Raubfisch hat geschrieben:In Oberösterreich ist die Fischerkarte so geregelt:
Per Gesetzesnovelle 1990 haben alle Fischerkarten, die auf Grund einer früheren Regelung lediglich auf die Dauer von 10 Jahren ausgestellt wurden, lebenslange Gültigkeit. Es ist somit nicht erforderlich, eine abgelaufene Fischerkarte verlängern zu lassen.
@ Raubfisch
Das haben wir in Niederösterreich auch schon so lange - aber in Wien musstest du die anfallende Steuer mittels Besuch am Amt begleichen - das fällt jetzt weg.








