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Aufsichtsfischerprüfung!

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

Aufsichtsfischerprüfung!

Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 07:39

Morgen Jungs!

Habe wieder mal ne Frage an euch!
Ich wäre interessiert daran die Aufsichtsfischerprüfung zu machen da ich Angebote hätte an Gewässerabschnitten als Aufsichtsfischer tätig zu sein!

Jetzt meine Frage! Hat von euch schon wer die Prüfung, wenn ja wie war der Lehrgang und wohin habt ihr euch gewandt!

Danke

Gruß Bernhard
Pikehunter001
 

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Beitragvon El Carpo » 15.03.2006, 08:02

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Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 08:05

danke!
Pikehunter001
 

Re: Aufsichtsfischerprüfung!

Beitragvon Martl » 15.03.2006, 08:32

Pikehunter001 hat geschrieben:Morgen Jungs!

Habe wieder mal ne Frage an euch!
Ich währe interessiert daran die Aufsichtsfischerprüfung zu machen da ich Angebote hätte an Gewässerabschnitten als Aufsichtsfischer tätig zu sein!

Jetzt meine Frage! Hat von euch schon wer die Prüfung, wenn ja wie war der Lehrgang und wohin habt ihr euch gewandt!

Danke

Gruß Bernhard


... habe die prüfung im zarten alter von 20 jahren gemacht und bin froh, daß ich zwar die prüfung habe , aber (noch) nie die aufgabe selbst übernehmen musste.
anfragen würde ich an das büro des landesfischereiverbandes richten.
gr,
martl
was ich tun kann, tu' ich, was ich nicht tun kann, kann mich ...
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Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 08:36

also hab ich dich im Alter geschlagen bin nämlich 18 :wink:
ich habe kein Problem mit dieser Aufgabe umzugehen; denke ich halt mittlerweile noch :lol:
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Beitragvon El Carpo » 15.03.2006, 08:49

So ohne ist es sicher nicht... und mit 18 werden die meisten nur lachen wenn du sie "kontrollieren" willst :)

Denke mit zumindest das du mit dem Alter bei den älteren Anglern wenig "Respekt" zu erwarten hast...
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Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 09:38

naja ganz einverstanden bin ich mit dieser Aussage nicht,

1. sollte der Respekt bekommen der Ihn verdient und das ist nicht altersabhängig

und 2. werde ich mich nicht gleich ins "große" Gewässergeschäft begeben sondern nur ein Gebiet beaufsichtigen auf dem es nur 2 Fischer (Pächter) gibt und wegen neuer Gesetzeslage wird dort ab 2 Partnern ein Aufsichtsfischer benötigt!
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Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 09:48

So und jetzt stehe ich vor einem Problem:

Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt als erbracht durch
a) die erfolgreiche Ablegung der Fischereiaufsichtsprüfung oder einer ihr gleichgestellten Prüfung (§ 41) oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung als
1. Forstwirt (§ 106 des Forstgesetzes 1975),
2. Förster (§ 107 des Forstgesetzes 1975),
3. Berufsjäger (§ 1 Abs 1 des Gesetzes über die Berufsjägerprüfung und die Jagdaufseherprüfung),
4. Fischereifacharbeiter (§ 7 Abs 2 lit i der Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991),
5. land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter mit einer Zusatzprüfung über die Fischereiwirtschaft (§ 11 Abs 1 und Abs 3 Z 11 der Kärntner land und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991) oder
6. Fischereimeister (§ 12 Abs 1 und Abs 3 lit c der Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991).

Punkt a) erfülle ich aber bei Punkt b) schauts nicht gut aus :roll:
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Beitragvon Franz » 15.03.2006, 09:57

@Pikehunter001

Wenn du Punkt A erfüllst, kann dir der Punkt B, schon egal sein :wink:

Es steht ja, entweder Punkt A, ODER Punkt B :!: :!:
Gruß
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Beitragvon Pikehunter001 » 15.03.2006, 10:27

thx Franz
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Beitragvon MadMaxl » 15.03.2006, 10:31

Jouuu - ist wie seinerzeit in Mathematik. :P

^.......und
v........oder


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Beitragvon Enzi » 15.03.2006, 20:46

Ich würde mich für die Prüfung interesieren für den Raum Wien und Niederösterreich
Aber die nötige Info fehlt mir :x
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Beitragvon Captain » 15.03.2006, 21:41

Servus Enzi,

das ist ein bisserl kompliziert, um " amtlicher Fischereiaufseher " zu werden musst du vom Fischereiausübungsberechtigten ( oder dessen Pächter ) dazu bestellt werden. Dein Revier wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in deinem Kontrollausweis eingetragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Kurs mit abschliessender Prüfung und das Gewässer muss im " Fischereikataster " eintragen sein ( z.B. Donau 25 /c ).
Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, ich bin in NÖ " amtlicher Fischereiaufseher ", zuständig für 5 Reviere in den Bezirken Tulln, Wr.Neustadt, Mödling, Baden und Lilienfeld.
Nähere Informationen unter http://www.noe-lfv.at ,

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Beitragvon Enzi » 16.03.2006, 06:52

:shock: Na Bum ! Das klingt etwas Kompletziert.
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