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Anhängerkupplung

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Anhängerkupplung

Beitragvon Andreas » 12.12.2011, 16:20

Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, ob eine nachträgliche Montage einer AHK im Zulassungsschein eingetragen werden muss? Es ist eine EU-geprüfte AHK.
Danke und LG
Andreas
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Re: Anhängerkupplung

Beitragvon michigeyer » 12.12.2011, 16:58

Hallo Andreas!

Hab kein Auto, auch nie den Führerschein gemacht, aber das hier habe ich für dich gefunden

lg
Michi

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Sie sind hier: Home » Freizeit und Mobilität » Kfz » Typisierung » Anhängevorrichtung

Inhalt:



Anhängevorrichtung

•Allgemeine Informationen
•Zuständige Stelle
•Verfahrensablauf
•Erforderliche Unterlagen
•Kosten
•Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung ist nicht notwendig, wenn
•diese Marke und Type bereits im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen ist oder
•die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach EG-Richtlinie 94/20 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.

HINWEIS

Den Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer immer mitgeführt werden.

Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung und/oder liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vor, muss die Anhängevorrichtung durch die zuständige Behörde typengenehmigt und sollte in den Typenschein eingetragen werden.

HINWEIS

An Fahrzeugen, die nach dem 8. September 1999 genehmigt wurden, dürfen nur EG-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.

Zuständige Stelle
•Für die Typisierung, Eintragung in den Typenschein und den Vermerk in der Genehmigungsdatenbank: die Technische Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
•Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung: eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist, falls bei der Technischen Prüfstelle nicht gleich auch eine neue Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird

Verfahrensablauf
Für die Typisierung, Eintragung in den Typenschein und den Vermerk in der Genehmigungsdatenbank:
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob Ihre Anhängevorrichtung typengenehmigt werden muss, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Gebühren anfallen.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

HINWEIS
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung:
Falls bei der Technischen Prüfstelle nicht gleich auch eine neue Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird, wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Typisierung:
•Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
•Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument: ◦Typenschein oder
◦Einzelgenehmigung oder
◦Nachweis für die Zulassung oder
◦Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
◦Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
◦Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument

•Bestätigung einer österreichischen Fachwerkstätte über den fachgerechten Einbau
•Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Für die Eintragung in den Typenschein:
•Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
•Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
•Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument: ◦Typenschein oder
◦Einzelgenehmigung oder
◦Nachweis für die Zulassung oder
◦Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
◦Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
◦Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument

•Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20
•Bestätigung einer österreichischen Werkstätte über den fachgerechten Einbau
•Gegebenenfalls Bescheid über die durchgeführte Typisierung
•Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/ der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
•Wenn der Einbau bei einer ausländischen Werkstätte erfolgte: zusätzlich ◦Gutachten über den fachgerechten Einbau von einer Ziviltechnikerin/einem Ziviltechniker oder einer Technischen Prüfstelle


Kosten
•Für die Typisierung: rund 30 Euro
•Für die Eintragung in den Typenschein: 14,30 Euro

Rechtsgrundlagen
•§ 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
•§ 22a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)


Stand: 01.07.2011
Hinweis

Abgenommen durch:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

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Re: Anhängerkupplung

Beitragvon Andreas » 12.12.2011, 17:01

Danke Dir!
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