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An alle O/Ö Donaufischer

Gesetze, Vorschriften und Gebote die das Angeln betreffen

An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Kaindlau » 27.05.2011, 17:48

Servus

Bevor ich meine eigentliche Frage stelle, möchte ich von euch folgendes wissen.

Was glaubt ihr
Gibt es ein übergeordnetes Landesgesetz das unter anderen besagt das das Nachtfischen im Mai generell verboten ist.
Und wenn ja müsste das dann nicht in der Lizenz des Reviers stehen ?
Oder ist das Blödsinn. Und wenn es nicht dezidiert im Lizenzbuch vermerkt ist, dann darf auch im Mai in der Nacht gefischt werden.

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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon chrisi1989 » 27.05.2011, 17:55

Kann sein das es ein übergeordnetes Landesgesetz gibt !
Ich fische in Abwinden/Asten Mitterwasser und Au/Aist an der Donau!
In Abwinden steht es NICHT auf der Jahreslizenz das Nachtfischen verboten ist!!!!! Jedoch im Internet steht das es verboten ist!
Das heißt hätte ich nicht im Internet gschaud wüsste ich nicht das es verboten ist!

In Au/Aist an der Donau steht es wiederum auch in der Jahreskarte von wann bis wann das Nachtfischen verboten ist !
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon hesi » 27.05.2011, 18:16

Zu eurer Info: Das OÖ Landesgesetz sieht in der Donaufischereiordnung §6 Absatz 1 vor, dass der Fischfang durch Lizenznehmer vom 1. Juni bis 31. März unbeschränkt, vom 1. April bis 31. Mai beschränkt auf die Zeit einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ausgeführt werden darf.
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Kaindlau » 29.05.2011, 08:04

hesi hat geschrieben:Zu eurer Info: Das OÖ Landesgesetz sieht in der Donaufischereiordnung §6 Absatz 1 vor, dass der Fischfang durch Lizenznehmer vom 1. Juni bis 31. März unbeschränkt, vom 1. April bis 31. Mai beschränkt auf die Zeit einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ausgeführt werden darf.


Servus @hesi

Was bedeutet das jetzt in der Praxis
Nachtfischverbot im Mai auch wenn es nicht in der Lizenz vermerkt ist

in meinem O/Ö Donau Revier ist das Nachtfischen(ich habe die Option Raub und Nacht) nach Anfrage an den Oberaufseher außer im Dezember, Jänner (Rutten) natürlich erlaubt.
chrisi1989 hat geschrieben:Kann sein das es ein übergeordnetes Landesgesetz gibt !
Ich fische in Abwinden/Asten Mitterwasser und Au/Aist an der Donau!
In Abwinden steht es NICHT auf der Jahreslizenz das Nachtfischen verboten ist!!!!! Jedoch im Internet steht das es verboten ist!
Das heißt hätte ich nicht im Internet gschaud wüsste ich nicht das es verboten ist!

In Au/Aist an der Donau steht es wiederum auch in der Jahreskarte von wann bis wann das Nachtfischen verboten ist !


Danke @chrisi1989 für deine Antwort, da sieht man genau um was es geht.

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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon hesi » 29.05.2011, 08:33

Hallo Kaindlau!
Naja das OÖ Fischereirecht, in dem Fall das Donaufischereirecht gilt dann wenn in der Lizenz nicht anders vermerkt.
(Es sthet ja auch oft in den Lizenzen: In allen anderen Punkten gilt das OÖ Landesfischereirecht, oder so ähnlich...)
Das heißt wenn bei dir nichts über das Nachtfischverbot drinsteht ist es eigentlich "rechtlich gesehen" für oben genannten Zeitraum schon verboten.
Aber ihr wisst ja wie das in Ö. so ist mit dem Gesetz...
Ich würde das von Fall zu Fall mit dem Bewirtschafter abklären und nicht einfach drauf los werken / oder ggf. den Kopf hängen zu lassen und nichts zu tun.
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon pike123 » 29.05.2011, 10:36

Hallo liebe Kollegen!!!

Wie es schon geschrieben steht von Hesi......

Der Gesetz ist ganz klar:

Vermerkt der Bewirtschafter div. Sonderbestimmungen nicht in die Tages/Jahreslizernz, tritt das Oö Landesgesetz in Kraft.

In diesem Fall ist es ganz klar:

Das Nachtfischen ist im Mai verboten, auch wenn nichts in der Lizenz steht.

Mfg pike123
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Hellvis » 29.05.2011, 20:39

Es gibt da eine gewisse Hierarchie:
Oö. Fischereigesetz; schaue hier zB in § 11 Abs 1 rein.
Donaufischereiordnung: § 6 enthält die Bestimmung über das Nachtfischverbot.
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Pedro » 30.05.2011, 08:47

Kaindlau hat geschrieben:Servus @hesi

Was bedeutet das jetzt in der Praxis
Nachtfischverbot im Mai auch wenn es nicht in der Lizenz vermerkt ist


Ich interpretiere die Regelungen (Oö. Fischereigesetz § 11 in Verbindung mit Donaufischereiordnung § 6 Abs. 1) so, dass an der gesamten oberösterreichischen Donau in den Monaten April und Mai die Fischerei von eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang verboten ist.

Zwar kann der Fischereirevierausschuss in gewissem Rahmen eigene Regeln erlassen, ein Aufheben des Nachtfischverbotes im April und Mai gehört jedoch nicht dazu (Donaufischereiordnung § 7).
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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Kaindlau » 30.05.2011, 11:34

Servus @All

Danke für eure Antworten :up2:
Was ich aus dieser Diskussion für mich mitnehmen werde ist folgendes

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (außer man ist Politiker)
Da ich mich bis dato nicht um irgendwelche OÖ Landesgesetze und Donaufischereiordnungen gekümmert habe, werde ich das nachholen, und dieses als Beispiel besonders gelungener Österreichischer Funktionärsfarce hernehmen.( in der N/Ö Donaufischereiordnung gibt es diese Regelung nämlich anscheinend nicht.)
Und da mein für mein Donaurevier zuständige Oberaufseher der Meinung ist, das auch im April und Mai in der Nacht gefischt werden darf, werde ich meine diesbezügliche Entscheidung wie ich nächstes Jahr verfahren werde hier nicht Öffentlich kundtun. :mrgreen: .Für heuer hat sich das sowieso erledigt.

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Re: An alle O/Ö Donaufischer

Beitragvon Rene_F » 30.05.2011, 12:49

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