviere unterschiedliche Schonzeiten haben, finde ich interessant! Weiß jemand, wer diese Bestimmungen durchsetzt? Da ja durch das öffnen der Wehre, bzw. durchgehende Öffnung zwischen Floridsdorf und Donaustadt1 ja die die unterschiedlichen Schonzeiten zwar für Floridsdorf ganz nett sein könnten, jedoch im allgemeinen ziemlich sinnlos sind. Für die Grundelplage, wär es meiner Meinung als erstes angebracht eine Entnahmepflicht für diese Arten einzuführen bzw. diese aus den Fanglimits offiziell auszunehmen.
MfG Matthias
Hallo eggerm!
Zumal Floridsdorf, Donaustadt und Albern ja verschiedene Vereine sind, kann vereinsstatutenmäßig jeder Verein an die Jahres/Generalversammlung einen entsprechenden Antrag stellen. Wir dann von den Anwesenden FÜR diesen Antrag gestimmt und er ist nicht statutenwidrig, und verstößt nicht gegen das Landesfischereigesetz oder allgemeine Bestimmungen des Verbandes, dann wird er behandelt und kann an den Verband beantragt werden, dies in die Fischereiordnung des kommenden Jahres aufzunehmen.
So kann eben ein Verein zum Beispiel auch für SEINEN Revierabschnitt beschließen, dass für eine bestimmte Fischart das Brittelmaß angehoben wird oder ab einer gewissen Größe ein Entnahmeverbot besteht ( das berühmte "Küchenfenster").
Was den letzten Satz betrifft: Ich wußte nicht, dass Grundeln in ein "Fanglimit" fallen. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Oder wurde da übersehen, dass es in den Bestimmungen ja heißt zum Beispiel "2 aufzeichnungspflichtige Edelfische pro Tag" und 20 "sonstige Fische (Köderln). Dann ist wahrscheinlich (noch) übersehen worden, dass bei "sonstige" dann die Grundel auch hineinfällt. Dann könnte man nämlich ändern auf "ausgenommen Grundeln". Oder so ´halt irgendwie.