Hallo,
wollte schon länger eine Thematik zur Sprache bringen: Wie ist das Angeln von Stegen geregelt? Da gehen mir schon mehrere Aspekte länger im Kopf umher:
* gilt da event. auch Uferbetretungsrecht (im Hinblick auf private Stege)-Analogie?
* bei öffentlichen Stegen (Schiffsanlegestellen uä)? Darf man da fischen?
Hatte in der Vergangenheit schon mehrmals mit unfreundlichen Zeitgenossen zu tun. Dabei ging es um das Angeln von einem "öffentlichen Badesteg" - Besitzstörungsklage usw schließe ich daher aus. Aber könnte hier ein Verstoß gegen öffentliches Recht vorliegen?
Würde mich über (juristische) Informationen/Erfahrungen bezüglich dieser Themen freuen. Besonders interessiet mich die Sache hinsichtlich OÖ (andere Länder könnten hier durchaus abweichende Regelungen haben).






